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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit dem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) führt der BGH seine bisherige Rechtsprechung fort. Nach Ansicht des BGH seien einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen unwirksam. Es scheint, als habe der BGH nun eine klare Stellung im Hinblick auf die Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer eingenommen. Das Gericht hat vermeldet, dass das Urteil des BGH vom 25.07.2012 wohl bestätigt wurde. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen sollen anscheinend ... weiter lesen
Dem Kläger (VN) war 2004 eine Art Herzschrittmacher (ICD) implantiert worden. Im Juni 2005 stürzte er von einer Treppe. Im Juli 2005 kam es bei einer MRT-Untersuchung zu einem Defekt des ICD, welches operativ ausgetauscht wurde. Der VN begehrte weiter Krankentagegeld und begründete dies damit, dass er seit der MRT-Untersuchung und in deren Folge in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sei. Die Untersuchung selbst habe wegen Schwindels infolge des Treppensturzes stattgefunden. Er bot Beweis durch ein Sachverständigengutachten und die Einvernahme seiner behandelnden Ärzte an. Der Versicherer (VR) verweigerte die Leistung mit der Begründung, es liege eine nicht versicherte innere Ursache vor. Das ... weiter lesen
Kein Anspruch gegen die Reisegepäckversicherung bei grob fahrlässigem Verschweigen eines vorausgegangenen Versicherungsfalles
Als die Klägerin Anfang September 2003 von einem 14-tägigen Urlaub in Mallorca zurückkam, erlebte sie an der Gepäckausgabe des Flughafens Düsseldorf eine böse Überraschung: Einer ihrer Koffer kam nicht mit zurück und ließ sich auch später nicht mehr auffinden. Daher nahm die Klägerin (die später beklagte) Reisegepäckversicherung in Anspruch. Die Klägerin machte eine Rechnung über 2.163,00 € auf; soviel sei – mit Kaufbelegen glaubhaft gemacht – der Inhalt des Koffers Wert gewesen. Die Versicherung zahlte jedoch nicht und wies darauf hin, dass die Klägerin in ihrer Schadensmeldung verschwiegen habe, dass ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hintergrund des vom Oberlandesgericht Koblenz zu entscheidenden Falles (Urt. v. 27.03.2009, Az. 10 U 1367/07) war, dass der Kläger als Anwendersoftwareprogrammierer im Betrieb seiner Ehefrau angestellt gewesen sei und arbeitslos geworden sei. Bei dem Kläger sei seitens des Versorgungsamtes eine 50%-ige Schwerbehinderung wegen Depression, chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden anerkannt worden. In dem Rechtsstreit ging es dann um die Frage, ob ein Programmierer mit einer somatoformen ... weiter lesen
Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung vor, so ist er innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 21 Abs. 3 S.1 VVG).
Sie trägt dem Interesse des Versicherungsnehmers Rechnung, in einem angemessenen Zeitraum Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung bzw. rückwirkende Anpassung des Vertrags nach vielen Jahren kann zu unzumutbaren Belastungen des Versicherungsnehmers führen, denen keine hinreichenden schutzwürdigen Interessen des Versicherers gegenüberstehen.
Problematisch ist oftmals, dass die 5-Jahresfrist nicht für ... weiter lesen
Zur Frage, in welchem Umfang die Kfz-Haftpflichtversicherung beim alkoholisierten Fahrer Regress nehmen kann
Kurzfassung
Wer alkoholisiert ein Kfz steuert, setzt nicht nur Leib und Leben anderer aufs Spiel, sondern auch seine Euro-Bestände erheblichen Gefahren aus. Schon bei Promillewerten deutlich unter 1,0 kann ein Verkehrsunfall – selbst ohne Personenschaden – für den Fahrer sehr teuer werden: Neben Geldstrafe/-buße und Führerscheinkosten droht der Regress der Haftpflichtversicherung bis zu 5.000,- €.
Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg unlängst behandelter Fall. Eine Autofahrerin war mit 0,88 %o Alkohol im Blut unterwegs, wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt – und jetzt verurteilt, ihrer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und ... weiter lesen
Zum Umfang des „Regulierungsermessens“ der Kfz-Haftpflichtversicherung
Kurzfassung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf unter Umständen einen Unfall auch gegen den Willen ihres Versicherten regulieren. Denn sie hat einen weiten Ermessensspielraum. Nur willkürliches oder unsachliches Vorgehen ist ihr untersagt. Folge: Der Versicherte kann selbst dann in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden, wenn er Zweifel hat, dass das andere Fahrzeug von ihm beschädigt wurde.
Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines Versicherten, der Regulierung und Rückstufung als unberechtigt festgestellt wissen wollte, wurde abgewiesen. Bei einer Schadenssumme von rund 240,- € und ... weiter lesen
"Wie weit geht die Auskunftspflicht des Rentenversicherers?"
LG München I , Urteil vom 25.08.2004, Az.: 26 O 1034/04
(-Urteil ist nicht rechtskräftig-)
Ein Hamburger Kapitän bezieht Rente aus einem Versicherungsvertrag, den der frühere Arbeitgeber, eine Reederei, 1999 für ihn abgeschlossen hatte.
Die Rente setzt sich zusammen aus einer garantierten Grundrente von rund 3.000,- € und einer sog. fallenden Gewinnrente. Diese nicht garantierte Rente ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherungsunterneh-mens. Sie betrug zu Beginn der Rentenzahlungen am 01.01.2002 rund 2.000,- €. Ab Januar 2003 verringerte sie sich jedoch um fast 800,- € auf rund 1.200,- €. Die beklagte Versicherung erklärte ... weiter lesen