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Bei einem Auffahrunfall kollidiert ein fahrendes Fahrzeug mit einem vor ihm fahrenden oder stehenden Fahrzeug. In der Regel kollidiert die Front des auffahrenden Fahrzeuges mit dem Heck des vor ihm befindlichen (stehenden oder fahrenden) Fahrzeuges.
In diesem Fall gilt der sog. Anscheinsbeweis (auch Beweis des ersten Anscheins genannt) dahingehend, dass derjenige, der aufgefahren ist, auch schuld an den Auffahrunfall ist. Es wird also zunächst vermutet, dass der Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges
a) zu schnell gewesen ist und deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte,
b) zu geringen Sicherheitsabstand zu dem vor ihm befindlichen Fahrzeug eingehalten hat oder
c) schlicht zu unaufmerksam war (und bspw. ... weiter lesen
Mietwagenkosten oder alternativ dazu die sog. Nutzungsausfallentschädigung stellen erstattungsfähige Schadenspositionen nach dem Unfall dar.
Allgemeines
Alternativ zu einem Mietwagen kann der Unfallgeschädigte eine sog. Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung fordern, d.h. eine Entschädigung dafür, dass er das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit (bspw., bis das Fahrzeug repariert ist) trotz entsprechendem Nutzungswillen und theoretischer Nutzungsmöglichkeit nicht nutzen kann.
Dauer
Die Länge der zu zahlenden Nutzungsausfallentschädigung richtet sich danach, wie lange das Fahrzeug unfallbedingt trotz entsprechendem Nutzungswillen des Unfallgeschädigten nicht genutzt werden ... weiter lesen
Immer öfter versuchen Haftpflichtversicherungen den Ersatz der Mietwagenkosten mit der Begründung abzulehnen, dass der Geschädigte ein Fahrzeug gar nicht gebraucht hätte. Das Amtsgericht Leipzig hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Der Geschädigte legte mit dem Mietwagen eine Strecke von 500 km zurück. Nach Ansicht der Versicherung zu wenig. Hier hätte der Geschädigte notfalls auch auf ein Taxi zurückgreifen können. Das Amtsgericht Leipzig (Urteil vom 27. September 2012; 106C 3272/12) stellte klar, dass derjenige, der einen Mietwagen in nennenswertem Umfang benutzt, diesen auch benötigt hat. Für das AG Leipzig reichte die Fahrstrecke von knapp 500 km aus.
Es wird ... weiter lesen
Im besten Fall erhält der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall sämtliche Schadenspositionen (bspw. Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen, Auslagenpauschale) zu 100% von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt, weil die Haftungslage eindeutig und der Unfallgegner sowie dessen Versicherung zu 100% einstandspflichtig und leistungsbereit sind.
Kommt allerdings eine Teilschuld des Unfallgeschädigten in Betracht oder behauptet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zumindest eine Mitverursachung des Unfalls, werden die Schadenspositionen des Unfallgeschädigten lediglich auf Grundlage einer (behaupteten) Haftungsquote ausgeglichen. ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Ein Kleinkind unbeaufsichtigt in einem Auto lassen ist keine gute Idee. Startet ein Zweieinhalbjähriger das Fahrzeug mit dem auf dem Armaturenbrett liegengelassenen Autoschlüssel, liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vor, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Montag, 22. Mai 2023, bekanntgegebenen Grundurteil (Az.: 14 U 212/22). Sie müssten daher bei einem auf diese Weise verursachten Unfall für Schäden haften.
Im Streitfall hatte eine Mutter nach einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück ihren zweieinhalbjährigen Sohn auf dem Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesetzt. Angeschnallt hatte sie ihn noch nicht. Als die Mutter noch einmal schnell ins Haus ging, schnappte sich ... weiter lesen
Alternativ zu einem kostenpflichtigen Mietwagen kann der Unfallgeschädigte nach einem Verkehrsunfall auch eine sog. Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung fordern, d.h. eine Entschädigung dafür, dass er unfallbedingt für eine bestimmte Zeit ohne Fahrzeug war, obwohl er in dieser Zeit ein Fahrzeug hätte nutzen können und insoweit auch Nutzungswillen besaß.
Die Höhe der kalendertäglich zu zahlenden Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich danach, in welche Fahrzeugklasse das beschädigte Fahrzeug einzuordnen ist (je höherwertiger und größer das Fahrzeug, desto höher der Tagessatz). Dies stellt der Kfz-Sachverständige im Zuge der Schadensermittlung in seinem Schadengutachten fest, genauso ... weiter lesen
Die Fahrt mit dem Auto, es knallt und plötzlich stellen sich neben Frust und Ärger etliche Fragen zur Schadensabwicklung ein.
Anwalt oder Schadensmanagement des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers?
Wenn es optimal läuft, ist das Verschulden des Unfallgegners unstrittig und als erste Frage kommt die Überlegung, ob trotzdem ein Anwalt zur Unterstützung beauftragt werden soll. Vielfach führt die unstrittige Verschuldensfrage zu einer Entscheidung gegen die Einschaltung eines Rechtsanwalts , zumal sich häufig ganz schnell das freundliche Schadensmanagement des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers meldet und eine problemlose Schadensabwicklung ankündigt. Jeder ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, wie der Schaden abgerechnet werden kann. Selbst wenn die vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs liegen, darf der Geschädigte grundsätzlich die Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 % überschreitet.
Abrechnung nach einem Verkehrsunfall
Das Landgericht Konstanz ist jetzt der neuen Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart gefolgt und hat mit seinem Urteil vom 23. März 2012 entschieden, dass selbst mit Neuteilen kalkulierte Reparaturkosten über 130 % vom Wiederbeschaffungswert liegenden ... weiter lesen
Nach einem Unfall sollte man zunächst froh sein, wenn zumindest keine Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen sind. Aber, nachdem sich der erste Schrecken gelegt hat, stellen sich auch meist schon die ersten Fragen. Wer war Schuld, was muss ich bzw. meine Haftpflichtversicherung ersetzen, beziehungsweise was kann ich verlangen. Dabei wird schnell klar, dass selbst wenn die Verursachungsfrage eindeutig geklärt ist, weitere, für den Laien oft nicht zu beantwortende Fragen im Raum stehen. Zur Klärung dieser Fragen empfielt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht. Denn es versteht sich von selbst, dass es ansonsten nicht unwahrscheinlich ist, dass gegebenenfalls Ansprüche übersehen ... weiter lesen
Ist ein beschädigtes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall nicht mehr fahrfähig bzw. nicht mehr verkehrssicher, wird es regelmäßig abgeschleppt und zunächst auf dem Betriebsgelände des Abschleppunternehmers oder der Werkstatt, welche (gegebenenfalls) auch die Reparatur durchführen soll, abgestellt und verwahrt. Hierfür fallen in aller Regel kalendertäglich Standkosten an, d.h. so lange, wie das beschädigte Fahrzeug dort steht, kostet das den Unfallgeschädigten Geld.
Diese Standkosten stellen dem Grunde nach eine erstattungsfähige Schadensposition dar und müssen von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt werden. Schließlich soll der Geschädigte nach dem geltenden Schadensersatzrecht so gestellt werden, wie er stünde, wenn ... weiter lesen
Basierend auf BGH, Urteil vom 22.11.2022, Az. VI ZR 344/21
Unsere Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), genauer gesagt § 8 Abs. 1 S. 1 StVO, beinhaltet den Grundsatz, dass an Kreuzungen und Einmündungen derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt („ rechts vor links “), wenn die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrszeichen besonders geregelt ist.
Nicht selten kommt es auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung zu Zusammenstößen zwischen zwei, aus unterschiedlichen Richtungen kommenden und aufeinandertreffenden Fahrzeugen. Nach dem Verkehrsunfall stellt sich im Rahmen der zivilrechtlichen Schadensregulierung bei der Beurteilung, wer den Unfall letzten Endes verschuldet hat, die ... weiter lesen
Ihr Fahrzeug hat einen sog. wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, wenn die unfallbedingten Reparaturkosten höher sind als der sog. Wiederbeschaffungsaufwand.
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen dem sog. Wiederbeschaffungswert, also dem Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, und dem Restwert, den das totalbeschädigte Fahrzeug noch hat (also der Preis, für den Sie Ihr totalbeschädigtes Fahrzeug noch auf dem Markt, bspw. über eine Restwertbörse, verkaufen können).
Bei einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden ist es also unwirtschaftlich, das reparaturfähige Fahrzeug (Unterschied zum „normalen“, technischen Totalschaden, bei dem eine Reparatur nicht mehr möglich ist) reparieren zu lassen, weil es ... weiter lesen