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Berlin (DAV). Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkel. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu einem Unfall, muss die Frage der Verantwortung sorgfältig am Einzelfall geprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. Januar 2007 (AZ: 5 O 227/06).
Rund um die Uhr auf den Nachwuchs aufzupassen, ist kaum möglich und für die Entwicklung des Kindes auch nicht förderlich, informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Entscheidend sei, so die Richter, ob Eltern und Großeltern stets zuverlässig und gewissenhaft gehandelt und das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet hätten.
Ein rüstiger Großvater holte seine fünfjährige Enkelin regelmäßig mit dem ... weiter lesen
Aachen (jur). Die Behörden müssen zeitnah für saubere Luft in den Städten sorgen. Wenn ihnen keine andere Lösung einfällt, müssen sie dabei auch Fahrverbote in Betracht ziehen, urteilte am Freitag, 8. Juni 2018, das Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 6 K 2211/15). Danach müssen sich dort die Innenstadtbewohner nicht auf das Jahr 2025 vertrösten lassen. Stadt und Land dürften sich nicht darauf zurückziehen, Dieselfahrverbote seien unzulässig oder unverhältnismäßig.
Bislang sieht der Luftreinhalteplan des Landes Nordrhein-Westfalen für Aachen eine Ausweitung der dortigen Umweltzone, die Umrüstung von Bussen und eine Förderung des ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch auf einem Betriebsgelände muss man vorsichtig ausparken, da man sonst auf seinem Schaden sitzen bleibt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 20. Juli 2006 (Az: 4 Sa 396/06) entschieden, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Dabei ist es unerheblich, ob auf dem Betriebsparkplatz die Straßenverkehrsordnung entsprechend oder einfach nur das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt.
Der Kläger wollte auf dem Betriebsparkplatz rückwärts ausparken. Dabei stieß er mit dem Auto eines Kollegen zusammen, der auf dem Gelände fuhr. Der beklagte Kollege konnte nicht ausweichen, da die Fahrbahn sehr eng und durch eine Mauer begrenzt war. Der Kläger hatte behauptet, der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellten klar, dass er sich bei der Honorarberechnung auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten darf. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 19. Oktober 2005 (AZ.: 3 C 27/05) hervor.
Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. So urteilte das Amtsgericht München am 11. Juli 2008 (AZ ? 345 C 3874/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links. Der Wagen schleuderte und landete im Unterholz. Am Auto entstand ein Sachschaden von rund 4.500 Euro. Der Eigentümer des Fahrzeugs, der Vater der jungen Frau, erwartete, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kinder müssen von ihren Eltern auf Gehwegen nur in besonderen Gefahrensituationen an die Hand genommen werden. Läuft eine Mutter ihrem Kind auf eine befahrene Straße nach, ohne auf herannahende Autos zu achten, handelt es sich um einen Schutzreflex, der kein Mitverschulden begründet. Dies geht nach Angaben der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juli 2006 hervor (Aktenzeichen ? 4 U 239/05-132 -).
Eine Mutter ging mit ihrer zweijährigen Tochter in der Stadt spazieren. Die Tochter lief plötzlich vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, die Mutter rannte hinterher, ohne auf den Verkehr zu achten. Dabei wurden beide angefahren und schwer verletzt. Der ... weiter lesen
Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden.
Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen.
Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, um gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu fertigen.
Es empfiehlt sich, erst nach Akteneinsicht einen derartigen Schriftsatz zu fertigen, da jetzt noch nicht genau bekannt ist, was ... weiter lesen
Im Herbst kann es wieder verstärkt zu Unfällen auch mit Kleinwild kommen. Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass auch bei einem fehlgeschlagenen Ausweichmanöver vor einem Hasen oder Kaninchen die Teilkaskoversicherung unter Umständen zahlen muss. Dies entschied - in Abweichung von anderen Urteilen - das Landgericht Saarbrücken (AZ: 14 O 347/94). Das Gericht gestand einem Sportwagenfahrer, der bei einem Ausweichversuch in den Leitplanken gelandet war, knapp 22.000 DM Schadensersatz zu.
In dem Urteil hieß es, dem Kläger sei kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen. Zwar sei die Ausweichbewegung wegen eines Hasen überzogen und fehlerhaft gewesen. Doch war sie nach Einschätzung der Richter nicht so überzogen, dass die Grenze ... weiter lesen
Der Haushaltsführungsschaden ist ein in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannter Schadensposten, der in der Praxis häufig übersehen wird. Was hat es damit auf sich?
Die Haushaltsführung einschließlich Kindererziehung ist ein Beitrag für den Familienunterhalt, der entsprechend der Familienarbeitsteilung von einem der Partner erbracht wird. dann ist auch die hauswirtschaftliche Versorgung in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft gleichzustellen. Wird eine Person bei einem Unfall verletzt, die ganz oder teilweise einen Haushalt zu führen hat, steht ihr ein eigener Schadensersatzansprüch in Geld zu; dies auch dann, wenn sie ihre Arbeit bis zum Unfall in der Regel unentgeltlich erbracht hat. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlich zu ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Erhält jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot, können bestimmte Fahrzeuge von diesem Verbot ausgenommen werden ? zum Beispiel bei einem Feuerwehrmann Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 24. September 2007 (AZ: IV ? 2 Ss (OWi) 118/07 ? (OWi) 50/07 III) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Feuerwehrmann fuhr mit seinem Motorrad innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 41 km/h zu schnell. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 160 Euro und erteilte ihm ein einmonatiges Fahrverbot. Hiergegen legte er Beschwerde ein und hatte teilweise Erfolg.
Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet.
Dieser ... weiter lesen