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LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06).
Zwei Fahrzeuge stießen auf einer so genannten Verteilerfahrbahn zusammen. Das eine Auto fuhr auf der rechten Spur, dessen Fahrer beabsichtigte, auf die linke zu wechseln. Der Fahrer auf der linken Spur wollte auf die rechte wechseln. Als er den Fahrbahnwechsel ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Fahrdienstvermittler Uber darf in Deutschland seinen Mietwagen-Dienst „Uber Black“ nicht wieder aufnehmen. Die Vermittlung von Fahrdiensten über die Smartphone App „Uber Black“ ist wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz unzulässig, urteilte am Donnerstag, 13. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 3/16). Die Karlsruher Richter stießen sich daran, dass mit der App Fahraufträge unmittelbar an die Mietwagenfahrer übermittelt werden.
Bei der mittlerweile eingestellten App konnten Fahrgäste einen Mietwagen bei Uber bestellen. Der per Smartphone übermittelte Fahrauftrag wurde zeitgleich an ein ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen
Nutzungsausfallentschädigung im Totalschadenfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern dieser auf einen Mietwagen verzichtet. Bei einem Reparaturschaden steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Fertigstellung der Reparatur zu.
Im Totalschadenfall bemisst sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nach der so genannten Wiederbeschaffungszeit. Diese wird in Sachverständigengutachten in der Regel mit 12 - 14 Tagen angegeben. Streit entsteht immer dann, wenn der Geschädigte auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet.
Die Haftpflichtversicherungen lehnen dann stets ... weiter lesen
Dortmund (DAV). Ein Unfallopfer bekommt die Kosten für ein Sachverständigengutachten auch dann ersetzt, wenn es nicht von einem allgemein vereidigten Sachverständigen erstellt wurde. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 31. August 2005 hervor (Az.: 104 C 9702/04 SH). Demnach muss ein Unfallopfer keine Marktforschung bei der Auswahl eines Sachverständigen betreiben, teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.
Im vorliegenden Fall stieß ein Einparkender an das Auto des Klägers. Daraufhin beauftragte der Kläger einen Sachverständigen, der in einem Gutachten einen Schaden von rund 4.000 ? feststellte. Die Versicherung des Einparkenden überwies nur einen Teil der Summe und ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21.08.2012 - 14 K 2727/12 ) hatte sich jüngst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Kosten für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs von dem KfZ-Halter wegen Falschparkens verlangt werden können, obwohl sich das Verkehrsschild im Nachhinein als rechtswidrig herausgestellt hat.
In dem Fall hatte der Betroffene in einem Straßenbereich vor einem Haus geparkt, an dem ein Verkehrsschild mit dem Aufdruck „Feuerwehrzufahrt- Fläche für Feuerwehr freihalten“ angebracht war. Die Hausbesitzerin ließ den PKW daraufhin abschleppen und verlangte Ersatz für die dafür entstandenen Kosten vom Betroffenen.
Dieser brachte ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. So das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juli 2008 (AZ: 6 U 60/80), über das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informieren.
Bei einer Radfahrt traf ein Ehepaar auf einem Wirtschaftsweg zwei Fußgänger in Begleitung eines nicht angeleinten Hirtenhundes. Die Frau, die den Hund kannte, sprach ihn an. Kurz darauf kam sie zu Fall und brach sich einen Brustwirbel. Nach ihrer Aussage war der Hund in ihr Vorderrad geraten. Die Frau klagte auf Schadensersatz.
In der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei geringen Geschwindigkeitsänderung von unter zehn Stundenkilometern kann man ein HWS-Schleudertrauma erleiden, so das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) am 11. September 2003 (Az.: 7 U 178/01). Für den entstandenen Schaden kann Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert werden, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Die Klägerin fuhr auf einen anderen Autofahrer auf, wobei die Fahrzeuge nur gering beschädigt wurden. Die Frau hatte nach eigenen Angaben nach dem Unfall Beschwerden wie Nackenschmerzen, starke Bewegungseinschränkungen und Kopfschmerzen. Sie ging selbst von einer Verletzung der Halswirbelsäule bei dem Unfall aus und suchte wiederholt den Arzt auf. Dort wurde ihr attestiert, dass ... weiter lesen
BGH – Urteil vom 19.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 141/06
a) Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).
b) Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und ... weiter lesen
Der Gesetzgeber hatte die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Messungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlage des Oberlandesgerichtes Hamm hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Beschluss vom 03. April 2001, AZ: 4 StR 507/00) entschieden, dass der gewonnene Messwert voll verwertbar ist, wenn das Messgerät die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat und die übrigen Bedingungen gewahrt sind.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte das Amtsgericht Bottrop die Betroffene wegen fahrlässiger ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle erhielt unser Mandant einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Messung wurde mit dem Gerät RIEGL LR 90-235/P durchgeführt. Dieses Messgerät funktioniert auf eine ähnliche Weise wie das RIEGL FG 21-P. Das aufzunehmende Fahrzeug wird mittels eines Lasers anivisiert und daraufhin dessen Geschwindigkeit gemessen, wobei weder eine Fotoaufnahme noch ein Video dokumentiert wird. Beweisrechtlich wird die Messung durch Aussage der protokollierenden Polizeibeamten bestätigt.
Von Seiten der Behörde wurde eine Geldbuße in ... weiter lesen