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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 12.05.2011, Az. IX ZB 181/10) ging der Beschluss des Landgerichts Traunstein (16.07.2010, Az. 4 T 2077/10) voraus. Der zuvor selbstständige Antragsteller habe einen Verbraucherinsolvenzantrag gestellt und bereits in 2008 eine Lebensversicherung mit einem monatlichen Beitrag von EUR 600,00 abgeschlossen. Im Nachgang zu dem Insolvenzantrag habe der Antragsteller beantragt, die Pfändungsfreigrenze um den monatlichen Beitrag anzuheben, um so den Beitrag einzahlen zu können. Dieser Antrag sei zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 08.12.2011 (AZ: 10 U 572/11) bestätigt das Oberlandesgericht Koblenz, dass den Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter der GmbH die Verpflichtungen treffen, die der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsrecht gegenüber dem Versicherer hat. Der Geschäftsführer einer GmbH sei Organ der GmbH und vertrete diese gerichtlich und außergerichtlich. Die GmbH müsse sich daher das Handeln ihrer Geschäftsführer als juristische Person zurechnen lassen. Damit sei der Geschäftsführer einer GmbH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt. Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung infolge der Covid-19-Pandemie können betroffene Unternehmen im Einzelfall ihre hierfür abgeschlossene Versicherung in Haftung nehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Versicherungsbedingungen eine Haftung für im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Krankheiten vorsehen und Covid 19 im Gesetz dann auch aufgenommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18. Januar 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 465/21). Kein Geld gebe es aber für Zeiträume, in denen die Erkrankung im Gesetz noch nicht als meldepflichtig aufgenommen wurde, konkret also den „ersten Lockdown“ im Frühjahr 2020. Damit kann ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Rechte von Versicherungsnehmern mit einer Rechtsschutzversicherung im Streit gegen Banken und Versicherungen gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 15. Mai 2013, veröffentlichten Urteil können Verbraucher rechtlichen Beistand häufig auch im Streit um Verträge einfordern, die schon vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurden. (Az.: IV ZR 23/12) Der Kläger hatte 1995 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dort zahlte er Prämien in Höhe von insgesamt 2.816 Euro ein, ehe er 2006 das Versicherungsverhältnis kündigte. Der Lebensversicherer erstattete ihm den sogenannten Rückkaufwert in Höhe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wohl entschieden, dass die von vielen Rechtsschutzversicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den besagten Klauseln wohl nicht entnehmen könne, welche Geschäfte durch sie ausgeschlossen werden sollen. Die Klauseln bestimmen wohl, dass den Versicherungsnehmern kein Rechtsschutz "für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in ... weiter lesen
Zur Frage der Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung, wenn der Sohn des Versicherungsnehmers ein Stoppschild überfährt und es zum Unfall kommt Kurzfassung Die Vollkaskoversicherung wird nicht automatisch leistungsfrei, wenn der Sohn des Versicherungsnehmers ein Stoppschild „überfährt“ und es zum Unfall kommt. Zum einen ist der Verkehrsverstoß nicht immer grob fahrlässig, zum anderen muss der Vater sich das Verhalten des Fahrers nur unter engen Voraussetzungen zurechnen lassen. Das zeigt ein von Landgericht Coburg und Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschiedener Fall. Die Richter gaben der Klage gegen eine Vollkaskoversicherung in Höhe von rund 5.800,- € statt. Der Sohn des Klägers habe am Schild zwar nicht ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen Kurzfassung Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist. In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hintergrund des vom Oberlandesgericht Koblenz zu entscheidenden Falles (Urt. v. 27.03.2009, Az. 10 U 1367/07) war, dass der Kläger als Anwendersoftwareprogrammierer im Betrieb seiner Ehefrau angestellt gewesen sei und arbeitslos geworden sei. Bei dem Kläger sei seitens des Versorgungsamtes eine 50%-ige Schwerbehinderung wegen Depression, chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden anerkannt worden. In dem Rechtsstreit ging es dann um die Frage, ob ein Programmierer mit einer somatoformen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin beschlossen, dass das Ende des Vertrages nicht das Ende der Leistungspflicht aus dem Vertrag bedeute (BGH, Beschl. v. 23.05.2012, Az. IV ZR 224/10). In dem vom BGH zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über das Ende der Rentenleistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Für die Beantwortung der Frage, wann die Leistungspflicht ende, seien die Vertragsbedingungen aus dem Jahr des Versicherungsabschlusses heranzuziehen und auszulegen. Weiter sei nicht davon ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen ... weiter lesen