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Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat nach ständiger Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um durch geeignete Maßnahmen den Schaden möglichst gering zu halten. Tut er dies nicht, trifft ihn ein Mitverschulden am Schadenseintritt gemäß § 254 Abs. 2 BGB. Seine Schadensersatzansprüche reduzieren sich um einen entsprechenden Anteil.
In diesem Zusammenhang stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob der Geschädigte eine Reparatur vorfinanzieren muss, z.B. durch Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung, um die Schadensposition Nutzungsausfall möglichst gering zu halten.
Diese Frage war in der ... weiter lesen
Ist ein beschädigtes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall nicht mehr fahrfähig bzw. nicht mehr verkehrssicher, wird es regelmäßig abgeschleppt und zunächst auf dem Betriebsgelände des Abschleppunternehmers oder der Werkstatt, welche (gegebenenfalls) auch die Reparatur durchführen soll, abgestellt und verwahrt. Hierfür fallen in aller Regel kalendertäglich Standkosten an, d.h. so lange, wie das beschädigte Fahrzeug dort steht, kostet das den Unfallgeschädigten Geld.
Diese Standkosten stellen dem Grunde nach eine erstattungsfähige Schadensposition dar und müssen von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt werden. Schließlich soll der Geschädigte nach dem geltenden Schadensersatzrecht so gestellt werden, wie er stünde, wenn ... weiter lesen
Ihr Fahrzeug hat einen sog. wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, wenn die unfallbedingten Reparaturkosten höher sind als der sog. Wiederbeschaffungsaufwand.
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen dem sog. Wiederbeschaffungswert, also dem Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, und dem Restwert, den das totalbeschädigte Fahrzeug noch hat (also der Preis, für den Sie Ihr totalbeschädigtes Fahrzeug noch auf dem Markt, bspw. über eine Restwertbörse, verkaufen können).
Bei einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden ist es also unwirtschaftlich, das reparaturfähige Fahrzeug (Unterschied zum „normalen“, technischen Totalschaden, bei dem eine Reparatur nicht mehr möglich ist) reparieren zu lassen, weil es ... weiter lesen
Immer öfter versuchen Haftpflichtversicherungen den Ersatz der Mietwagenkosten mit der Begründung abzulehnen, dass der Geschädigte ein Fahrzeug gar nicht gebraucht hätte. Das Amtsgericht Leipzig hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Der Geschädigte legte mit dem Mietwagen eine Strecke von 500 km zurück. Nach Ansicht der Versicherung zu wenig. Hier hätte der Geschädigte notfalls auch auf ein Taxi zurückgreifen können. Das Amtsgericht Leipzig (Urteil vom 27. September 2012; 106C 3272/12) stellte klar, dass derjenige, der einen Mietwagen in nennenswertem Umfang benutzt, diesen auch benötigt hat. Für das AG Leipzig reichte die Fahrstrecke von knapp 500 km aus.
Es wird ... weiter lesen
Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es "nur ein Blechschaden" war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn dann die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so häufig erneut zum Opfer. Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dabei helfen, dass Sie auch all Ihre Schadenspositionen anmelden, und zum anderen führt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes häufig auch zu einer beschleunigten Schadensabwicklung, da die ... weiter lesen
Die zivilrechtliche Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall gestaltet sich meist etwas aufwendiger (wenn auch bei richtiger und geordneter Herangehensweise nicht gleich komplizierter), wenn der Unfallgeschädigte aufgrund des Verkehrsunfalles einen Totalschaden an seinem Fahrzeug erlitten hat, für welches jedoch noch eine Fahrzeugfinanzierung läuft.
Aufgrund der noch laufenden Fahrzeugfinanzierung gibt es also neben dem Unfallgeschädigten, dem Unfallschädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung einen weiteren Beteiligten – die finanzierende Bank (Darlehensgeberin).
Um sich während der Finanzierungslaufzeit in Bezug auf das gewährte Darlehen und etwaige Zahlungsausfälle seitens des Autokäufers abzusichern, lässt sich ... weiter lesen
Im besten Fall erhält der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall sämtliche Schadenspositionen (bspw. Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen, Auslagenpauschale) zu 100% von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt, weil die Haftungslage eindeutig und der Unfallgegner sowie dessen Versicherung zu 100% einstandspflichtig und leistungsbereit sind.
Kommt allerdings eine Teilschuld des Unfallgeschädigten in Betracht oder behauptet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zumindest eine Mitverursachung des Unfalls, werden die Schadenspositionen des Unfallgeschädigten lediglich auf Grundlage einer (behaupteten) Haftungsquote ausgeglichen. ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Ein Kleinkind unbeaufsichtigt in einem Auto lassen ist keine gute Idee. Startet ein Zweieinhalbjähriger das Fahrzeug mit dem auf dem Armaturenbrett liegengelassenen Autoschlüssel, liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vor, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Montag, 22. Mai 2023, bekanntgegebenen Grundurteil (Az.: 14 U 212/22). Sie müssten daher bei einem auf diese Weise verursachten Unfall für Schäden haften.
Im Streitfall hatte eine Mutter nach einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück ihren zweieinhalbjährigen Sohn auf dem Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesetzt. Angeschnallt hatte sie ihn noch nicht. Als die Mutter noch einmal schnell ins Haus ging, schnappte sich ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat sich in einem Urteil vom 03.12.2024 ( VI ZR 117/24 ) mit der Frage beschäftigt, ob nach einem Verkehrsunfall dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten zustehen kann, obwohl zum Zeitpunkt des Unfalles die Frist zur Fahrzeugvorführung zur Haupt- und Abgas untersuchung bereits mehr als ein halbes Jahr überschritten war.
Der Fall:
Der Pkw des Geschädigten erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden . Der Geschädigte verlangte hierauf vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer den Ersatz von Mietwagenkosten in Höhe von 1.024,- €. Das in erster Instanz zuständige Amtsgericht gab der Klage des Geschädigten in Höhe von 990,- € statt. Auf die Berufung ... weiter lesen
Im Falle eines Totalschadens erhält der Unfallgeschädigte den sog. Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt, d.h. die Differenz zwischen dem Restwert, der seinem totalbeschädigten Fahrzeug noch zukommt, und dem sog. Wiederbeschaffungswert, d.h. dem Wert für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. Schließlich kann der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzeug noch zum Restwert verkaufen und den erhaltenen Kaufpreis ebenfalls für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges einsetzen.
Den Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert ermittelt ein Kfz-Sachverständiger im Rahmen der Schadensfeststellung (Erstellung eines Schadengutachtens; Haftpflichtgutachten), sodass anschließend relativ einfach der Wiederbeschaffungsaufwand berechnet ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, wie der Schaden abgerechnet werden kann. Selbst wenn die vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs liegen, darf der Geschädigte grundsätzlich die Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 % überschreitet.
Abrechnung nach einem Verkehrsunfall
Das Landgericht Konstanz ist jetzt der neuen Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart gefolgt und hat mit seinem Urteil vom 23. März 2012 entschieden, dass selbst mit Neuteilen kalkulierte Reparaturkosten über 130 % vom Wiederbeschaffungswert liegenden ... weiter lesen
Mietwagenkosten oder alternativ dazu die sog. Nutzungsausfallentschädigung stellen erstattungsfähige Schadenspositionen nach dem Unfall dar.
Allgemeines
Alternativ zu einem Mietwagen kann der Unfallgeschädigte eine sog. Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung fordern, d.h. eine Entschädigung dafür, dass er das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit (bspw., bis das Fahrzeug repariert ist) trotz entsprechendem Nutzungswillen und theoretischer Nutzungsmöglichkeit nicht nutzen kann.
Dauer
Die Länge der zu zahlenden Nutzungsausfallentschädigung richtet sich danach, wie lange das Fahrzeug unfallbedingt trotz entsprechendem Nutzungswillen des Unfallgeschädigten nicht genutzt werden ... weiter lesen