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Nutzungsausfallentschädigung im Totalschadenfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern dieser auf einen Mietwagen verzichtet. Bei einem Reparaturschaden steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Fertigstellung der Reparatur zu.
Im Totalschadenfall bemisst sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nach der so genannten Wiederbeschaffungszeit. Diese wird in Sachverständigengutachten in der Regel mit 12 - 14 Tagen angegeben. Streit entsteht immer dann, wenn der Geschädigte auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet.
Die Haftpflichtversicherungen lehnen dann stets ... weiter lesen
ERFURT (DAV). Wer einen Straßenabschnitt befährt, an dem erkennbar gebaut wird, sollte im eigenen Interesse vorsichtig sein. Wird das Auto beispielsweise durch eine Unebenheit der Fahrbahn beschädigt, bleibt der Besitzer in der Regel auf seinem Schaden sitzen. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Erfurt, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen hat.
In dem Fall war der Kläger beim Ausfahren von einem Parkplatz auf eine im Umbau befindliche Straße mit dem Unterboden des Autos am Bordstein hängen geblieben. Dadurch schlug die Ölwanne leck und das Öl lief aus, was der Fahrer aber angeblich erst im Nachbarort bemerkte. Der Motor war bis dahin bereits defekt. Den Schaden verlangte der ... weiter lesen
Handyverstoß
AKTUELLE GESETZGEBUNG
Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu
| Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. |
Länder begrüßen Bußgelderhöhung
Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
Köln (jur). Wer ohne Führerschein immer wieder Auto fährt und zahlreiche Verkehrsverstöße begeht, kann sein Fahrzeug verlieren. Die Polizei darf das Auto sicherstellen, wenn damit „eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer“ abgewendet wird, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag, 7. Februar 2017, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 20 L 3178/16).
Im konkreten Fall nannte ein 18-Jähriger einen BMW Z 4 und einen Nissan Z 350 sein Eigen. Nur einen Führerschein hatte der stolze Autoeigentümer nicht. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, regelmäßig seine Sportwagen zu fahren. Seit September 2014 ... weiter lesen
NEUBURG/DONAU (DAV). Beim Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Fahrradfahrer haftet der Radler für den Gesamtschaden nur dann, wenn ihm ein grobes Eigenverschulden nachzuweisen ist. Ansonsten muss die Betriebsgefahr des Autos immer in die Haftungsabwägung einbezogen werden, entschied das Amtsgericht Neuburg an der Donau.
In dem Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben, war ein Fahrradfahrer auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Die Haftpflichtversicherung des Radlers erstattete der Autofahrerin deren Schaden zu 75 Prozent. Die Frau forderte jedoch die gesamten Kosten: Für sie sei der Unfall eine Folge höherer Gewalt, ... weiter lesen
Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden.
Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Wenn man eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Dabei müssen physikalische Berechnungen zu Grunde gelegt werden. In der Folge bleibt es dann bei einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 2. Juli 2015 (AZ: 815 OWi-982 Js 5076/15-107/15).
Die Frau fuhr mit ihrem Auto vor einem Fahrzeug mit zwei Polizisten. Sie fuhr über eine rote Ampel. Die Polizeibeamten gaben an, dass die Ampel auf Rot umsprang, als sich die Autofahrerin etwa zwei Autolängen vor ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Verkehrsunfallrecht
Fußgänger muss bei Betreten der Fahrbahn vorrangigen Autoverkehr beachten, sonst hat er keinen Schadensersatzanspruch
Informationen zum Sachverhalt:
Der Kläger versuchte Ende Februar morgens gegen 9.00 Uhr als Fußgänger eine Hauptstraße im ländlichen Wohngebiet zu überqueren und wurde dabei von einem herannahenden Pkw erfasst und schwer verletzt. Der beklagte Autofahrer war mit einer innerorts zulässigen Geschwindigkeit von ca. 40 km/h gefahren, als der Kläger in Fahrtrichtung gesehen von rechts nach links die Fahrbahn betrat.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der für Verkehrssachen zuständige 5. Zivilsenat des ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Wer in seinem Auto-Mietvertrag die Klausel vorfindet, bei einem Unfall mit dem Mietwagen sei in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen, sollte diese Verpflichtung tunlichst einhalten. Ansonsten läuft der Mieter Gefahr, alle aus einer Kollision resultierenden Schäden selbst tragen zu müssen. Darauf weisen die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hin.
Im zu Grunde liegenden Fall war im Kfz-Mietvertrag eine Haftungsbeschränkung auf einen Selbstbehalt von 450 Mark vereinbart worden. Diese sollte allerdings nicht gelten, wenn der Mieter seine Pflichten nicht beachtet. Zu diesen Pflichten gehörte eine ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt einem Autofahrer der Führerschein vor der gerichtlichen Entscheidung über ein Fahrverbot abhanden, so beginnt der Ablauf der Verbotsfrist bereits mit der Mitteilung des Verlustes bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 31. Oktober 2005 (AZ: 23 Qs 160/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
Der Führerschein des Betroffenen war einen Tag vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung gestohlen worden. Am Tag nach der Gerichtsentscheidung teilte er dem Gericht per Fax den Diebstahl mit. Etwa drei Wochen später gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass für den ... weiter lesen
Berlin (DAV). Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkel. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu einem Unfall, muss die Frage der Verantwortung sorgfältig am Einzelfall geprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. Januar 2007 (AZ: 5 O 227/06).
Rund um die Uhr auf den Nachwuchs aufzupassen, ist kaum möglich und für die Entwicklung des Kindes auch nicht förderlich, informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Entscheidend sei, so die Richter, ob Eltern und Großeltern stets zuverlässig und gewissenhaft gehandelt und das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet hätten.
Ein rüstiger Großvater holte seine fünfjährige Enkelin regelmäßig mit dem ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Ein Unfallgeschädigter muss keine Marktforschung nach dem günstigsten Tarif betreiben, wenn er sich als Ersatzfahrzeug einen Mietwagen nimmt. Dies gilt zumindest für eine vorhersehbare Mietdauer von nicht mehr als 14 Tagen, entschied das Amtsgericht Dresden. Das entsprechende Urteil wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ( DAV) mitgeteilt.
In dem Rechtsstreit war die Haftung des Unfallverursachers unstreitig. Dessen Versicherung machte lediglich geltend, sie wolle die Mietwagenkosten nicht in voller Höhe übernehmen, weil vor Ort ein vergleichbares Mietfahrzeug günstiger zu haben gewesen wäre.
Das Gericht hielt die Differenz ? rund 250 Euro - für nicht so gravierend: Nur wenn es ... weiter lesen