Mit Urteil vom 24.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, dass eine Versicherung auch leisten muss, wenn der Versicherungsgrund erst nach Fristablauf festgestellt wird, der Versicherte aber darauf vertrauen durfte, die Versicherung werde die Feststellung rechtzeitig einleiten (AZ.: 9 U 3/13).
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Vorliegend ging es um die schriftliche Feststellung der Invalidität, welche vom Arzt erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 15 Monaten festgestellt wurde. Das OLG meint, der Versicherungsnehmer durfte hier darauf vertrauen, dass die Versicherung die rechtzeitige ... weiter lesen