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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Nach einem Unfall sollte man zunächst froh sein, wenn zumindest keine Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen sind. Aber, nachdem sich der erste Schrecken gelegt hat, stellen sich auch meist schon die ersten Fragen. Wer war Schuld, was muss ich bzw. meine Haftpflichtversicherung ersetzen, beziehungsweise was kann ich verlangen. Dabei wird schnell klar, dass selbst wenn die Verursachungsfrage eindeutig geklärt ist, weitere, für den Laien oft nicht zu beantwortende Fragen im Raum stehen. Zur Klärung dieser Fragen empfielt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht. Denn es versteht sich von selbst, dass es ansonsten nicht unwahrscheinlich ist, dass gegebenenfalls Ansprüche übersehen ... weiter lesen
Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es "nur ein Blechschaden" war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn dann die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so häufig erneut zum Opfer. Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dabei helfen, dass Sie auch all Ihre Schadenspositionen anmelden, und zum anderen führt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes häufig auch zu einer beschleunigten Schadensabwicklung, da die ... weiter lesen
Immer öfter versuchen Haftpflichtversicherungen den Ersatz der Mietwagenkosten mit der Begründung abzulehnen, dass der Geschädigte ein Fahrzeug gar nicht gebraucht hätte. Das Amtsgericht Leipzig hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Der Geschädigte legte mit dem Mietwagen eine Strecke von 500 km zurück. Nach Ansicht der Versicherung zu wenig. Hier hätte der Geschädigte notfalls auch auf ein Taxi zurückgreifen können. Das Amtsgericht Leipzig (Urteil vom 27. September 2012; 106C 3272/12) stellte klar, dass derjenige, der einen Mietwagen in nennenswertem Umfang benutzt, diesen auch benötigt hat. Für das AG Leipzig reichte die Fahrstrecke von knapp 500 km aus.
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Die Fahrt mit dem Auto, es knallt und plötzlich stellen sich neben Frust und Ärger etliche Fragen zur Schadensabwicklung ein.
Anwalt oder Schadensmanagement des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers?
Wenn es optimal läuft, ist das Verschulden des Unfallgegners unstrittig und als erste Frage kommt die Überlegung, ob trotzdem ein Anwalt zur Unterstützung beauftragt werden soll. Vielfach führt die unstrittige Verschuldensfrage zu einer Entscheidung gegen die Einschaltung eines Rechtsanwalts , zumal sich häufig ganz schnell das freundliche Schadensmanagement des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers meldet und eine problemlose Schadensabwicklung ankündigt. Jeder ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, wie der Schaden abgerechnet werden kann. Selbst wenn die vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs liegen, darf der Geschädigte grundsätzlich die Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 % überschreitet.
Abrechnung nach einem Verkehrsunfall
Das Landgericht Konstanz ist jetzt der neuen Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart gefolgt und hat mit seinem Urteil vom 23. März 2012 entschieden, dass selbst mit Neuteilen kalkulierte Reparaturkosten über 130 % vom Wiederbeschaffungswert liegenden ... weiter lesen
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat nach ständiger Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um durch geeignete Maßnahmen den Schaden möglichst gering zu halten. Tut er dies nicht, trifft ihn ein Mitverschulden am Schadenseintritt gemäß § 254 Abs. 2 BGB. Seine Schadensersatzansprüche reduzieren sich um einen entsprechenden Anteil.
In diesem Zusammenhang stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob der Geschädigte eine Reparatur vorfinanzieren muss, z.B. durch Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung, um die Schadensposition Nutzungsausfall möglichst gering zu halten.
Diese Frage war in der ... weiter lesen