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Berlin (DAV). Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein, - auch wenn das liegengebliebene Fahrzeug, auf das er auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 12. September 2006 (AZ.: 1 O 308/05).
Ein Autofahrer war auf der Autobahn auf ein liegengebliebenes Fahrzeug aufgefahren, dass am rechten Fahrbahnrand stand. An dieser Stelle verfügte die Autobahn über keinen Seitenstreifen. Allerdings war die Stelle mehrere Hundert Meter weit aus der Richtung des ankommenden Autofahrers gesehen einsehbar. Der ... weiter lesen
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Gemessen wird auf der BAB 2 bei Km 0,35 in Fahrtrichtung Hannover. Zum Einsatz kommt das Messgerät es3.0 der Firma eso. Auf der vielbefahrenen A2 kommt es zu einer sehr hohen Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden. Nicht selten liegen die Überschreitungen im Fahrverbotsbereich. Erstaunlicherweise wird meistens am Wochenende geblitzt.
Das Messgerät ist – ausgehend von der Fahrtrichtung Hannover – im Bereich des AD Werder (im Kurvenbereich) positioniert.
es3.0 Funktion
Das Messgerät es3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Ein Unfallgeschädigter muss keine Marktforschung nach dem günstigsten Tarif betreiben, wenn er sich als Ersatzfahrzeug einen Mietwagen nimmt. Dies gilt zumindest für eine vorhersehbare Mietdauer von nicht mehr als 14 Tagen, entschied das Amtsgericht Dresden. Das entsprechende Urteil wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ( DAV) mitgeteilt.
In dem Rechtsstreit war die Haftung des Unfallverursachers unstreitig. Dessen Versicherung machte lediglich geltend, sie wolle die Mietwagenkosten nicht in voller Höhe übernehmen, weil vor Ort ein vergleichbares Mietfahrzeug günstiger zu haben gewesen wäre.
Das Gericht hielt die Differenz ? rund 250 Euro - für nicht so gravierend: Nur wenn es ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06).
Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
Hamburg (jur). Vermieter von E-Scootern müssen im Zweifel als Halter für rücksichtlos auf dem Fußwegen abgestellte Elektroroller geradestehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der E-Scooter-Vermieter nicht den tatsächlichen Fahrer des Elektrorollers benennen kann oder will, entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 23. Januar 2023 (Az.: 327b OWi 1/23).
Im Streitfall war der Hamburger Polizei am 8. September 2022 ein E-Scooter aufgefallen, der den Gehweg blockierte und andere gefährdete. Die Beamten sahen darin einen Parkverstoß und doku-mentierten diesen mit einem Foto.
Halter des E-Scooters war eine Verleihfirma, die für ihre Kunden die Elektroroller im öffentlichen ... weiter lesen
Nicht selten lassen sich die Kfz-Haftpflichtversicherer mit der Zahlung der Reparaturkosten (bei einem Reparaturschaden) oder des sog. Wiederbeschaffungsaufwandes (bei einem Totalschaden) Zeit und ziehen die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in die Länge.
Auf der anderen Seite ist der Geschädigte in aller Regel weiterhin auf ein Fahrzeug angewiesen. Es stellt sich dann insbesondere die Frage, ob er die Beseitigung Unfallschadens (Reparatur oder Ersatzbeschaffung) zunächst selbst – aus Eigenmitteln oder auf Kredit – vornehmen und vorfinanzieren muss, nicht zuletzt auch deshalb, um die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten oder der sog. Nutzungsausfallentschädigung in Grenzen zu halten.
Der Bundesgerichtshof ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat.
Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Erhöhte Sorgfaltspflichten für rückwärts ausparkende Fahrer
OLG Saarbrücken, Urteil v. 9. Oktober 2014 – 4 U 46/14
Wer rückwärts aus einer Parkbucht ausparkt, sollte besonders umsichtig losfahren. Ansonsten ist es nicht unwahrscheinlich, dass man bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug voll für den Schaden haftet.
So entschied das OLG Saarbrücken einen Fall, bei dem eine Autofahrerin (Beklagte) rückwärts aus einer Parkbucht eines Kundenparkplatzes fuhr und dabei mit dem Klägerfahrzeug, das sich in der Mittelgasse befand, zusammenstieß.
Über den Unfallhergang gab es teilweise unterschiedliche Angaben. Ein Sachverständigengutachten ... weiter lesen
§ 142 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Nach dieser Vorschrift wird ein Unfallbeteiligter mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch) - Körperverletzung. Wer eine andere Person körperlich ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07). Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Eine Radfahrerin fuhr auf einem Radweg in Richtung Innenstadt. An einer Stelle lag ein Schlauch, der einen Hydranten mit einem abgestellten Spülwagen verband, quer über dem Radweg. Der Schlauch gehörte einem Kanal- und Sanierungsunternehmen, das dort Kanalarbeiten ausführte. Als die Frau über das Hindernis fuhr, stürzte sie und verletzte sich. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Frau wollte ihren Schaden ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall sollte stets ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Verkehrsunfall folglich keine Rechtsanwaltskosten, dafür aber Rechtssicherheit und begeben sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe.
Am effektivsten und am sinnvollsten beginnt die Arbeit des Rechtsanwalts unmittelbar nach dem Verkehrsunfall. Geschädigte sollten sich nicht gegenüber Dritten; insbesondere nicht gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung äußern. Auch sollte das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren aus einer Parkbucht auf einem Parkplatz gilt die allgemeine Rücksichtnahmepflicht. An den Fahrer sind nicht die Voraussetzungen der "erhöhten Sorgfalt" zu stellen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.
Das Oberlandesgericht Stuttgart gab mit Beschluss vom 17. Mai 2004 (Az.: 1 Ss 182/04) dem Antragsteller Recht, der sich gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 50 ? wegen fahrlässiger Gefährdung eines Anderen beim Rückwärtsfahren wehrte. Die der Verurteilung zu Grunde liegende Vorschrift des § 9, Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) gelte aber für den fließenden Verkehr, so die Richter. Beim Rangieren in einer Parklücke zwischen ausschließlich stehenden Fahrzeugen gelte ... weiter lesen