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Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Kopfschmerzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sind grundsätzlich als Unfallfolge zu werten. Das geht aus einer von der Deutschen Anwaltauskunft veröffentlichten Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 29. November 2005 (Az.: 4 U 501/03-6/05) hervor. Danach gilt dies dann, wenn zumindest theoretisch nicht auszuschließen ist, dass die Schmerzen eine vom Unfall unabhängige Ursache haben könnten. Dies müsste die Versicherung allerdings in vollem Umfang nachweisen können. Das OLG Saarbrücken gab mit seinem Urteil der Klage eines Unfallopfers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers statt. Der Kläger hatte bei dem Unfall erhebliche Kopfverletzungen erlitten, der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer trotz nach rechts gesetzten Blinkers weiter geradeaus fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss unter Umständen allein für den Schaden aufkommen, auch wenn der Unfallgegner eigentlich hätte warten müssen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 2. Mai 2006 (AZ - 16 C 65/06 -). Ein Autofahrer hatte sein Blinklicht nach rechts gesetzt, war aber trotzdem auf der vorfahrtsberechtigten Straße geradeaus weiter gefahren. An der Straßenkreuzung fuhr eine wartepflichtige Autofahrerin aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung. Sie war der Meinung, dass der Autofahrer nach rechts in die Seitenstraße einbiegen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist, teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. An einer roten Ampel standen der Kläger und der Beklagte hintereinander. Als die Ampel auf ?Grün? schaltete fuhren beide los. Vor der Kreuzungsmitte bremste der Kläger plötzlich ab, woraufhin der Beklagte auffuhr. Der Kläger wollte nun seinen Schaden ersetzt bekommen. Sein plötzliches Abbremsen begründete er mit einer sich nähernden Straßenbahn. Sowohl das Landgericht als auch das ... weiter lesen
Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die lediglich der Beseitigung von Kratzern, Parkdellen und Steinschlagschäden dient, ist kein Mangel. Wenn jedoch mit der Lackierung ein echter Unfallschaden oder Durchrostung verdeckt werden soll, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2001 (AZ: 3 U 86/2000), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Käufer hatte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen drei Jahre alten BMW verlangt und geltend gemacht, ihm sei die Durchführung einer Neulackierung verschwiegen worden. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht. ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wer mit seinem Auto auf einer überfluteten Fahrbahn verunglückt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Teilskasko-Versicherung ersetzt zu bekommen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein- DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße, die nach tagelangen Regengüssen zum Teil überflutet war, in einer unübersichtlichen Linkskurve mit Tempo 60 von der Fahrbahn abgekommen. Die Schäden an seinem Fahrzeug addierten sich auf knapp 5.500 Euro. Mit der Regulierung wollte der Betroffene seine Teilkasko-Versicherung beauftragen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und bekam ... weiter lesen
NEUBURG/DONAU (DAV). Beim Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Fahrradfahrer haftet der Radler für den Gesamtschaden nur dann, wenn ihm ein grobes Eigenverschulden nachzuweisen ist. Ansonsten muss die Betriebsgefahr des Autos immer in die Haftungsabwägung einbezogen werden, entschied das Amtsgericht Neuburg an der Donau. In dem Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben, war ein Fahrradfahrer auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Die Haftpflichtversicherung des Radlers erstattete der Autofahrerin deren Schaden zu 75 Prozent. Die Frau forderte jedoch die gesamten Kosten: Für sie sei der Unfall eine Folge höherer Gewalt, ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Gutachter ist nicht verpflichtet, nach einem Unfall den Restwert des Fahrzeugs über sogenannte Online-Börsen zu ermitteln, wenn dem Geschädigten selbst ein solcher Online-Verkauf nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Mai 2006 (AZ - 16 U 123/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Der LKW eines Fuhrunternehmers wurde bei einem Unfall beschädigt. Der Fahrer hatte keine Schuld. Der von ihm beauftragte Gutachter stellte einen Restwert des LKW von 4.500 Euro fest. Zu diesem Preis verkaufte der Geschädigte das Fahrzeug. Die Differenz zum Schaden sollte die gegnerische Versicherung zahlen. Die wandte ein, der LKW sei mehr ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
JENA (DAV). Ein Radfahrer, der nachts verbotswidrig durch eine Fußgängerzone fährt, muss auf seinem Weg mit Hindernissen rechnen. Stürzt er beispielsweise über einen Betonpoller, kann er nicht die zuständige Kommune wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar machen. Dies folgt aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Die Richter wiesen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Frau ab, die mit ihrem Rad im Dunkeln auf einem nur Fußgängern vorbehaltenen Straßenabschnitt über einen Poller gestützt war und sich erheblich verletzt hatte. Dort sei Fahrradfahren verboten gewesen. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nach bisheriger Auffassung, entsteht in der Regel bei älteren Kraftfahrzeugen, deren Erstzulassung mehr als 5 Jahre zurück liegt, keine Wertminderung. In Einzelfällen kann aber bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind und eine größere Fahrleistung vermuten lassen, doch ein Minderwert zu bejahen sein. Dies geht aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 25. Juni 2002 (AZ 13 C 12/02) hervor. Der Kläger in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war Eigentümer und Halter eines PKW der Marke Mercedes Benz (Baujahr und Erstzulassung 1994) mit einer Laufleistung von 89.221 km. Am 17. September 2001 ereignete sich ein vom Kläger unverschuldeter Unfall mit dem Fahrzeug des ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Behindertenparkplätze dürfen Rollstuhlfahrer nicht zu Fall bringen. Gestalten Kommunen diese nicht rollstuhlgerecht, stelle dies eine unzulässige Benachteiligung behinderter Menschen dar, heißt es in einem am Donnerstag, 21. April 2016, veröffentlichten Beschluss das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 2012/13). Stürzen Rollstuhlfahrer wegen des Kopfsteinpflasters, kommen wegen fehlerhaften Verkehrssicherungspflichten der Kommune Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlung in Betracht. Im konkreten Fall ging es um ein verhängnisvolles Parken auf einen Behindertenparkplatz direkt am Rathaus der Kreisstadt Ratzeburg in Schleswig-Holstein. Die Klägerin, eine ... weiter lesen
Berlin (DAV). Will ein Autofahrer einen Kreisel verlassen, muss er sich ganz rechts einordnen. Andernfalls verletzt er die besonderen Sorgfaltspflichten, die im Kreisverkehr gelten. Kommt es zu einem Unfall, haftet er allein. Über diesen Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2007 (AZ: 12 U 141/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Autofahrer fuhr in einem Kreisverkehr auf einer der inneren Spuren. Als er sich der Ausfahrt näherte, an der er den Kreisverkehr verlassen wollte, steuerte er nach rechts und stieß mit dem rechts neben ihm geradeaus fahrenden Auto zusammen. Der Autofahrer, der den Kreisel verlassen wollte, verklagte die Fahrerin des anderen Wagens auf 50 Prozent ... weiter lesen