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Rechtsanwälte und Kanzleien


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LG München I, Urteil vom 16.09.2004, Az.: 32 O 8911/04
Ein am 9.9.2003 in einer Tiefgarage abgestellter Ford Escort Combi geriet aus zunächst ungeklärter Ursache ohne äußeres Zutun in Brand. Der Halter hatte sein Fahrzeug 10 Minuten vorher auf dem Stellplatz zu seiner Wohnung in der Tiefgarage abgestellt. Durch den Brand des Fahrzeugs, insbesondere durch die damit verbundene Ruß- und Rauchentwicklung entstand in der über der Tiefgarageneinfahrt liegenden Wohnung einer Mieterin erheblicher Schaden. Sanierungsarbeiten und Erneuerung beschädigter Einrichtung erforderten einen finanziellen Aufwand von rund 16.000,- €.
Nachdem eine Hausratversicherung nicht bestand, wandte sich die Mieterin wegen ihres Schadens an den ... weiter lesen
Zur Frage, in welchem Umfang die Kfz-Haftpflichtversicherung beim alkoholisierten Fahrer Regress nehmen kann
Kurzfassung
Wer alkoholisiert ein Kfz steuert, setzt nicht nur Leib und Leben anderer aufs Spiel, sondern auch seine Euro-Bestände erheblichen Gefahren aus. Schon bei Promillewerten deutlich unter 1,0 kann ein Verkehrsunfall – selbst ohne Personenschaden – für den Fahrer sehr teuer werden: Neben Geldstrafe/-buße und Führerscheinkosten droht der Regress der Haftpflichtversicherung bis zu 5.000,- €.
Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg unlängst behandelter Fall. Eine Autofahrerin war mit 0,88 %o Alkohol im Blut unterwegs, wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt – und jetzt verurteilt, ihrer ... weiter lesen
Zu den Anforderungen eines Versicherungsnehmers, den behaupteten Diebstahl von Wertgegenständen gegenüber dem Hausratsversicherer nachzuweisen
Kurzfassung
Wer ernst genommen und respektiert werden möchte, darf die Wahrheit nicht mit Füßen treten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die stets und überall gilt. Hält man sich nicht daran, müssen die - nicht selten bitteren - Konsequenzen in Kauf genommen werden. In Versicherungsangelegenheiten kann dies beispielsweise zum Leistungsausschluss führen.
Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg und Oberlandesgericht Bamberg entschiedener Fall. Ein vermeintliches Opfer eines Raubüberfalls verlangte von seinem Hausratsversicherer Wertersatz für die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Rechte von Versicherungsnehmern mit einer Rechtsschutzversicherung im Streit gegen Banken und Versicherungen gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 15. Mai 2013, veröffentlichten Urteil können Verbraucher rechtlichen Beistand häufig auch im Streit um Verträge einfordern, die schon vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurden. (Az.: IV ZR 23/12) Der Kläger hatte 1995 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dort zahlte er Prämien in Höhe von insgesamt 2.816 Euro ein, ehe er 2006 das Versicherungsverhältnis kündigte. Der Lebensversicherer erstattete ihm den sogenannten Rückkaufwert in Höhe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
Rechtsschutzversicherung muss Schadensersatzprozess wegen Falschberatung beim Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage finanzieren
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz für eine Schadensersatzklage gegen einen Kreditgeber gewähren muss, dem vorgeworfen wird, über die Rendite einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung falsch beraten zu haben. Ein solcher Prozess fällt nicht unter den Risikoausschluss, wonach für Streitigkeiten, „die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung und Errichtung ... eines vom Versicherungsnehmer zu erwerbenden ... Gebäudes oder Gebäudeteils stehen“, kein Versicherungsschutz besteht (sog. Baurisikoklausel).
Die Klägerin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom OLG Karlsruhe zu entscheidenden Fall (Urt. v. 17.05.2011, Az. 12 U 445/11) habe der Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Invaliditäts-Zusatzversicherung geltend gemacht, woraufhin das Versicherungsunternehmen zulässigerweise den Versicherungsnehmer auf einen Beruf mit ähnlicher Ausbildung verwiesen habe, da dies im Versicherungsvertragswerk so geregelt sei. Der Verweis auf eine ähnliche Tätigkeit müsse gerade nicht der ursprünglichen beruflichen Ausbildung entsprechen, da – so die Richter – ein ... weiter lesen
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung entschieden. Ein Verbraucherverband hatte die Klausel zur Überprüfung nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) gestellt, zu denen auch Allgemeine Versicherungsbedingungen gehören.
1. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, mit der das beklagte Versicherungsunternehmen die Folgen einer Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer regelt. Auch enthält diese Klausel Regelungen für den Fall, daß der Versicherungsnehmer die Versicherung zwar aufrechterhalten, aber keine ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung Zahlungen wegen auslaufenden Heizöls verweigern kann
Kurzfassung
Auch wenn eine private Heizöltankanlage nicht den Vorschriften entspricht, kann die Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden Zahlungen nur unter engen Voraussetzungen verweigern. Sie muss binnen Monatsfrist den Versicherungsvertrag kündigen. Und ihrem Versicherungsnehmer nachweisen, dass der vorsätzlich die dem Gewässerschutz dienenden Bestimmungen missachtet hat.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg, in dem eine Versicherung zur Zahlung verurteilt wurde. Sie muss ihrer klagenden Versicherten jetzt fast 9.500,- € Schaden ersetzen, der durch auslaufendes Heizöl ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.05.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Versicherungsnehmer von Renten-und Lebensversicherungen sowie Lebenszusatzversicherungen bei fehlender Belehrung trotz Ablauf der Jahresfrist widersprechen können (AZ.: IV ZR 76/11).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Der BGH war hier um eine richtlinienkonforme Auslegung einer Vorschrift aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nämlich § 5 a Absatz 1 Satz 1 VVG a.F. (alte Fassung), bemüht, welche allerdings nur für Renten- und Lebensversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherungen gelte.
Die ... weiter lesen