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Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann es nach einer Fahrerflucht für den Unfallflüchtigen regelmäßig auch zu ordnungswidrigkeitenrechtlichen Folgen und Strafen kommen. Wird das Verfahren wegen Fahrerflucht unter bestimmten Umständen eingestellt, wird die Sache ebenso an die zuständige Verwaltungs- bzw. Bußgeldbehörde abgegeben.
Kommt es zu einer Verurteilung, kann die zuständige Bußgeldbehörde nach eigenem Ermessen zusätzlich die Eintragung von bis zu 7 Punkten nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg verhängen.
Bußgeldbescheid Die zuständige Verwaltungsbehörde ... weiter lesen
Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?
Im Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat. Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders auf Autobahnen Probleme auf. ... weiter lesen
Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000
Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen ist keine Seltenheit. Zur Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung greift die Polizei häufig auf zivile Einsatzfahrzeuge zurück, die die Betroffenen verfolgen.
Die Geschwindigkeitsmessanlage ProViDa 2000 wird dabei in Einsatzfahrzeugen der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung häufig verwendet. Die Anlage kann die Geschwindigkeit vom stehenden wie auch vom bewegten Einsatzfahrzeug bestimmen. Die Beweissicherung erfolgt hierbei in der Regel durch Videoaufzeichnung (in diesem Zusammenhang: Problem der permanenten Videoüberwachung).
Angebracht in den Einsatzfahrzeugen sind stets eine Front- und Heckkamera. Das ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30. April 2015 (AZ: 213 C 7493/15).
Die Frau parkte ihren BMW auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war. Die hintere Stoßstange des Fahrzeugs ragte leicht über die Vorrichtung hinaus. Der Benutzer des oberen Stellplatzes senkte kurze Zeit später die Vorrichtung ab. ... weiter lesen
Fahrerflucht/Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Voraussetzungen und wie man sich verhalten sollte
Fahrerflucht oder richtigerweise „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (vgl. § 142 StGB) ist eine Straftat und findet Anwendung, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einen Unfall mit einem (fremden) Kfz unberechtigt aus dem Staub macht. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
Unfallbeteiligung
Zunächst muss ein Unfall mit einem fremden Kfz vorliegen. Es müssen dabei aber nicht zwei Autos zusammengestoßen sein; vielmehr können auch Fahrradfahrer, Fußgänger oder Motorradfahrer in einen Unfall i.S.d. § 142 StGB verwickelt sein. ... weiter lesen
TECKLENBURG (DAV). Wer eine Kolonne aus mehreren Fahrzeugen überholt, geht ein erhöhtes Haftungsrisiko ein. Kommt es beispielsweise zu einem Zusammenstoß mit einem aus der Kolonne abbiegenden Fahrzeug, trägt der Überholende regelmäßig mindestens die Hälfte des Schadens, entschied das Amtsgericht Tecklenburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben.
Im zu Grunde liegenden Fall wollte der Kläger vier vor ihm fahrende Autos überholen. Der Fahrer des Wagens an der Spitze der Schlange wollte zugleich nach links abbiegen. Beide Autos stießen zusammen. Die Versicherung des Linksabbiegers erstattete dem Überholer 50 Prozent seines Schadens, was ... weiter lesen
Berlin/Karlsruhe (DAV). Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu, die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe vom 13. März 2007 (Az. VI ZR 216/05) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug am rechten Seitenrand einer Landstraße geparkt, die Warnblinkanlage eingeschaltet und war dann ausgestiegen. Der in diesem Moment entgegenkommende Kleintransporter erfasste den Mann und verletzte ihn schwer. Der Lkw-Fahrer klagte unter anderem auf Schmerzensgeld. Der Fahrer des Kleintransporters sei ... weiter lesen
Nahezu jeder Bürger wird in seinem Leben mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Sei es wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wegen eines Verkehrsunfalles oder sonst einer verkehrsrechtlich relevanten Maßnahme. Wenn dann anwaltlicher Rat oder gar eine gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt benötigt wird, wird es schnell teuer für die Betroffenen. Gerade wenn es nach einem Verkehrsunfall bei der Schadensregulierung zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt, können die Kosten schnell in die Höhe steigen. Im Streitfall werden vor Gericht meist Sachverständigengutachten eingeholt, die in komplexen Fällen oft mehrere tausend Euro kosten können. Um ... weiter lesen
Hamburg-Barmbek/Berlin (DAV). Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 6. August 2015 (AZ: 814 C 86/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Die Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen auf einer Stadtstraße. Rechts stand ein Fahrzeug auf einem Parkstreifen. Bei der Vorbeifahrt kollidierte das Fahrzeug der Frau mit der hinteren linken Tür des geparkten Fahrzeugs. Die Frau behauptete, der Fahrer habe ... weiter lesen
ERFURT (DAV). Wer bei seiner Kaskoversicherung einen Schadensfall geltend macht, sollte im Meldeformular alle Vorschäden angeben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben der Sicherungsschutz entfällt. So entschied das Landgericht Erfurt in einem Urteil, auf das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) hingewiesen haben.
In dem Fall war der Klägerin ihr Auto nach einem Einkaufsbummel gestohlen worden. Sie erstattete daraufhin Diebstahlanzeige bei der Polizei und meldete den Versicherungsfall der beklagten Versicherung. Kurz zuvor hatte die Frau sich von ihrem Ehemann getrennt. Der Ordner der Unterlagen über das Auto war beim Ex-Gatten ... weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich?
Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke.
2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf.
3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt!
4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen