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Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.
VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz.
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße einen Punkt im Verkehrszentralregister für den Fahrzeugführer zur Folge gehabt. Bei der anschließenden Ermittlung des Fahrzeugführers wirkte die Halterin nicht mit, sondern schwieg. Der Fahrzeugführer konnte ... weiter lesen
Was ist Fahrerflucht? In dieser Reihe informieren wir Betroffene und Geschädigte über die Bedeutung und Folgen einer Fahrerflucht. Laut Verkehrsberichten verschiedener Polizeibehörden wird jeder zweite Fall von Fahrerflucht aufgeklärt. Dabei stellt die Unfallflucht die mit am meisten verfolgte Straftat im Verkehrsstrafrecht dar.
Grundsätzliches:
Beim Ausparken, Rangieren oder selbst im fließenden Verkehr kommt es immer wieder zu Unfällen. Damit etwaige Versicherungs- oder zivilrechtliche Fragen geklärt werden können, müssen der Schädiger und der Geschädigte gemeinsam den Schaden am Fahrzeug feststellen. Allzu oft begehen die Schädiger Fahrerflucht, um unerkannt zu ... weiter lesen
Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt.
In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?.
Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Anhänger abstellt, muss ihn beleuchten. Sonst haftet er bei einem Auffahrunfall für den entstandenen Schaden mit. Und zwar selbst dann, wenn eine Straßenlaterne in der Nähe den Anhänger beleuchtet hat. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und weisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Eschwege vom 13. Oktober 2006 hin [Az.: 2 C 772/06 (10)].
Ein Autofahrer hatte innerörtlich am rechten Fahrbahnrand einen Pkw-Transportanhänger abgestellt, ohne ihn mit einer eigenen Lichtquelle zu versehen. Ein anderer Autofahrer war bei Dunkelheit auf den Anhänger aufgefahren. Er war der Meinung, dass den Halter des Anhängers eine Mitschuld an ... weiter lesen
Würzburg/Berlin (DAV). Bei der Vollbremsung eines Fahrzeugs ohne Kollision sind die Verzögerungswerte so niedrig, dass sie als Ursache für ein Schleudertrauma (HWS-Verletzung) nahezu auszuschließen sind. Auch der Ausbruch einer psychischen Erkrankung ist nicht auf eine solche Vollbremsung und den dadurch entstandenen Schock zurückzuführen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Würzburg vom 13. Juli 2007 (AZ: 52 S 667/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Nachdem ein Autofahrer nur durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug vermeiden konnte, klagte er auf Schadensersatz. Der Mann behauptete, das starke Abbremsen habe bei ihm Kopf- und HWS-Schmerzen verursacht, der ... weiter lesen
JENA (DAV). Ein Radfahrer, der nachts verbotswidrig durch eine Fußgängerzone fährt, muss auf seinem Weg mit Hindernissen rechnen. Stürzt er beispielsweise über einen Betonpoller, kann er nicht die zuständige Kommune wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar machen. Dies folgt aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Die Richter wiesen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Frau ab, die mit ihrem Rad im Dunkeln auf einem nur Fußgängern vorbehaltenen Straßenabschnitt über einen Poller gestützt war und sich erheblich verletzt hatte. Dort sei Fahrradfahren verboten gewesen. Die ... weiter lesen
Norderstedt/Berlin (DAV). Auch wer eigentlich Vorfahrt hat, kann unter Umständen nach einem Unfall einen Teil des Schadens tragen müssen. Missachtet ein vorfahrtberechtigter Autofahrer eine rote Ampel und kollidiert auf der darauf folgenden Kreuzung mit einem Fahrzeug, das die Vorfahrt missachtet hat, so trägt er einen Teil der Schuld an dem Unfall. So entschied das Norderstedter Amtsgericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (AZ ? 42 C 422/06), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
Ein Autofahrer näherte sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße einer Kreuzung. Kurz vor der Kreuzung missachtete er eine rote Fußgängerampel, die jedoch nur den Fußgängerverkehr an dieser Stelle regelte, nicht aber ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen will, sollte sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Oft wird man schon bestraft, wenn man keine Weste dabei hat. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland besteht bislang keine ... weiter lesen
Es gibt heutzutage viel Versicherungen, deren Nutzen teilweise nicht zu Unrecht angezweifelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsangelegenheiten stellt sich häufig jedoch als sehr sinnvoll dar. Zum einen ist eine solche Versicherung häufig schon für unter 100 € pro Jahr abzuschließen, zum anderen wird man als Autofahrer rein statistisch nicht selten in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sollte man gänzlich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, so hat man in der Regel meist auch nicht mit Kosten zu rechnen. In der Praxis wird allerdings häufig die Schuldfrage in Zweifel gezogen, so dass in dem folgenden Gerichtsverfahren durch Sachverständige und Gutachten ... weiter lesen
AUGSBURG (DAV). Nicht jeder Alkohol-Exzess kann von der zuständigen Behörde herangezogen werden, um vom Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern. Es muss vielmehr konkrete Hinweise dafür geben, dass der Führerscheininhaber Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher voneinander trennen kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Beschluss, den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben.
Anlass für den Rausch war eine schwere Ehekrise der Betroffenen, sie musste sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Aus der Tatsache, dass die Frau kaum Ausfallerscheinungen zeigte, schloss die Behörde, bei ihr liege regelmäßiger Alkoholmissbrauch ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz
Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle.
Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch ... weiter lesen