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Berlin (DAV). Will sich ein Autofahrer, dessen Fahrzeug am Fahrbahnrand geparkt war, in den fließenden Verkehr einordnen, hat er eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem fahrenden Pkw, so haftet er alleine. Auf diesen Beschluss des Kammergerichts vom 15. August 2007 machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam
(AZ: 12 U 202/06).
Im vorliegenden Fall fuhr ein Wagen, der am rechten Fahrbahnrand geparkt hatte, an, um sich in den rollenden Verkehr einzufädeln. Kurz nach dem Anfahren stieß er mit einem fahrenden Auto zusammen, das im Begriff war, in die rechte Spur zu wechseln.
Die Richter entschieden, dass der Fahrer des startenden Autos allein für den Unfall hafte. ... weiter lesen
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen.
Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, um gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu fertigen.
Es empfiehlt sich, erst nach Akteneinsicht einen derartigen Schriftsatz zu fertigen, da jetzt noch nicht genau bekannt ist, was ... weiter lesen
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab.
Autobahn
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem ... weiter lesen
HILDESHEIM (DAV). Autofahrer, die nach einer Panne oder einem Unfall helfen, müssen an ihrem eigenen Fahrzeug die Warnblinkanlage einschalten. Diesen Hinweis gibt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Hildesheim.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Mann auf der rechten Fahrspur angehalten, um einem liegengebliebenen Fahrzeug Pannenhilfe zu leisten. Mehrere nachfolgende Wagen erkannten das Hindernis rechtzeitig und wichen aus. Nicht so der Kläger: Er prallte auf das stehende Auto und machte geltend, dieses sei weder durch die Warnblinkanlage noch durch ein Warndreieck gesichert gewesen.
In dem Urteil wurde die Pflicht zum Einschalten der ... weiter lesen
Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04).
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg.
Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Inline-Skaters keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Diese müssen sich daher den Verkehrsraum mit den Fußgängern teilen, heißt es in einem Urteil vom 19. März 2002 (AZ VI ZR 333/00).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall fuhr eine Inline-Skaterin auf einer Straße außerorts in einer langgezogenen Linkskurve. Dabei prallte sie mit einem Motorroller zusammen und zog sich schwere Verletzungen zu. Die Straße war dort knapp 5 m breit und hatte keinen Rad- und Fußgängerweg. Der linke Fahrbahnrand wies zur Unfallzeit zahlreiche Unebenheiten auf, so dass die Klägerin in der Mitte der Fahrbahn fuhr. Die vorherige Instanz gab der Klägerin nur zu ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer Tieren ausweicht, kann möglicherweise doch mit Entschädigung rechnen. Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in bestimmten Fällen auch dann zahlen, wenn es nicht zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Dies geht aus einem von der Deutschen Anwaltauskunft vorgelegten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. Oktober 2006 (Az: 10 U 1415/05) hervor. Damit besteht Versicherungsschutz nach dem Richterspruch auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer Wild ausweichen wollte, um größere Schäden an seinem Fahrzeug zu vermeiden und es dadurch zu einem Unfall kam.
In dem Fall wurde ein Motorradfahrer auf einer Landstraße plötzlich von kreuzenden Rehen überrascht. Um einen Frontalzusammenstoß mit den ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07). Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Eine Radfahrerin fuhr auf einem Radweg in Richtung Innenstadt. An einer Stelle lag ein Schlauch, der einen Hydranten mit einem abgestellten Spülwagen verband, quer über dem Radweg. Der Schlauch gehörte einem Kanal- und Sanierungsunternehmen, das dort Kanalarbeiten ausführte. Als die Frau über das Hindernis fuhr, stürzte sie und verletzte sich. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Frau wollte ihren Schaden ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer Tankstelle rückwärts fährt, den trifft nur eine allgemeine und keine erhöhte Sorgfaltspflicht. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Dezember 2006 (Az: Ss (Owi) 650/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Betroffene wartete an einer Zapfsäule. Als er merkte, dass er sich an einer Säule für LKW angestellt hat, setzte er zurück und kollidierte aus Unachtsamkeit mit einem etwa fünf bis sechs Meter hinter ihm stehenden LKW. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 60 EUR. Gegen das Urteil wendet er sich mit der Begründung, dass lediglich ein einfacher Verstoß gegen die allgemeine ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Fahrer eines Linienbusses muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht auf einen Radfahrer warten, der sich noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet. Über diesen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 24. Juli 2008 (AZ: 12 U 142/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Radfahrer überholte einen anfahrenden Linienbus, obwohl dieser bereits mit dem Ausscheren aus einer Haltebucht begann, als der Radfahrer noch nicht auf der Höhe des Busses war. Beim Einscheren nach dem Überholvorgang stieß er mit dem Bus zusammen. Der Radfahrer klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Landgericht verneinte jedoch einen solchen Anspruch. Auch die ... weiter lesen
Zum Thema Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern hat das Landgericht Itzehoe eine weitere Entscheidung mit Urteil vom 30. April 2010 getroffen und damit die Rechtsprechung in diesem Bereich konsequent fortgeführt.
Im vorliegenden Fall folgte ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug nebst Wohnanhänger einem Radfahrer. Der Kraftfahrer setzte zum Überholen an und überfuhr dabei die vorhandene durchgezogene Mittellinie. Im Anschluss an das Überholmanöver kam der Radfahrer zu Fall und verletzte sich schwer. Das Gericht entschied, dass der Kraftfahrer die Alleinschuld an diesem Unfall trifft.
Der Beklagte (Kraftfahrer) hat den geschädigten Radfahrer unter Überfahren ... weiter lesen
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 29.6.2000, Az. 2 U 167/00
-6-jähriger Radfahrer verursacht Unfall
- Keine Haftung der Eltern mangels Aufsichtspflicht-Verletzung
Endscheidungsgründe
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Insoweit wird auf den Tatbestand des Ersturteils und die in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
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Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beklagte hat den ihm obliegenden Entlastungsbeweis gemäß § 832 BGB geführt.
a) Das Landgericht Nürnberg-Fürth, auf dessen Ausführungen vollinhaltlich Bezug genommen wird, hat bereits die von der Rechtsprechung ... weiter lesen