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NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht.
Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit.
Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder
In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert:
Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
Die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück (§ 9 Abs. 5 StVO) beruht darauf, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer in der Regel schwerer als beim Abbiegen in eine Straße oder einen öffentlichen Parkplatz erkennen können, wo der Vorausfahrende abbiegen will. Ob die Straße (auch) zu Privatgrundstücken führt, ist demgegenüber belanglos.
OLG-CELLE – Urteil vom 21.12.2006, Aktenzeichen: 14 U 108/06weiter lesen
Celle (DAV). Der Betreiber eines Stadtbusses kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn eine Radfahrerin an einer Bushaltestelle durch einen Stoß eines Wartenden stürzt und daraufhin von den Bus angefahren wird. Nach dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hat die Radfahrerin einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (Urteil vom 12. Mai 2005; Az.: 14 U 231/04).
Die Radfahrerin fuhr auf einem Radweg an einer Bushaltestelle vorbei. Aufgrund einer Unachtsamkeit eines wartenden Schülers erhielt sie einen Stoß und stürzte auf die Fahrbahn. Dort wurde sie mit dem Hinterrad des anfahrenden Busses überfahren und erheblich verletzt. Sie ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor telefoniert, handelt ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies aber anders zu beurteilen. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 3. Juni 2008 (AZ: IV 2 Ss (OWi) 84/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Autofahrer hielt auf dem Seitenstreifen und ließ den Motor an. Dann telefonierte er mit seinem Mobiltelefon. Vom Amtsgericht wurde er ? neben dem fälligen Punkt ? zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Hiergegen setzte er sich zu Wehr.
Das OLG bestätigte die Entscheidung des ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ.: 58 S 142/06) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Porsche Baujahr 1961 beschädigt. Der Beklagte, der den Schaden vollständig ersetzen musste, war nicht bereit, die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen: Der Kläger benötige den Wagen nicht. Außerdem hätte die Erstellung des Gutachtens und die ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Setzt sich jemand alkoholisiert ans Steuer, um wegen einer plötzlichen, schmerzhaften Erkrankung schnellstmöglich ein Krankenhaus aufzusuchen, so macht er sich nur dann nicht strafbar, wenn es keine andere Möglichkeit gab, das Krankenhaus zu erreichen. Dies berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Dezember 2007 (AZ: 1 Ss 339/07).
Ein Mann bekam während einer Weinprobe einen Harnverhalt. Bei dieser schmerzhaften und gefährlichen Erkrankung kann der Urin nicht mehr auf natürlichem Wege abgeführt werden. Der Mann hatte bereits einmal einen Harnverhalt erlitten, daher setzte er sich trotz Alkoholkonsums ins ... weiter lesen
Das Amtsgericht München (Az.: Urt. v. 14.04.2011 – 271 C 10327/10) hatte in einemFall zu entscheiden, in dem bei einem Fahrzeug auf Gutachtenbasis ein Hagelschaden in Höhe von 2.409 € abgerechnet und von der Versicherung auch ersetzt wurde. Der KfZ-Besitzer reparierte den Schaden jedoch nicht. Nach einem weiteren Hagelschaden ein Jahr später wollte er auf dieselbe Art und Weise bei der Versicherung abrechnen. Der beauftragte Gutachter stellte ohne Kenntnis des Altschadens einen Schaden von 2.625 € fest. Die Versicherung zahlte diesmal jedoch nur 66,00 € unter Berücksichtigung des Altschadens und einer Selbstbeteiligung von 150,00 €. Daraufhin klagte der KfZ-Besitzer gegen die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den hinzugezogenen Anwalt bezahlen. Dies gilt auch für einfach gelagerte Fälle, solange sie nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs abzulehnen sind, entschied das Amtsgerichtgicht Kehlheim am 14. November 2001 (AZ 3 C 0620/01), das die Deutsche Anwaltauskunft jetzt veröffentlicht hat.
In dem vorliegenden Fall hatte die Versicherung die Begleichung der im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstandenen Anwaltskosten, den sie ansonsten in vollem Umfang reguliert hat, abgelehnt. Sie begründete dies damit, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe, den die Klägerin, als großes Unternehmen, auch ohne Hinzuziehung ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Die Bahn ist nicht für Unfallschäden verantwortlich, die ein Reisender beim Besteigen eines ICE durch eine sich einwandfrei schließende Automatik-Tür erleidet. Fahrgäste dürfen nicht erwarten, vor allen nur irgendwie denkbaren Gefahren geschützt zu werden. Da automatische Türen ausdrücklich per Gesetz zugelassen sind, müssen die Bahnbetreiber lediglich dafür sorgen, dass ein Einklemmen bzw. Einquetschen von Benutzern durch sich schließende Türen ausgeschlossen ist, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. September 2006 (AZ: I-19 U 10/06).
Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt, war im zugrunde liegenden Fall eine ältere Dame beim Erklimmen der Zugstufen aus dem Gleichgewicht geraten und gestürzt, ... weiter lesen
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung
wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum
Die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der wegen
Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis zu einer
Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war, hatte Erfolg. Die
2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
angegriffenen Entscheidungen des Amtsgerichts (AG) und
Oberlandesgerichts (OLG) aufgehoben, da sie die allgemeine
Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) des Bf verletzen. Die Sache wurde
an das AG zurückverwiesen.
Sachverhalt:
16 Stunden nach der Einnahme von Cannabis fuhr der Bf mit einem Pkw. In
einer anschließend ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall ließ die Klägerin ihren beschädigten Pkw Porsche zur Ermittlung der Reparaturkosten in ein "Porsche-Zentrum" verbringen. Dort wurden die Reparaturkosten unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze dieser Fachwerkstatt auf 30.368,30 DM geschätzt. Die Klägerin ließ eine Reparatur des Fahrzeugs nicht durchführen, sondern verkaufte es in unrepariertem Zustand und verlangte von den ersatzpflichtigen Beklagten Ersatz fiktiver Reparaturkosten in genannter Höhe. Die beklagte Versicherung zahlte hierauf jedoch lediglich 25.425,60 DM, da der Klägerin kein Anspruch auf Ersatz der im "Porsche-Zentrum" anfallenden Lohnkosten zustehe. Vielmehr seien der Schadensberechnung die von der DEKRA ermittelten mittleren ... weiter lesen