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Experten-Ratgeber
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KOBLENZ (DAV). Ein Bußgeldbescheid nach einem Verkehrsvergehen kann nur wirksam werden, wenn er dem Betroffenen ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Auf diesen Grundsatz hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Beschluss hingewiesen. Von dieser Regelung profitierte im vorliegenden Fall ein Autofahrer, der innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 Stundenkilometern erwischt worden war. Das sollte ihm nach Ansicht der Bußgeldbehörde eine Geldbuße von 100 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot einbringen. Bestätigt wurde dieser Bußgeldbescheid in erster Instanz vom zuständigen Amtsgericht. Der Verteidiger des Betroffenen hatte jedoch ... weiter lesen
Nutzungsausfallentschädigung im Totalschadenfall Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern dieser auf einen Mietwagen verzichtet. Bei einem Reparaturschaden steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Fertigstellung der Reparatur zu. Im Totalschadenfall bemisst sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nach der so genannten Wiederbeschaffungszeit. Diese wird in Sachverständigengutachten in der Regel mit 12 - 14 Tagen angegeben. Streit entsteht immer dann, wenn der Geschädigte auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet. Die Haftpflichtversicherungen lehnen dann stets ... weiter lesen
Für einen kurzen Augenblick zu schnell gefahren und schon kommt mitunter recht zügig ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer Roten Ampel oder wegen zu geringem Abstand auf der Autobahn ins Haus. Welche Möglichkeiten gibt es dann, sich im Rahmen des Anhörungs- oder Widerspruchsverfahrens gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr zu verteidigen? Ist es sinnvoll gegen alle Bußgeldbescheide vorzugehen? Geschwindigkeitsverstoß, Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand, Nötigung, Beleidigung, Fahrerflucht, Überholen, ... weiter lesen
Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg. Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen
Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu „Fahreignungsregister (FaER)“. Die Eintragungsgrenze wird von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Verwarnungen bis 55,00 € werden nicht eingetragen. Ordnungswidrigkeiten werden nur eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind. Gleiches gilt für Straftaten mit der Besonderheit, dass einige nur eingetragen werden, wenn auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Die Eintragung von Punkten ist eine automatische Folge eines rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstoßes und kann nicht selbständig angefochten werden. Dabei ist bei den neuen Tilgungsfristen ... weiter lesen
(DAV). Am 1.4.1998 ist die ergänzte Neufassung des Unfallfluchtparagraphen (§ 142 Absatz 4 StGB) in Kraft getreten. Danach kann die Strafe gemildert oder gar von Strafe abgesehen werden, wenn sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden meldet, nachdem er zunächst die Unfallstelle verlassen hatte. Dies gilt aber nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben (zum Beispiel Parkplatzunfall, Beschädigung von Verkehrszeichen etc.); außerdem darf nicht mehr als 2000 DM Fremdschaden entstanden sein. Allerdings wird allzu leicht übersehen, daß in den Genuß dieser gesetzlichen Privilegierung nur kommen kann, wer sich freiwillig meldet. Freiwillig kann sich aber derjenige nicht mehr melden, der bereits ermittelt ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat. Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch für die auf ihn angemeldeten Fahrzeuge zu führen, offensichtlich rechtmäßig ist. Im Einzelnen lag der Entscheidung folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, ein Rentner, ist Halter von drei Fahrzeugen. Mit einem dieser Fahrzeuge wurde im Sommer 2004 eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, der Fahrer des Wagens überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h. Der Antragsteller gab im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei an, nicht selbst gefahren zu sein. Er war trotz eines Beweisfotos nicht bereit, Angaben zur Identität des ... weiter lesen
(Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de )Seit einiger Zeit wird bei der Messstelle auf der BAB 2 bei Km 12,1 in Fahrtrichtung Berlin geblitzt. Geblitzt wird hier nur an Tagen, an denen einen BAG – Kontrolle auf dem bei der Messstelle angrenzenden Parkplatz stattfinde. Die Geschwindigkeit ist vor der Messstelle zunächst auf 130 km/h beschränkt. Ca. 900 m vor der Messstelle wird die Geschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt. 300 m vor der Messstelle wird die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt und ab einer Entfernung von 200 m wird die Geschwindigkeit letztmalig auf 60 km/h reduziert. Es handelt sich hier um einen klassischen Trichter. Eine verkehrsrechtliche Anordnung liegt vor. Bei den Schildern ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei schlechter Witterungslage im Winter muss mit geeigneten Reifen gefahren werden. Wer andere behindert, schleudert oder dreht, wird mit einem Bußgeld bestraft. Ein Auto, dass tatsächlich nicht gefahren wird, braucht keine Winterreifen. Antworten zu häufigen Fragen rund um den Winterreifen gibt die Deutsche Anwaltsauskunft. Obwohl die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Winterreifen ausdrücklich gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass wettergeeignete Reifen verwendet werden. Für die Winterzeit gilt: geeignete Reifen sind für Fahrten bei Glätte, Match und Schnee zu verwenden. Die werden für alle Fahrzeuge, die tatsächlich auf deutschen Straßen fahren gebraucht. Ein Auto, ... weiter lesen
Im Herbst kann es wieder verstärkt zu Unfällen auch mit Kleinwild kommen. Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass auch bei einem fehlgeschlagenen Ausweichmanöver vor einem Hasen oder Kaninchen die Teilkaskoversicherung unter Umständen zahlen muss. Dies entschied - in Abweichung von anderen Urteilen - das Landgericht Saarbrücken (AZ: 14 O 347/94). Das Gericht gestand einem Sportwagenfahrer, der bei einem Ausweichversuch in den Leitplanken gelandet war, knapp 22.000 DM Schadensersatz zu. In dem Urteil hieß es, dem Kläger sei kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen. Zwar sei die Ausweichbewegung wegen eines Hasen überzogen und fehlerhaft gewesen. Doch war sie nach Einschätzung der Richter nicht so überzogen, dass die Grenze ... weiter lesen