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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 260/11 – hat der BGH nun seine im vergangenen Jahr aufgrund einer Entscheidung des EuGH in Gang gesetzte Rechtsprechung zum Widerspruch bei Versicherungsverträgen im Wege des Policenmodells auch auf den Widerruf und Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gemäß § 8 Abs. 4 und Abs. 5 VVG a.F. übertragen. Somit können Versicherungskunden nun nicht nur bei Lebensversicherungsverträgen, die im Policenmodell (Überlassung der Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bei Annahme des Vertragsangebots durch die Versicherungsgesellschaft), sondern auch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die im ... weiter lesen
Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst. Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters. Dieser erlitt wenige Tage vor seinem Tod einen Stromschlag, fühlte sich zunehmend schlecht, berichtete Freunden und seiner Familie davon. Der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer akzeptierte diese Todesursache nicht, ließ von seinem Gutachter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 12.05.2011, Az. IX ZB 181/10) ging der Beschluss des Landgerichts Traunstein (16.07.2010, Az. 4 T 2077/10) voraus. Der zuvor selbstständige Antragsteller habe einen Verbraucherinsolvenzantrag gestellt und bereits in 2008 eine Lebensversicherung mit einem monatlichen Beitrag von EUR 600,00 abgeschlossen. Im Nachgang zu dem Insolvenzantrag habe der Antragsteller beantragt, die Pfändungsfreigrenze um den monatlichen Beitrag anzuheben, um so den Beitrag einzahlen zu können. Dieser Antrag sei zu ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung infolge der Covid-19-Pandemie können betroffene Unternehmen im Einzelfall ihre hierfür abgeschlossene Versicherung in Haftung nehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Versicherungsbedingungen eine Haftung für im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Krankheiten vorsehen und Covid 19 im Gesetz dann auch aufgenommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18. Januar 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 465/21). Kein Geld gebe es aber für Zeiträume, in denen die Erkrankung im Gesetz noch nicht als meldepflichtig aufgenommen wurde, konkret also den „ersten Lockdown“ im Frühjahr 2020. Damit kann ... weiter lesen
Das Amtsgericht (AG) München entschied mit Urteil vom 04.07.2013, dass ein privat Krankenversicherter eine bei der Krankenversicherung einzureichende Rechnung auf ihre Richtigkeit überprüfen muss (AZ.: 282 C 28161/12, rechtskräftig). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Der Versicherte muss nach der Entscheidung des AG München die Rechnung, die er bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht, darauf überprüfen, ob die tatsächlich vorgenommene Behandlung abgerechnet wird. Auch bei nur leichter Fahrlässigkeit des Versicherten kann die Krankenversicherung wohl ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.12.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Lebensversicherungskunden mit Altverträgen, d.h. Verträge nach dem sogenannten Policenmodell bis Ende 2007, gestärkt (AZ.: C-209/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Im Jahr 2008 wurde das sogenannte Policenmodell bei Lebensversicherungen abgeschafft. Seitdem sind die Versicherer dazu verpflichtet, den potenziellen Versicherungsnehmern vor Vertragsabschluss sowohl die Versicherungsbedingungen als auch weitere Informationen in Bezug auf die jeweils gewünschte Versicherung schriftlich zukommen zu lassen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung weitere bestehende Unfallversicherungen verschweigt. Kurzfassung Verneint der Versicherte wahrheitswidrig die Frage, ob bei anderen Versicherungsgesellschaften weitere private Unfallversicherungen bestehen, kann dies böse Folgen haben: Er verliert im Schadensfalle unter Umständen mögliche Invaliditätsansprüche. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines durch einen Unfall Geschädigten gegen den Unfallversicherer auf Zahlung von rund 20.000 € wurde abgewiesen. Der Versicherungsnehmer habe die Frage, ob er weitere private Unfallversicherungen abgeschlossen habe, absichtlich falsch beantwortet. Die ... weiter lesen
Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer In-vitro-Fertilisation übernehmen Der Kläger hat von seinem privaten Krankenversicherer die Erstattung der Kosten für eine In-vitro-Fertilisation verlangt. Während seine (gesetzlich krankenversicherte) Ehefrau nicht unter Fertilitätsstörungen leidet, ist er in seiner Zeugungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Um gleichwohl ihren Kinderwunsch zu verwirklichen, unterzogen sich die Ehegatten im Februar 2002 dem Versuch einer extrakorporalen Befruchtung im Wege der In-vitro-Fertilisation (IVF) in Verbindung mit einer intra-cytoplasmatischen Spermien-Injektion (ICSI). Bei der In-vitro-Fertilisation werden der Frau nach vorangegangener Stimulation ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung Zahlungen wegen auslaufenden Heizöls verweigern kann Kurzfassung Auch wenn eine private Heizöltankanlage nicht den Vorschriften entspricht, kann die Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden Zahlungen nur unter engen Voraussetzungen verweigern. Sie muss binnen Monatsfrist den Versicherungsvertrag kündigen. Und ihrem Versicherungsnehmer nachweisen, dass der vorsätzlich die dem Gewässerschutz dienenden Bestimmungen missachtet hat. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg, in dem eine Versicherung zur Zahlung verurteilt wurde. Sie muss ihrer klagenden Versicherten jetzt fast 9.500,- € Schaden ersetzen, der durch auslaufendes Heizöl ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Rechte von Versicherungsnehmern mit einer Rechtsschutzversicherung im Streit gegen Banken und Versicherungen gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 15. Mai 2013, veröffentlichten Urteil können Verbraucher rechtlichen Beistand häufig auch im Streit um Verträge einfordern, die schon vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurden. (Az.: IV ZR 23/12) Der Kläger hatte 1995 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dort zahlte er Prämien in Höhe von insgesamt 2.816 Euro ein, ehe er 2006 das Versicherungsverhältnis kündigte. Der Lebensversicherer erstattete ihm den sogenannten Rückkaufwert in Höhe ... weiter lesen