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Karlsruhe/Berlin (DAV). Möchte ein Autofahrer links abbiegen und versäumt es dabei, sich vorher zweimal umzuschauen, haftet er im Falle eines Unfalles für ein Drittel des Schadens. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2007 (AZ: 8 O 294/07). Eine Pkw-Fahrerin beabsichtigte, nach links abzubiegen und setzte dementsprechend den Blinker. Sie unterließ es dabei nachgewiesenermaßen, sich wie vorgeschrieben zweimal umzuschauen. Ein ihr folgendes Fahrzeug setzte zum Überholen des Pkw an. An der Stelle der Kreuzung, an der das vorausfahrende Auto zum Einbiegen ansetzte, kam es zu einem Zusammenstoß. Die Fahrerin, die links ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Bemerkt ein Auto- oder LKW-Fahrer einen von ihm verursachten Unfall nicht und fährt weiter, so liegt keine Unfallflucht vor. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 1. Oktober 2007 (AZ: III-2 Ss 142/07-69/07 III), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Lkw streifte während der Fahrt einen am rechten Straßenrand geparkten Wagen, ohne dass der Lkw-Fahrer dies bemerkte. Er fuhr weiter, gefolgt von einer Autofahrerin, die den Vorgang beobachtet hatte und den Fahrer nun mit Hupe und Lichthupe zum Anhalten bewegen wollte. Nach etwa drei Kilometern bemerkte der Lkw-Fahrer die Zeichen der Zeugin und stoppte. Das Amtsgericht wie auch das Landgericht ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). In einem Autobahn-Baustellenbereich mit verengten Fahrspuren trifft den Überholenden ein höheres Haftungsrisiko als den Überholten. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Entscheidung zu Grunde lag ein Unfall, bei dem ein Auto auf der nur zwei Meter breiten Überholspur mit dem überholten Gespann (Personenwagen und Anhänger) seitlich kollidiert war. Dessen Fahrspur war 2,50 Meter breit. Trotz der Einschaltung eines Sachverständigen konnte das Gericht in der Beweisaufnahme kein überwiegendes Verschulden eines der beiden unfallbeteiligten Fahrer feststellen. So blieb ... weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich? Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen
StVO Novelle – Was ändert sich? Nachdem der Bundesrat der StVO-Novelle im Februar 2020 zustimmte, sollte es nur noch wenige Wochen dauern, bis diese und der neue Bußgeldkatalog 2020 in Kraft tritt. Diese Novelle ist mit weitreichenden Folgen für Autofahrer verbunden, denn die Folgen im Straßenverkehr werden deutlich verschärft. So gibt es zum Beispiel schon bald bei sehr geringen Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot, sogar Falschparker müssen mit Punkten rechnen. Umwandlung 2014 aus VZR wird FAER 2014 wurde das Verkehrszentralregister von dem Fahreignungsregister abgelöst. Mit dieser Veränderung wurde das Punktesystem komplett und der Bußgeldkatalog ... weiter lesen
Ein verbotswidrig auf dem Gehweg fahrender Fahrradfahrer muss im Einzelfall seine unfallbedingten Schäden selbst tragen Der spätere Kläger - ein 30-jähriger Gaststudent aus Ägypten ohne Krankenversicherungs-schutz befuhr mit seinem Fahrrad an einem Juli-Nachmittag des Jahres 2002 den Gehweg in der Hauptstraße in Neubiberg mit ca. 10 km/h. Direkt nach einem leichten „Rechtsknick“ des Gehwegs (die dahinter liegende Verkehrssituation war nicht einsehbar) fuhr gerade der spätere Beklagte mit seinem PKW Mercedes aus seiner Grundstückseinfahrt heraus. Der Kläger konnte einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Er wurde am rechten Kniegelenk verletzt (Distorsion), war vier Wochen arbeitsunfähig und musste sich über mehrere Monate in ... weiter lesen
HANNOVER (DAV). Bei einem Schnee- und Hagelschauer sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit im eigenen Interesse deutlich reduzieren. Wer beispielsweise auf einer Bundesstraße bei Glätte mit Tempo 90 unterwegs ist und dabei von der Fahrbahn abkommt, handelt grob fahrlässig, urteilte das Landgericht Hannover. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hatte der Kläger eingeräumt, dass die Straße schneeglatt war. Der Unfall habe sich aber erst ereignet, als er versucht habe, einem auf der Fahrbahn stehenden Reh auszuweichen. Ob dies tatsächlich der Fall war, ließ sich im Prozess nicht beweisen. Den Richtern kam es aber letztlich auf diese Frage gar nicht mehr an: Sie bewerteten bereits die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch ein 10jähriges Kind, das Fahrrad fährt, kann bei einem Unfall haften, wenn es ohne Helm fährt. Davor warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Krefeld vom 22. Dezember 2005 (Az: 3 0 179/05). Mit seinen Freunden war der Junge auf einem privaten Garagenhof mit einem BMX-Rad gefahren. Einen Fahrradhelm trug er dabei nicht. Da der Platz im Zufahrtsbereich durch eine 1,6 Meter hohe Hecke begrenzt war, konnte man die Kinder von der Straße aus nicht sehen. Als der Fahrer eines mit 30 km/h fahrenden Transporters auf den Hof fuhr, prallte er mit dem Kind zusammen. Das Gericht legte den Anteil des Mitverschuldens bei beiden mit 50% fest. Diese ... weiter lesen
HAMM (DAV). Auch bei Werten von unter 1,1 Promille - wie häufig am Morgen nach einem durchzechten Abend nachweisbar - riskiert ein angetrunkener Autofahrer seinen Versicherungsschutz. Dies folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Bei Werten ab 1,1 Promille gilt die Vermutung, dass der Alkoholkonsum für den Unfall kausal war. Bei Werten darunter müssen immer noch weitere Umstände dazu kommen. In dem Fall hatte eine Versicherung einem Autofahrer den Haftpflicht-Versicherungsvertrag gekündigt. Der Mann war morgens auf gerader Strecke von der Fahrbahn abgekommen und hatte auf dem Grünstreifen ... weiter lesen
Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu „Fahreignungsregister (FaER)“. Die Eintragungsgrenze wird von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Verwarnungen bis 55,00 € werden nicht eingetragen. Ordnungswidrigkeiten werden nur eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind. Gleiches gilt für Straftaten mit der Besonderheit, dass einige nur eingetragen werden, wenn auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Die Eintragung von Punkten ist eine automatische Folge eines rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstoßes und kann nicht selbständig angefochten werden. Dabei ist bei den neuen Tilgungsfristen ... weiter lesen