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Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.
VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz.
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße einen Punkt im Verkehrszentralregister für den Fahrzeugführer zur Folge gehabt. Bei der anschließenden Ermittlung des Fahrzeugführers wirkte die Halterin nicht mit, sondern schwieg. Der Fahrzeugführer konnte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06).
Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können.
Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt.
Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Ein verbotswidrig auf dem Gehweg fahrender Fahrradfahrer muss im Einzelfall seine unfallbedingten Schäden selbst tragen
Der spätere Kläger - ein 30-jähriger Gaststudent aus Ägypten ohne Krankenversicherungs-schutz befuhr mit seinem Fahrrad an einem Juli-Nachmittag des Jahres 2002 den Gehweg in der Hauptstraße in Neubiberg mit ca. 10 km/h. Direkt nach einem leichten „Rechtsknick“ des Gehwegs (die dahinter liegende Verkehrssituation war nicht einsehbar) fuhr gerade der spätere Beklagte mit seinem PKW Mercedes aus seiner Grundstückseinfahrt heraus. Der Kläger konnte einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Er wurde am rechten Kniegelenk verletzt (Distorsion), war vier Wochen arbeitsunfähig und musste sich über mehrere Monate in ... weiter lesen
BERLIN (DAV). Beim Überholen muss der Autofahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen können, er muss mit allen Fahreigenschaften des Autos vertraut sein und notfalls von riskanten Überholmanövern absehen. Wenn er dennoch riskant überholt, haftet er bei einem Unfall allein, entschied das Saarländische Oberlandesgericht (AZ: 3 U 212/03 vom 23. Dezember 2003). Ein Autofahrer, der nach links ausschert, um zu überprüfen, ob die Gegenfahrbahn frei ist, müsse jede Gefährdung des Gegenverkehrs ausschließen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.
In dem entschiedenen Fall hat der Beklagte mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h hinter einer Rechtskurve ein Auto überholt, das vor ihm mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h fuhr. Er ... weiter lesen
Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt.
In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?.
Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, darf nicht blindlings auf seinen Status als bevorrechtigter "echter Nachzügler" vertrauen, sondern muss sich vergewissern, dass eine Kollision mit dem Querverkehr, der (erst) nach mehreren Sekunden Grünlicht für seine Fahrtrichtung in die Kreuzung einfährt, ausgeschlossen ist. Das hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 26.08.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte aus Essen befuhr mit einem PKW Kia Ceed von Westen kommend die Grillostraße in Essen. ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Sie können sich aber nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 2007 (AZ: 20 U 107/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer. ... weiter lesen
Es gibt heutzutage viel Versicherungen, deren Nutzen teilweise nicht zu Unrecht angezweifelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsangelegenheiten stellt sich häufig jedoch als sehr sinnvoll dar. Zum einen ist eine solche Versicherung häufig schon für unter 100 € pro Jahr abzuschließen, zum anderen wird man als Autofahrer rein statistisch nicht selten in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sollte man gänzlich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, so hat man in der Regel meist auch nicht mit Kosten zu rechnen. In der Praxis wird allerdings häufig die Schuldfrage in Zweifel gezogen, so dass in dem folgenden Gerichtsverfahren durch Sachverständige und Gutachten ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein.
In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
WILHELMSHAVEN (DAV). Nicht nur Raser werden bei Unfällen auf der Autobahn zur Mithaftung herangezogen. Gleiches gilt auch für Fahrer, die zu langsam auf der Schnellstraße unterwegs sind. Dies zeigt ein von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer von der Überholfahrbahn auf die rechte Spur gewechselt, um einem von hinten nahenden schnelleren Wagen Platz zu machen. Dabei kalkulierte er nicht ein, dass auf dem rechten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf deren Wagen, der sich überschlug. Die Frau wurde ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung
§ 23 Ia StVO:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen