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Rechtsanwälte und Kanzleien


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Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer In-vitro-Fertilisation übernehmen
Der Kläger hat von seinem privaten Krankenversicherer die Erstattung der Kosten für eine In-vitro-Fertilisation verlangt. Während seine (gesetzlich krankenversicherte) Ehefrau nicht unter Fertilitätsstörungen leidet, ist er in seiner Zeugungsfähigkeit erheblich eingeschränkt.
Um gleichwohl ihren Kinderwunsch zu verwirklichen, unterzogen sich die Ehegatten im Februar 2002 dem Versuch einer extrakorporalen Befruchtung im Wege der In-vitro-Fertilisation (IVF) in Verbindung mit einer intra-cytoplasmatischen Spermien-Injektion (ICSI). Bei der In-vitro-Fertilisation werden der Frau nach vorangegangener Stimulation ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Bereits im Juli 2012 (Urteil vom 25.07.2012 – IV ZR 201/10) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem entschieden, dass bestimmte Vertragsbedingungen, die die Abschlusskosten mit den ersten Versicherungsprämien verrechnen oder nicht ausreichend deutlich zwischen Rückkaufwert und Stornoabzug unterscheiden, unwirksam sind. Durch sein aktuelles Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) bestätigt der BGH nun diese Rechtsprechung und erklärt erneut einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam. Dabei stellt ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein Versicherungsnehmer für die Falschangaben eines Dritten gegenüber dem (Teil-) Kaskoversicherer bei einer Schadensregulierung haftet
Kurzfassung
Auf unrichtige Angaben im Versicherungsfall folgt die Strafe grundsätzlich prompt auf dem Fuß: Kein Geld von der Versicherung. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn nicht der Versicherte, sondern eine Person seines Vertrauens ihm und dem (Kasko-)Versicherer für die Schadensregulierung wichtige Fakten ( hier Vorschäden ) verschweigt.
Diese bittere Erfahrung machte unlängst eine von einem Familienmitglied ge- und enttäuschte Versicherungsnehmerin. Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg wiesen ihre Klage gegen die Kaskoversicherung auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt. Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung weitere bestehende Unfallversicherungen verschweigt.
Kurzfassung
Verneint der Versicherte wahrheitswidrig die Frage, ob bei anderen Versicherungsgesellschaften weitere private Unfallversicherungen bestehen, kann dies böse Folgen haben: Er verliert im Schadensfalle unter Umständen mögliche Invaliditätsansprüche.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines durch einen Unfall Geschädigten gegen den Unfallversicherer auf Zahlung von rund 20.000 € wurde abgewiesen. Der Versicherungsnehmer habe die Frage, ob er weitere private Unfallversicherungen abgeschlossen habe, absichtlich falsch beantwortet. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Gegenstand zahlreicher neuer Urteile des BGH waren in letzter Zeit Fragen der Wirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen. Dabei hat der BGH in vielen Fällen die Unwirksamkeit solcher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen gerügt. Mit seinem jüngsten Urteil (Az.: IV ZR 202/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt und eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden von Lebensversicherern eingenommen. Durch das Urteil des BGH sollen die Rechte der Versicherungsnehmer bei ... weiter lesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 29 U 589/11) über die Unwirksamkeit von Kapitalanlageklauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) entschieden. In dem Fall verwandte der Rechtsschutzversicherer eine Klausel nach welcher kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung bezüglich der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Aktien, Anleihen) sowie bei Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Immobilienfonds), gewährt wird. Das OLG trennte die Klausel in zwei eigenständige Teile, bezüglich der Effekten und der Kapitalanlagemodelle. Dem Gericht zufolge, seien beide Klauseln ... weiter lesen
Kassel (jur). Die langsame Entscheidung einer Krankenkasse über einen Widerspruch verhilft Versicherten nicht zu einer fiktiven Genehmigung eines Leistungsantrags. Das hat am 24. April 2018 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Streit um die Liposuktion mit entschieden (Az.: B 1 KR 10/17 R).
Unter Hinweis auf das Qualitätsgebot hatte das BSG die sogenannte Experimentierklausel für Krankenhäuser stark begrenzt und entschieden, dass die Krankenkassen auch eine stationäre Fettabsaugung, die sogenannte Liposuktion nicht bezahlen müssen (Az.: B 1 KR 10/17 R und B 1 KR 13/16 R; JurAgentur-Meldung vom 24. April 2018).
Ohne Erfolg hatte in einem Fall die Klägerin auch argumentiert, die ... weiter lesen
Besprechung der Entscheidung des OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Januar 2025 , Az: 5 W 83/24
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einer aktuellen Entscheidung klargemacht, dass Versicherte ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen müssen, wenn sie Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern. Konkret bedeutet das, dass Versicherte Nachweise für ihre Berufsunfähigkeit erbringen müssen. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Wichtig zu beachten:
Wenn die Versicherung signalisiert, dass sie bereit ist, den Fall zu prüfen, heißt das nicht automatisch, dass sie sich nicht mehr auf Rücktritt oder Kündigung berufen kann. Es gibt besondere Umstände, die entscheiden, ob das Verhalten der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von ... weiter lesen