Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Remscheid - Versicherungsrecht
Rechtsanwälte für Versicherungsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Versicherungsrecht Bergisch Gladbach
- Anwalt Versicherungsrecht Burscheid
- Anwalt Versicherungsrecht Dormagen
- Anwalt Versicherungsrecht Düsseldorf
- Anwalt Versicherungsrecht Gevelsberg
- Anwalt Versicherungsrecht Hilden
- Anwalt Versicherungsrecht Köln
- Anwalt Versicherungsrecht Leverkusen
- Anwalt Versicherungsrecht Lindlar
- Anwalt Versicherungsrecht Ratingen
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Rechte von Versicherungsnehmern mit einer Rechtsschutzversicherung im Streit gegen Banken und Versicherungen gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 15. Mai 2013, veröffentlichten Urteil können Verbraucher rechtlichen Beistand häufig auch im Streit um Verträge einfordern, die schon vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurden. (Az.: IV ZR 23/12) Der Kläger hatte 1995 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dort zahlte er Prämien in Höhe von insgesamt 2.816 Euro ein, ehe er 2006 das Versicherungsverhältnis kündigte. Der Lebensversicherer erstattete ihm den sogenannten Rückkaufwert in Höhe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt "gebrauchte" Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt. Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09) habe der Kläger seit Jahrzehnten an einer Hornhauterkrankung am linken Auge gelitten. Dies sei der Versicherung bekannt gewesen und zwischen den Parteien sei eine vorformulierte Zusatzklausel wie folgt vereinbart worden: „Es gilt als vereinbart, dass die unten bezeichnete Gesundheitsbeeinträchtigung und alle Leiden einschließlich eventueller Operationsfolgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, eine Leistung aus der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung weitere bestehende Unfallversicherungen verschweigt. Kurzfassung Verneint der Versicherte wahrheitswidrig die Frage, ob bei anderen Versicherungsgesellschaften weitere private Unfallversicherungen bestehen, kann dies böse Folgen haben: Er verliert im Schadensfalle unter Umständen mögliche Invaliditätsansprüche. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines durch einen Unfall Geschädigten gegen den Unfallversicherer auf Zahlung von rund 20.000 € wurde abgewiesen. Der Versicherungsnehmer habe die Frage, ob er weitere private Unfallversicherungen abgeschlossen habe, absichtlich falsch beantwortet. Die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit seinem Urteil vom 18.08.2011 (AZ: 2 U 138/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass mehrere gängige Klauseln in Versicherungsverträgen, die bis Ende 2007 verwendet wurden, unwirksam sind. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Versicherers soll dieser nun zurückgezogen haben, sodass das Urteil nun rechtskräftig geworden sein dürfte. Unwirksam seien vor allem Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug. Gerade diese ... weiter lesen
Zum Umfang des „Regulierungsermessens“ der Kfz-Haftpflichtversicherung Kurzfassung Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf unter Umständen einen Unfall auch gegen den Willen ihres Versicherten regulieren. Denn sie hat einen weiten Ermessensspielraum. Nur willkürliches oder unsachliches Vorgehen ist ihr untersagt. Folge: Der Versicherte kann selbst dann in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden, wenn er Zweifel hat, dass das andere Fahrzeug von ihm beschädigt wurde. Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines Versicherten, der Regulierung und Rückstufung als unberechtigt festgestellt wissen wollte, wurde abgewiesen. Bei einer Schadenssumme von rund 240,- € und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
München – August 2013: Normalerweise führt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dazu, dass der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei ist, erläutert Auer Witte Thiel. Hat die Versicherung die Leistung jedoch abgelehnt, ist auch eine Berufung auf die Obliegenheiten nicht mehr möglich. Auer Witte Thiel informiert über ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, der von seiner Wohngebäudeversicherung die Leistungsübernahme für Frostbruchschäden erstreiten wollte. Diese waren infolge eines Heizungsausfalls entstanden. Der Gebäudeeigner gab gegenüber der Versicherung an, noch um den Zeitpunkt des Ausfalls vor Ort ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass ... weiter lesen
Koblenz (jur). Kommt es wegen eines Wildwechsels zu einem Unfall, stehen ohne weitere Tierspuren am Auto die Chancen für einen von der Kaskoversicherung zu übernehmenden Schaden schlecht. Beruft sich die Kfz-Halterin nur auf den Fahrer als Zeugen, sollte dieser dann schon präzise den Unfallhergang darstellen können, betonte das Landgericht Koblenz in einem am Montag, 3. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 10 O 227/22). Andernfalls können danach keine Versicherungsleistungen beansprucht werden. Der Ehemann der Klägerin war im Januar 2022 auf nasser Fahrbahn mit ihrem Daimler-Chrysler Modell 300 c von der Straße abgekommen und in einen nassen Graben gegen einen Baumstumpf gefahren. Es entstand ... weiter lesen