Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 3 verschiedene Anwälte aus St. Wendel zum Schwerpunkt „Verkehrsrecht“:
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KÖLN (DAV). Ein Geschädigter ist nicht gezwungen, bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Restwertgebot einzuholen, bevor er seinen Unfallwagen verkauft. Wenn er ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt hat, darf er den ermittelten Restwertbetrag zu Grunde legen und das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen. so entschied das Landgericht Köln in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Grundlage war ein Streit zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Unfallverursachers. Diese argumentierte, sie hätte für das total beschädigte Auto einen höheren Verwertungspreis erzielt und deshalb weniger an den Geschädigten ... weiter lesen
Solingen/Berlin (DAV). Auf großen Parkplätzen, beispielsweise vor Baumärkten, werden die Fahrwege häufig wie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Dann gilt die Straßenverkehrsordnung ? selbst dann, wenn Schilder nicht ausdrücklich darauf hinweisen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 30. November 2007 (Az: 11 C 193/06).
Im vorliegenden Fall stießen zwei Wagen auf dem Parkplatz eines großen Baumarktes zusammen. Um den Rand des Parkareals läuft ein Fahrweg, von dem rechtwinklig kleine parallel laufende Zufahrtwege zu den Parkbuchten abgehen. An Zu- und Ausfahrt des Parkplatzes weisen Schilder darauf hin, dass die ... weiter lesen
NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht.
Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit.
Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
KARLSRUHE (DAV). Verkehrsrechts-Anwälte warnen davor, den Rest-Alkohol am Morgen nach einer Feier zu unterschätzen. Wer sich nach nur wenigen Stunden Schlaf noch leicht benebelt ans Steuer setzt und einen Unfall verursacht, riskiert neben strafrechtlichen Folgen seinen Versicherungsschutz. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Hier hatte sich ein Autofahrer am Morgen nach einem Weinfest auf die Heimfahrt gemacht und war in einer leichten Linkskurve bei ansonsten festen Bedingungen von der Landstraße abgekommen. Er hatte zuvor fünf Stunden geschlafen, gefrühstückt und sich fahrtüchtig ... weiter lesen
"Salutschießen erlaubt – keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Lärmschäden"
LG München I, Urteil vom 24.08.2004, Az.: 31 O 17973/03
Das LG München I hat die Klage eines Elektronikers aus Kirchheim gegen den Schützenverein seiner Heimatgemeinde auf 25.000,- € Schmerzensgeld und Schadensersatz abgewiesen.
Der Kläger machte in 60 m Entfernung abgefeuerte Salutschüsse vom 10.05.2003 zu Ehren des örtlichen Schützenkönigs verantwortlich für einen Gehörschaden mit dauerhaftem Tinnitus. Er behauptete, der Schützenverein hätte pflichtwidrig keine Ausnahmegenehmigung gem. Art. 13 Abs. 2 Bayerisches Immissionsschutzgesetz eingeholt. Eine derartige Genehmigung hätte nach Meinung des Klägers auch nicht ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
Frankfurt a. M. (DAV) - Ein Autofahrer verstößt nicht gegen die besondere Sorgfaltspflicht, wenn er infolge einer Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren an der Tankstelle ein hinter ihm ankommendes Fahrzeug beschädigt. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam - unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt a.M. vom 9.6.2005 (Az.: 901 Owi-218 Js 19469/05).
Die betroffene Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug betankt und war nach dem Tanken rückwärts gefahren, um einem vor ihr stehenden Auto auszuweichen. Dabei hatte sie infolge einer leichten Unachtsamkeit nicht bemerkt, dass hinter ihr ein Fahrzeug stand. Die übliche Strafe bei unachtsamen Rückwärtsfahren liegt bei 50 Euro und zwei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine umfassende Streupflicht auf Parkplätzen besteht dann, wenn es sich um einen belebten Parkplatz handelt und die Nutzer mit nicht nur wenigen Schritten zum sicheren Weg gelangen können. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 25. August 2204 (Aktenzeichen 9 U 109/04) hervor, welches die Deutsche Anwaltauskunft mitgeteilt hat.
Im vorliegenden Fall kam der Kläger auf einem Parkplatz vor dem Kurhaus zu Fall. Die Fahrbahn, die die Benutzer zum Erreichen der Gehwege betreten müssen, war vollständig geräumt und sicher begehbar. Ebenso war der Fußweg, der unmittelbar an den Parkbuchten anschließt, geräumt. Auf einer Teilfläche zwischen den einzelnen Stellplätzen kam der Kläger zu Fall.
Nach Ansicht ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer auf eisglatter Straße in einen Unfall verwickelt wird, muss einen Teil des Schadens immer selbst zahlen. Dies geht nach Angaben der Deutschen Anwaltauskunft in Berlin aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 18. November 2004 hervor (Aktenzeichen - 26 U 53/04 -).
Ein Mann fuhr auf eisglatter Fahrbahn, als das Fahrzeug vor ihm plötzlich abgebremst wurde. Sein schnell eingeleitetes Ausweichmanöver schlug fehl, und die beiden Fahrzeuge kollidierten. Den Unfallschaden an seinem Fahrzeug wollte der Mann vollständig von der Fahrerin ersetzt bekommen, da diese grundlos gebremst habe und der Zusammenstoß nicht mehr abwendbar gewesen sei. Die Frau war aber nicht bereit, den gesamten Schaden zu übernehmen, ... weiter lesen
Gerade im Winter und im Frühjahr, wenn die Straßen durch Witterungseinflüsse in Mitleidenschaft gezogen werden, kommt es oftmals zu teils hohen Schäden an Kraftfahrzeugen. Wer aber haftet, wenn Schäden am Fahrzeug durch Schlaglöcher entstehen? Das Landgericht Halle (4 O 774/11) sprach einem Autofahrer Schadensersatz zu, dessen Fahrzeug durch ein Schlagloch beschädigt wurde und auf der betroffenen Straße nicht vor Schlaglöchern gewarnt wurde. Der Kläger war hier mit seinem Kraftfahrzeug auf der Bundesautobahn 9 von München Richtung Halle unterwegs. Auf der Fahrbahn hatte sich aufgrund von so genanntem Betonfraß ein Schlagloch mit einem Ausmaß von 40 x 60 cm mit einer ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt.
Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben.
Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen