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Experten-Ratgeber
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JENA (DAV). Mit dem Winter nahen für Fußgänger wieder erhöhte Gefahren durch glatte Wege. Doch selbst wenn Eis und Schnee den Verkehr erheblich beeinträchtigen ? die Streupflicht für die zuständige Kommune gilt nicht uneingeschränkt, wie ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts beweist. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilt haben, hatte eine Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt. Sie war beim Versuch, eine Straße zu überqueren, gestürzt und warf daraufhin der zuständigen Kommune eine Verletzung ihrer Streupflicht vor. Das OLG wies die Klage mit dem Argument ab, der Klägerin sei der Nachweis nicht gelungen, dass an der Unfallstelle ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ.: 58 S 142/06) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Porsche Baujahr 1961 beschädigt. Der Beklagte, der den Schaden vollständig ersetzen musste, war nicht bereit, die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen: Der Kläger benötige den Wagen nicht. Außerdem hätte die Erstellung des Gutachtens und die ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach einem Unfall erhält der Geschädigte für ein gewerblich genutztes Auto dann keine Nutzungsausfallentschädigung, wenn ihm kein Nachteil entstanden ist. Daran fehlt es, wenn man ein Ersatzfahrzeug erhält. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2007 (Az: VI ZR 241/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei einem Unfall wurde der der Klägerin gehörende Firmenwagen schwer beschädigt. Für die Zeit der etwa zweimonatigen Reparatur stellte ihr die Werkstatt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu einem ?Freundschaftspreis? von 1.500 Euro zur Verfügung. Neben dem Ersatz der Mietkosten verlangte sie eine Nutzungsausfallentschädigung. Dies lehnten die ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 28.06.2004, Az: 8 U 202/03 1. Der Segelsport, auch wenn er wettkampfmäßig in Form einer Regatta betrieben wird, gehört nicht zu den Sportarten, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht. 2. Bei Segelwettfahrten besteht deswegen keine Haftungsfreistellung der Teilnehmer untereinander BGB § 823 Abs. 1 Auszung vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../u_8u202_03.pdf weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich? Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen
NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit. Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
Geschwindigkeitsüberschreitung - Fahrlässigkeit oder Vorsatz Die Frage, ob ein Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird, spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung der Bußgeldhöhe. Gemäß § 3 Abs. 4 a der Bußgeldkatalog-Verordnung heißt es: Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verursacht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln,... Der Bundesrat begründete diese Änderung mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch verbesserte Allgemein- und Spezialprävention, stärkere Differenzierung bei der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Brennt ein Kraftfahrzeug völlig aus, so muss eine Vollkaskoversicherung nur den Fahrzeugwert ersetzen. Für die Abschleppkosten eines erkennbar wertlosen Fahrzeugs muss die Versicherung dagegen nicht aufkommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am 5. Januar 2015 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 12 U 101/15). Im entschiedenen Fall war im Mai 2014 ein Laster einer Transportfirma in Österreich völlig ausgebrannt. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen und berechnete der Transportfirma hierfür 5.253 Euro. Der Vollkasko-Versicherer regulierte den Fahrzeugschaden, weigerte sich aber, auch die Abschleppkosten zu übernehmen. ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert. Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen. Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo ... weiter lesen
Herne (DAV). Ein Autofahrer, der von der Beschleunigungsspur der Autobahnauffahrt auf eine Spur der Autobahn wechselt und kurz danach geblitzt wird, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, wenn das entsprechende Hinweisschild lediglich in der Mitte der Kurve der Autobahnauffahrt stand. Dies hat das Amtsgericht Herne in einem Beschluss vom 15. Juni 2005 (Az. 15 Owi 220 Js 482/04 - 15/04) entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen. Der betroffene Autofahrer hatte mit seinem Pkw auf der Autobahn die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h um 53 Km/h überschritten und sollte deswegen eine Geldbuße von 150 EURO bezahlen. Außerdem hatte die zuständige Behörde ein Fahrverbot ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen