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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Zu den Folgen, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung weitere bestehende Unfallversicherungen verschweigt.
Kurzfassung
Verneint der Versicherte wahrheitswidrig die Frage, ob bei anderen Versicherungsgesellschaften weitere private Unfallversicherungen bestehen, kann dies böse Folgen haben: Er verliert im Schadensfalle unter Umständen mögliche Invaliditätsansprüche.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines durch einen Unfall Geschädigten gegen den Unfallversicherer auf Zahlung von rund 20.000 € wurde abgewiesen. Der Versicherungsnehmer habe die Frage, ob er weitere private Unfallversicherungen abgeschlossen habe, absichtlich falsch beantwortet. Die ... weiter lesen
Rechtliches Gehör im Prozess gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung:
„Kommunikation ist nicht alles. Aber ohne Kommunikation ist alles nichts", meinte Cay Baron von Brockdorff, ein deutscher Philosoph, der - laut Wikipedia - 1874 in Itzehoe geboren bis 1946 lebte und in Kiel verstarb.
Mangelnde Bereitschaft, jedenfalls Kommunikation zu berücksichtigen, musste leider auch eine Kommunikationsdesignerin in einem Berufsunfähigkeitsprozess vor dem Landgericht Neuruppin und dem Brandenburgischen Oberlandesgerichts erleben.
Welches Problem war hier zu lösen?
Wer Leistung von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt, muss die Leistungsvoraussetzungen auch beweisen. Das ist natürlich nicht immer einfach. Notwendige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ... weiter lesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 29 U 589/11) über die Unwirksamkeit von Kapitalanlageklauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) entschieden. In dem Fall verwandte der Rechtsschutzversicherer eine Klausel nach welcher kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung bezüglich der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Aktien, Anleihen) sowie bei Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Immobilienfonds), gewährt wird. Das OLG trennte die Klausel in zwei eigenständige Teile, bezüglich der Effekten und der Kapitalanlagemodelle. Dem Gericht zufolge, seien beide Klauseln ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Landgericht Kiel (Urt. v. 02.11.2011, Az. 5 O 150/11) zu entscheidenden Fall stritten die Parteien darüber, ob eine isolierte Kostenausgleichsklausel im Vertragswerk wirksam sei. Insoweit vertrat die Klägerin, die Versicherung, die Ansicht, dass eine Klausel, wonach ein Kostenausgleich isoliert und nicht im Rahmen einer Prämienverrechnung erfolge, wirksam sei. Dem schloss sich das Landgericht Kiel in seiner Entscheidung an. Zur Begründung habe das Gericht § 169 Abs. 3 VVG sowie die entsprechende Gesetzesbegründung herangezogen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit rechtskräftigem Urteil vom 06.06.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 12 U 204/12), dass einem Versicherten kein Versicherungsschutz zukomme, wenn er den Sachverhalt arglistig falsch dargestellt habe. Dies gelte selbst dann, wenn der wahre Sachverhalt vom Versicherungsschutz umfasst gewesen wäre, so das OLG. Vorliegend gab der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung an, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt, welche mit dieser Leine auch die Geschädigte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin beschlossen, dass das Ende des Vertrages nicht das Ende der Leistungspflicht aus dem Vertrag bedeute (BGH, Beschl. v. 23.05.2012, Az. IV ZR 224/10). In dem vom BGH zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über das Ende der Rentenleistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Für die Beantwortung der Frage, wann die Leistungspflicht ende, seien die Vertragsbedingungen aus dem Jahr des Versicherungsabschlusses heranzuziehen und auszulegen. Weiter sei nicht davon ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen
Kurzfassung
Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist.
In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Zu den Folgen unrichtiger Angaben über Vorerkrankungen gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Kurzfassung
Nur wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zutreffende Angaben zu Vorerkrankungen macht, darf sich wirklich abgesichert fühlen. Dabei ist auch die Frage nach anormalen Schwangerschaftsverläufen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Das entschied jetzt das Landgericht Coburg – und wies die Klage einer Versicherten auf Berufsunfähigkeitsrente unter anderem deshalb ab, weil sie die entsprechende Frage trotz einer Fehlgeburt mit „Nein“ beantwortet habe. Die Frage stelle ebenso wenig einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre dar wie z. B. die nach Depressionen. Ein „Recht zur ... weiter lesen
Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst. Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters. Dieser erlitt wenige Tage vor seinem Tod einen Stromschlag, fühlte sich zunehmend schlecht, berichtete Freunden und seiner Familie davon. Der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer akzeptierte diese Todesursache nicht, ließ von seinem Gutachter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen