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Zu schnell gefahren - Verjährung Von sehr großem Interesse ist die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit verjährt, dass heißt nicht mehr verfolgt werden kann. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ist § 31 Abs. 1 OWiG die maßgebende Norm. Nach dieser Vorschrift werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen durch die Verjährung ausgeschlossen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass der "Täter" nach einer bestimmten Zeit nicht mehr damit rechnen soll, wegen einer Tat belangt zu werden. Gleichzeitig werden auf diese Weise die Bußgeldbehörden dazu angehalten, begangene Taten unverzüglich zu ahnden. ... weiter lesen
Führerscheinentzug und Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller/eScooter: E-Roller/eScooter sehen wie ein Roller und damit wie ein beliebtes Kinderspielzeug aus. Dies führt dazu, dass sie häufig als Fahrzeuge nicht ernst genommen werden und daher häufig auch unter Alkoholeinfluss gefahren werden. Die Trunkenheit im Verkehr ist gemäß § 316 StGB strafbar. Die Tathandlung ist das Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr, obwohl der Täter infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen . Fahrzeuge in diesem Sinne sind u.a. Kraftfahrzeuge ( werden durch Motorkraft ... weiter lesen