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Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ 3 Ss Owi 576/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall parkte der Fahrer sein Auto für ca. 2 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten. Dieser war zwar funktionstüchtig, akzeptierte jedoch die 50-Cent-Münze nicht. Der Autofahrer hatte nur diese eine Münze dabei. Daraufhin legte er die Parkscheibe in das Auto. In Folge dessen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldbuße. Diese ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wer mit seinem Auto auf einer überfluteten Fahrbahn verunglückt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Teilskasko-Versicherung ersetzt zu bekommen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein- DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße, die nach tagelangen Regengüssen zum Teil überflutet war, in einer unübersichtlichen Linkskurve mit Tempo 60 von der Fahrbahn abgekommen. Die Schäden an seinem Fahrzeug addierten sich auf knapp 5.500 Euro. Mit der Regulierung wollte der Betroffene seine Teilkasko-Versicherung beauftragen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und bekam ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Taubenhalter haftet hälftig für einen Schaden an einem Flugzeug, der durch die Kollision mit einer Brieftaube entstanden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm am 11. Februar 2004 (AZ: 13 U 194/03) entschieden. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall kreuzte eine Cessna beim Anflug auf den Flughafen einen Schwarm von Brieftauben. Die Taube eines Brieftaubenhalters geriet in die Turbine des Flugzeuges. Das Flugzeug konnte landen, der Lufteinlass der Turbine wurde aber irreparabel beschädigt. Es entstand ein Schaden in Höhe von 10.500 ?. Die Hälfte davon musste nun der Taubenhalter tragen. Die Richter führten aus, dass es zwar nicht auf ein Verschulden des Tierhalters ankomme, sondern lediglich ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer Tankstelle rückwärts fährt, den trifft nur eine allgemeine und keine erhöhte Sorgfaltspflicht. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Dezember 2006 (Az: Ss (Owi) 650/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Betroffene wartete an einer Zapfsäule. Als er merkte, dass er sich an einer Säule für LKW angestellt hat, setzte er zurück und kollidierte aus Unachtsamkeit mit einem etwa fünf bis sechs Meter hinter ihm stehenden LKW. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 60 EUR. Gegen das Urteil wendet er sich mit der Begründung, dass lediglich ein einfacher Verstoß gegen die allgemeine ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz abgeändert: Anfang März 2000 wurde dem Betroffenen, einem 33-jährigen Angestellten aus dem südbadischen Raum, von seiner im sechsten Monat schwangeren Ehefrau mitgeteilt, nach ihrem Gefühl hätten bereits die Wehen eingesetzt. Der Betroffene verließ daraufhin sein Büro, um auf Bitten seiner Ehefrau, die bereits bei ihrem ersten Kind eine komplizierte Frühgeburt erlebt hatte, mit seinem Fahrzeug unverzüglich nach Hause zu fahren. Auf der Fahrt überschritt er aus Unaufmerksamkeit die auf einer Landstraße in der Gemarkung Freiburg durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h und befuhr diesen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung. Weitere Informationen eralten Sie unter verkehrsrechtsanwalt-moers.de. Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es "nur ein Blechschaden" war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so erneut zum Opfer. Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (Az. 12 U 151/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Polizeiauto stieß im Einsatz mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden PKW zusammen. Dessen Fahrer hatte Schuld an der Kollision. Dadurch wurde die Polizei auf den geparkten VW Jetta des Klägers geschoben. Der Eigentümer des Jettas machte für den Schadensersatz den Halter des ... weiter lesen
DÜSSELDORF (DAV). Die vertragliche Zusicherung, ein Gebrauchtfahrzeug habe noch den Originalmotor, wird durch ein erlaubtes sogenanntes Chip-Tuning nicht unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. Das OLG stellte fest, ein zusätzliches elektronisches Steuergerät verändere zwar die Motorleistung. Sofern beides jedoch im Fahrzeugbrief eingetragen sei, sei die vorhandene Betriebserlaubnis nicht erloschen oder es sei eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt. In jedem Fall aber handele es sich um einen vom Werk für diesen Fahrzeugtyp vorgesehenen Originalmotor. An dessen Eigenschaft sei nichts verändert worden, sondern ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fahrlehrer haften für Schäden, die ein Fahrschüler anlässlich der ersten praktischen Fahrstunde erleidet, wenn sie diese nicht ausreichend darauf vorbereiten. Dies entscheid das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 24. April 2002 (AZ 9 O 3071/01), wie die Deutschen Anwaltauskunft mitteilt. Die Klägerin war schon im Rahmen der ersten praktischen Ausbildung von dem Fahrlehrer veranlasst worden, sich mit einem Motorrad in den öffentlichen Straßenverkehr zu begeben. Der Fahrlehrer selbst fuhr mit seinem Fahrschul-PKW hinter ihr her, wobei er über Funk Anweisen erteilte. Die Klägerin wurde angewiesen an einer Kreuzung links abzubiegen. Sie musste aufgrund von Gegenverkehr zunächst anhalten wobei ihr sodann beim anfahren der ... weiter lesen
AUGSBURG (DAV). Nicht jeder Alkohol-Exzess kann von der zuständigen Behörde herangezogen werden, um vom Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern. Es muss vielmehr konkrete Hinweise dafür geben, dass der Führerscheininhaber Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher voneinander trennen kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Beschluss, den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben. Anlass für den Rausch war eine schwere Ehekrise der Betroffenen, sie musste sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Aus der Tatsache, dass die Frau kaum Ausfallerscheinungen zeigte, schloss die Behörde, bei ihr liege regelmäßiger Alkoholmissbrauch ... weiter lesen
Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. | Länder begrüßen Bußgelderhöhung Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen