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Experten-Ratgeber
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SAARBRÜCKEN (DAV). Selbst ernannte Wohltäter, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, stoßen im Gegensatz zu entsprechenden Radio-Durchsagen bei Verwaltung und Justiz auf wenig Gegenliebe. Das Verwaltungsgericht des Saarlands bestätigt in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Beschluss jetzt eine behördliche Verfügung, die es einem Mann unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro untersagte, mit Schildern, Transparenten und Handzeichen auf Radarkontrollen hinzuweisen. Der Betroffene war unter anderem nahe einer aufgestellten Radar-Anlage mit einem Schild aufgetaucht, auf dem für die Autofahrer zu lesen stand: ?Ich bin für Radarkontrollen!? Listigerweise hatte er den Wortteil ?Radar? ... weiter lesen
BIEDENKOPF (DAV). Wer hinter einem offenkundig überladenen Lastwagen her fährt, sollte gebührenden Abstand zu dem LKW halten. Fallen Teile der Ladung herunter und war dies für den PKW-Fahrer vorhersehbar, muss er sich ein Mitverschulden an entstehenden Schäden zurechnen lassen. So entschied das Amtsgericht Biedenkopf in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. In dem Fall war die PKW-Fahrerin bis auf eine Wagenlänge auf den Lastwagen aufgefahren, von dessen Ladefläche wiederholt Erdbrocken fielen. Obwohl einige dieser Klumpen das Auto trafen, überholte die eilige Lenkerin den Laster, wobei weitere Erdbrocken auf ihren Wagen fielen. Den dabei ... weiter lesen
Hamburg-Barmbek/Berlin (DAV). Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 6. August 2015 (AZ: 814 C 86/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen auf einer Stadtstraße. Rechts stand ein Fahrzeug auf einem Parkstreifen. Bei der Vorbeifahrt kollidierte das Fahrzeug der Frau mit der hinteren linken Tür des geparkten Fahrzeugs. Die Frau behauptete, der Fahrer habe ... weiter lesen
Mainz (jur). Nach einem Tempoverstoß kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann angeordnet werden, wenn der Halter angibt, den Verstoß selbst begangen zu haben. Das ist angebracht, wenn das Blitzerfoto nicht mit dem Aussehen des Halters übereinstimmt, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag, 4. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 L 68/22.MZ). Das Auto des Antragstellers war außerhalb einer Ortschaft mit bereinigt 28 Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. In dem von der Bußgeldbehörde zugesandten Anhörungsbogen gab der Halter an, den Verstoß selbst begangen zu haben. Die Behörde stellte allerdings ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer einen Linksabbieger links überholt, trägt bei einem Unfall die Hauptschuld. Auf dieses Urteil des OLG Hamm vom 23. Februar 2006 (6 U 126/05) weisen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger hatte sich mit seinem Auto mit Anhänger links eingeordnet und den Blinker gesetzt, um zu seiner Grundstückseinfahrt zu gelangen. Während er zum Abbiegen ansetzte, begann der Beklagte, zwei Autos hinter dem Gespann, zu überholen. Es kam zu einem Zusammenstoß. Die Richter sprachen dem Kläger einen Anspruch auf Erstattung von 80 Prozent des entstandenen Schadens zu. Zwar sei das Linksabbiegen immer mit einer gewissen Gefährdung verbunden - daher die Mithaftung des Klägers -, jedoch hatte sich der ... weiter lesen
DARMSTADT (DAV). Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie Gutachten zur Fahreignung müssen nach zehn Jahren aus der Führerscheinakte entfernt werden. Diese Regel im Straßenverkehrsgesetz gelte auch für alle weiteren Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf ein zehn oder mehr Jahre zurückliegendes Verfahren ergeben, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben, ging es um die bevorstehende Begutachtung eines Autofahrers nach einem Alkoholdelikt und die damit verbundene Vorlage seiner Führerscheinakte an den Sachverständigen. Zentrale Frage war, ob der Betroffene als Wiederholungs- oder ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Auf öffentlichen Parkplätzen besteht bei Schnee und Glatteis nur eine eingeschränkte Streupflicht. Dies betonen die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken. In dem zu Grunde liegenden Fall war ein Mann, bepackt mit Einkaufstüten, an seinem Auto auf dem gefrorenen Untergrund ausgerutscht und schwer gestürzt. Folge war ein Oberschenkelhalsbruch. Mit seiner Klage verlangte er nun Schadensersatz und Schmerzensgeld von der zuständigen Kommune, weil diese ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Diesem Argument widersprach das Landgericht Saarbrücken, und das Saarländische Oberlandesgericht ... weiter lesen
Verjährung - Allgemeines Wenn ein Anspruch verjährt ist, kann derjenige, der den Anspruch eigentlich erfüllen müsste, zu Recht mit Hinweis auf die eingetretene Verjährung die Leistung verweigern. Im Strafrecht gilt nach § 78 StGB, dass die Verfolgungsverjährung die Ahndung der Tat ausschließt, nämlich die Verhängung von Strafen, Nebenstrafen und Nebenfolgen. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ist § 31 Abs. 1 OWiG die maßgebende Norm. Demnach werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen durch die Verjährung ausgeschlossen. Der Grundgedanke für eine Verjährungsregelung liegt darin, dass der Täter nach einer ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Wer mit seinem Pkw auf einen privaten Parkplatz rangiert, darf nicht auf ein gefahrloses Befahren vertrauen. Er kann daher vom Eigentümer des Parkplatzes in der Regel keinen Schadensersatz verlangen, wenn er sein Fahrzeug beispielsweise an einer Metallabsperrung beschädigt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 29. September 2008 (AZ: 33 S 70/08) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger wollte vor einem Restaurant mit seinem Auto rückwärts in eine Parkbucht stoßen. Um sich das Rangieren zu erleichtern, fuhr er erst vorwärts auf einen gegenüberliegenden Mitarbeiterparkplatz eines städtischen Betriebes. An diesem war nicht nur das Schild "nur für ... weiter lesen
JENA (DAV). Autofahrer sollten bei Dunkelheit vor allem außerorts unbedingt ?auf Sicht? fahren. Mit der Anforderung, man müsse jederzeit auf der überschaubaren Wegstrecke anhalten können, stellt die Rechtsprechung auch im Fall schlecht sichtbarer Hindernisse hohe Hürden auf, wie ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts zeigt. Es wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht. In dem Fall war ein Personenwagen auf einer Bundesstraße nachts gegen eine Kuh geprallt. Der Fahrer starb bei dem Unfall, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Sie klagte nun gegen die Versicherung des Fahrers sowie gegen die Halterin der Kuh und hatte damit Erfolg. Der verstorbene ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Fahren Motorradfahrer im Pulk und haben vorher verabredet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, bekommen Sie bei einem Auffahrunfall innerhalb der Gruppe keinen Schadensersatz. In solchen Fällen ist von einem gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen. Auf dieses Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2007 (AZ: 12 U 2009/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Vier Motorradfahrer hatten einen Pulk gebildet und waren in versetzter Formation über eine Bundesstraße gefahren. Dabei überschritten sie die vorgeschriebene Höchst?geschwindigkeit erheblich. Als eines der Fahrzeuge plötzlich scharf abbremste, kam der nachfolgende Fahrer bei dem ... weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich? Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen