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Rechtsanwalt in Neunkirchen am Sand - Verkehrsrecht
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Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Norderstedt/Berlin (DAV). Auch wer eigentlich Vorfahrt hat, kann unter Umständen nach einem Unfall einen Teil des Schadens tragen müssen. Missachtet ein vorfahrtberechtigter Autofahrer eine rote Ampel und kollidiert auf der darauf folgenden Kreuzung mit einem Fahrzeug, das die Vorfahrt missachtet hat, so trägt er einen Teil der Schuld an dem Unfall. So entschied das Norderstedter Amtsgericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (AZ ? 42 C 422/06), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Autofahrer näherte sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße einer Kreuzung. Kurz vor der Kreuzung missachtete er eine rote Fußgängerampel, die jedoch nur den Fußgängerverkehr an dieser Stelle regelte, nicht aber ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nach bisheriger Auffassung, entsteht in der Regel bei älteren Kraftfahrzeugen, deren Erstzulassung mehr als 5 Jahre zurück liegt, keine Wertminderung. In Einzelfällen kann aber bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind und eine größere Fahrleistung vermuten lassen, doch ein Minderwert zu bejahen sein. Dies geht aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 25. Juni 2002 (AZ 13 C 12/02) hervor. Der Kläger in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war Eigentümer und Halter eines PKW der Marke Mercedes Benz (Baujahr und Erstzulassung 1994) mit einer Laufleistung von 89.221 km. Am 17. September 2001 ereignete sich ein vom Kläger unverschuldeter Unfall mit dem Fahrzeug des ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer aus reiner Nächstenliebe einen schwer Betrunkenen nach Hause fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, muss dem Fahruntüchtigen unter Umständen keinen Schadensersatz leisten. In einer solchen Hilfsaktion könne ein stillschweigender Haftungsverzicht des Alkoholisierten zu Gunsten des Fahrers gesehen werden, entschied das Landgericht Saarbrücken und bestätigte damit ein gleich lautendes Urteil der ersten Instanz. In der Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) übermittelt wurde, wollte der spätere Kläger nach einem Zechgelage stark angetrunken nach Hause fahren. Sein Bekannter - der spätere Beklagte - konnte ihn mit großer Mühe von diesem ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung des AG Bad Hersfeld vom 14. Februar 2013 wurde von der Anordung des Fahrverbots abgesehen, da der Betroffene an einer qualifizierten verkehrspsychologischen Intensivberatung teilgenommen hat. Nach einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 41 km/h außerorts und 31 km/h innerorts regelt die BKatV die Anordnung eines Fahrverbots. Ab 61 km/h außerorts drohen 2 Monate Fahrverbot. Ab 71 km/h gar 3 Monate Fahrverbot. Im vorliegenden Fall des Amtsgerichts Bad Hersfeld überschritt der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 41 km/h außerorts. Die zuständige Bußgeldbehörde erließ einen Bußgeldbescheid, mit welchem das ... weiter lesen
SAARBURG/BERNKASTEL-KUES (DAV). Ein Kleinunternehmer ist nicht verpflichtet, den Schaden an einem seiner Autos ohne Einschaltung eines Anwalts geltend zu machen. Durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe verstoße beispielsweise ein Taxiunternehmer nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, urteilte das Amtsgericht Saarburg. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitteilten, war ein Auto auf das Taxi des Klägers geprallt. Dieser schaltete zur Schadensregulierung einen Anwalt ein. Die gegnerische Versicherung zahlte zwar alle Schäden, verweigerte aber die Begleichung der Anwaltsrechnung mit dem Argument, der Fall sei ?sehr einfach gelagert?. Dem widersprach ... weiter lesen
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. Autobahn Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem ... weiter lesen
Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne kann man zum einen begehen, indem man Gewalt anwendet und zum anderen, indem man mit einem empfindlichen Übel droht. Gerade der Gewaltbegriff war lange Zeit umstritten, ist aber für die Nötigung von Verkehrsteilnehmern von großer Bedeutung. Aus heutiger Sicht bedarf es neben einer körperlichen Kraftentfaltung eines Zwanges, der nicht nur psychisch wirkt ( BVerfGE 104, 92 ff. ). Wird der Nötigende zu einer Geld- oder (seltener) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, wird häufig auch die Fahrerlaubnis entzogen. Nicht zuletzt deshalb ist eine sorgsame Verteidigung geboten. Möglicherweise kann eine Verurteilung verhindert werden, auch wenn der ... weiter lesen
Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg. Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen