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Rechtsanwalt in Berlin - Verkehrsunfallrecht
Experten-Ratgeber
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Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat nach ständiger Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um durch geeignete Maßnahmen den Schaden möglichst gering zu halten. Tut er dies nicht, trifft ihn ein Mitverschulden am Schadenseintritt gemäß § 254 Abs. 2 BGB. Seine Schadensersatzansprüche reduzieren sich um einen entsprechenden Anteil.
In diesem Zusammenhang stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob der Geschädigte eine Reparatur vorfinanzieren muss, z.B. durch Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung, um die Schadensposition Nutzungsausfall möglichst gering zu halten.
Diese Frage war in der ... weiter lesen
Die Fahrt mit dem Auto, es knallt und plötzlich stellen sich neben Frust und Ärger etliche Fragen zur Schadensabwicklung ein.
Anwalt oder Schadensmanagement des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers?
Wenn es optimal läuft, ist das Verschulden des Unfallgegners unstrittig und als erste Frage kommt die Überlegung, ob trotzdem ein Anwalt zur Unterstützung beauftragt werden soll. Vielfach führt die unstrittige Verschuldensfrage zu einer Entscheidung gegen die Einschaltung eines Rechtsanwalts , zumal sich häufig ganz schnell das freundliche Schadensmanagement des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers meldet und eine problemlose Schadensabwicklung ankündigt. Jeder ... weiter lesen
Im besten Fall erhält der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall sämtliche Schadenspositionen (bspw. Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen, Auslagenpauschale) zu 100% von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt, weil die Haftungslage eindeutig und der Unfallgegner sowie dessen Versicherung zu 100% einstandspflichtig und leistungsbereit sind.
Kommt allerdings eine Teilschuld des Unfallgeschädigten in Betracht oder behauptet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zumindest eine Mitverursachung des Unfalls, werden die Schadenspositionen des Unfallgeschädigten lediglich auf Grundlage einer (behaupteten) Haftungsquote ausgeglichen. ... weiter lesen
basierend auf OLG Celle, Urteil vom 08.06.2022, Az. 14 U 118/21
Es ist zunächst einmal nicht zu beanstanden, wenn sich ein Fahrzeugführer dazu entschließt, eine längere Fahrzeugkolonne bei klarer Verkehrslage (bspw. bei gerader Strecke und keinen Anzeichen, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug aus der Kolonne ebenfalls nach links ausscheren könnte) zu überholen . Allenfalls erhöht sich dadurch erst einmal nur die Betriebsgefahr des Überholenden, die sich der Überholende im Falle eine Unfalls mit einem aus der Kolonne ausscherenden Fahrzeug bei der Schadensregulierung gegebenenfalls anrechnen lassen muss. Ein Mitverschulden begründet die Tatsache, dass man sich dazu entschlossen hat, eine ganze Fahrzeugkolonne ... weiter lesen
Mietwagenkosten oder alternativ dazu die sog. Nutzungsausfallentschädigung stellen erstattungsfähige Schadenspositionen nach dem Unfall dar.
Allgemeines
Alternativ zu einem Mietwagen kann der Unfallgeschädigte eine sog. Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung fordern, d.h. eine Entschädigung dafür, dass er das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit (bspw., bis das Fahrzeug repariert ist) trotz entsprechendem Nutzungswillen und theoretischer Nutzungsmöglichkeit nicht nutzen kann.
Dauer
Die Länge der zu zahlenden Nutzungsausfallentschädigung richtet sich danach, wie lange das Fahrzeug unfallbedingt trotz entsprechendem Nutzungswillen des Unfallgeschädigten nicht genutzt werden ... weiter lesen
Nach einem Unfall sollte man zunächst froh sein, wenn zumindest keine Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen sind. Aber, nachdem sich der erste Schrecken gelegt hat, stellen sich auch meist schon die ersten Fragen. Wer war Schuld, was muss ich bzw. meine Haftpflichtversicherung ersetzen, beziehungsweise was kann ich verlangen. Dabei wird schnell klar, dass selbst wenn die Verursachungsfrage eindeutig geklärt ist, weitere, für den Laien oft nicht zu beantwortende Fragen im Raum stehen. Zur Klärung dieser Fragen empfielt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht. Denn es versteht sich von selbst, dass es ansonsten nicht unwahrscheinlich ist, dass gegebenenfalls Ansprüche übersehen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat sich in einem Urteil vom 03.12.2024 ( VI ZR 117/24 ) mit der Frage beschäftigt, ob nach einem Verkehrsunfall dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten zustehen kann, obwohl zum Zeitpunkt des Unfalles die Frist zur Fahrzeugvorführung zur Haupt- und Abgas untersuchung bereits mehr als ein halbes Jahr überschritten war.
Der Fall:
Der Pkw des Geschädigten erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden . Der Geschädigte verlangte hierauf vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer den Ersatz von Mietwagenkosten in Höhe von 1.024,- €. Das in erster Instanz zuständige Amtsgericht gab der Klage des Geschädigten in Höhe von 990,- € statt. Auf die Berufung ... weiter lesen
Alternativ zu einem kostenpflichtigen Mietwagen kann der Unfallgeschädigte nach einem Verkehrsunfall auch eine sog. Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung fordern, d.h. eine Entschädigung dafür, dass er unfallbedingt für eine bestimmte Zeit ohne Fahrzeug war, obwohl er in dieser Zeit ein Fahrzeug hätte nutzen können und insoweit auch Nutzungswillen besaß.
Die Höhe der kalendertäglich zu zahlenden Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich danach, in welche Fahrzeugklasse das beschädigte Fahrzeug einzuordnen ist (je höherwertiger und größer das Fahrzeug, desto höher der Tagessatz). Dies stellt der Kfz-Sachverständige im Zuge der Schadensermittlung in seinem Schadengutachten fest, genauso ... weiter lesen
Bei einem Auffahrunfall kollidiert ein fahrendes Fahrzeug mit einem vor ihm fahrenden oder stehenden Fahrzeug. In der Regel kollidiert die Front des auffahrenden Fahrzeuges mit dem Heck des vor ihm befindlichen (stehenden oder fahrenden) Fahrzeuges.
In diesem Fall gilt der sog. Anscheinsbeweis (auch Beweis des ersten Anscheins genannt) dahingehend, dass derjenige, der aufgefahren ist, auch schuld an den Auffahrunfall ist. Es wird also zunächst vermutet, dass der Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges
a) zu schnell gewesen ist und deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte,
b) zu geringen Sicherheitsabstand zu dem vor ihm befindlichen Fahrzeug eingehalten hat oder
c) schlicht zu unaufmerksam war (und bspw. ... weiter lesen
Aufgrund der Tatsache, dass die Schweiz unmittelbar an Deutschland grenzt, jedoch kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, während sie aufgrund einer Vielzahl von Abkommen (bspw. Lugano-Übereinkommen = Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – LugÜ) eine enge Beziehung zur Europäischen Union unterhält, stellen sich für deutsche Unfallgeschädigte bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, die sich in der Schweiz mit einem bei einer schweizerischen Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeug ereignet haben, zahlreiche Fragen in Zusammenhang mit der Unfallschadenregulierung.
Nachfolgend ein Leitfaden für ... weiter lesen
Die zivilrechtliche Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall gestaltet sich meist etwas aufwendiger (wenn auch bei richtiger und geordneter Herangehensweise nicht gleich komplizierter), wenn der Unfallgeschädigte aufgrund des Verkehrsunfalles einen Totalschaden an seinem Fahrzeug erlitten hat, für welches jedoch noch eine Fahrzeugfinanzierung läuft.
Aufgrund der noch laufenden Fahrzeugfinanzierung gibt es also neben dem Unfallgeschädigten, dem Unfallschädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung einen weiteren Beteiligten – die finanzierende Bank (Darlehensgeberin).
Um sich während der Finanzierungslaufzeit in Bezug auf das gewährte Darlehen und etwaige Zahlungsausfälle seitens des Autokäufers abzusichern, lässt sich ... weiter lesen
Basierend auf BGH, Urteil vom 22.11.2022, Az. VI ZR 344/21
Unsere Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), genauer gesagt § 8 Abs. 1 S. 1 StVO, beinhaltet den Grundsatz, dass an Kreuzungen und Einmündungen derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt („ rechts vor links “), wenn die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrszeichen besonders geregelt ist.
Nicht selten kommt es auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung zu Zusammenstößen zwischen zwei, aus unterschiedlichen Richtungen kommenden und aufeinandertreffenden Fahrzeugen. Nach dem Verkehrsunfall stellt sich im Rahmen der zivilrechtlichen Schadensregulierung bei der Beurteilung, wer den Unfall letzten Endes verschuldet hat, die ... weiter lesen
