Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Sulzbach-Rosenberg zum Schwerpunkt „Versicherungsrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Mit Urteil vom 19.12.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Lebensversicherungskunden mit Altverträgen, d.h. Verträge nach dem sogenannten Policenmodell bis Ende 2007, gestärkt (AZ.: C-209/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert:
Im Jahr 2008 wurde das sogenannte Policenmodell bei Lebensversicherungen abgeschafft. Seitdem sind die Versicherer dazu verpflichtet, den potenziellen Versicherungsnehmern vor Vertragsabschluss sowohl die Versicherungsbedingungen als auch weitere Informationen in Bezug auf die jeweils gewünschte Versicherung schriftlich zukommen zu lassen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
Ein Mieter haftet nicht zwangsläufig grob fahrlässig, wenn er beim Zubereiten einer Tiefkühlpizza für wenige Minuten die Küche verlässt. Trotzdem sollte man vorsichtig sein.
Ein Student wollte sich mittags eine tiefgekühlte Pizza reinziehen. Nachdem er diese in den Ofen geschoben hatte, verließ er für zehn Minuten die Küche. Dabei kam es zu einem Brand, weil er aus Versehen ein Cerankochfeld eingeschaltet hatte. Im Folgenden nahm die Gebäudeversicherung den Mieter wegen des Schadens in Höhe von 27.000 Euro in Regress. Die Versicherung war der Auffassung, dass er grob fahrlässig gehandelt habe.
Das Landgericht Magdeburg sah das jedoch anders und wie die Klage ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin beschlossen, dass das Ende des Vertrages nicht das Ende der Leistungspflicht aus dem Vertrag bedeute (BGH, Beschl. v. 23.05.2012, Az. IV ZR 224/10). In dem vom BGH zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über das Ende der Rentenleistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Für die Beantwortung der Frage, wann die Leistungspflicht ende, seien die Vertragsbedingungen aus dem Jahr des Versicherungsabschlusses heranzuziehen und auszulegen. Weiter sei nicht davon ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köln (AG Köln, Urteil vom 17. März 2014 – 142 C 118/13–, juris).
Immer wieder kommt es zum Streit mit Rechtsschutzversicherungen über die Eintrittspflicht. Rechtschutzversicherungen berufen sich gern auf Vorvertraglichkeit, um ihrer Zahlungspflicht zu entgehen. Dabei wird versucht, den eigenen Streitpunkt auf einen möglichst frühen Zeitpunkt zu verlagern, zu dem noch kein Versicherungsschutz bestand, entweder weil der Vertrag noch gar nicht abgeschlossen war oder weil sich der Versicherungsnehmer noch in der Wartefrist befand. Im vorliegenden Fall ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung
Der Kläger unterhält seit 1964 für sich und seine Ehefrau als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei dem beklagten Versicherer eine Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung, die wahlärztliche Leistungen und die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer umfaßt. Zum 1. Januar 2000 erhöhte der Beklagte mit Zustimmung des Treuhänders die monatlichen Prämien um circa 20%. Der Kläger hält die Prämienerhöhung für unbillig, weil die vom Beklagten behauptete Kostensteigerung nicht eingetreten sei und die Neuberechnung nicht mit den gesetzlichen Vorschriften in ... weiter lesen
Ist die Wertentwicklung Ihrer Versicherung unbefriedigend oder benötigen Sie das Geld aus der Versicherung für andere Zwecke?
In einer solchen Situation haben viele Finanzberater nur die Kündigung zum Rückkaufswert, den Verkauf oder die Beleihung vorgeschlagen um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu Geld zu machen.
Im Dezember 2013 hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) eine für Verbraucher sehr erfreuliche Entscheidung getroffen, wonach auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann. So ist in vielen Fällen voraussichtlich die Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich, weil bei Vertragsabschlus formale ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt "gebrauchte" Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt. Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. ... weiter lesen
"Wie weit geht die Auskunftspflicht des Rentenversicherers?"
LG München I , Urteil vom 25.08.2004, Az.: 26 O 1034/04
(-Urteil ist nicht rechtskräftig-)
Ein Hamburger Kapitän bezieht Rente aus einem Versicherungsvertrag, den der frühere Arbeitgeber, eine Reederei, 1999 für ihn abgeschlossen hatte.
Die Rente setzt sich zusammen aus einer garantierten Grundrente von rund 3.000,- € und einer sog. fallenden Gewinnrente. Diese nicht garantierte Rente ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherungsunterneh-mens. Sie betrug zu Beginn der Rentenzahlungen am 01.01.2002 rund 2.000,- €. Ab Januar 2003 verringerte sie sich jedoch um fast 800,- € auf rund 1.200,- €. Die beklagte Versicherung erklärte ... weiter lesen
Zu den Folgen unrichtiger Angaben über Vorerkrankungen gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Kurzfassung
Nur wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zutreffende Angaben zu Vorerkrankungen macht, darf sich wirklich abgesichert fühlen. Dabei ist auch die Frage nach anormalen Schwangerschaftsverläufen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Das entschied jetzt das Landgericht Coburg – und wies die Klage einer Versicherten auf Berufsunfähigkeitsrente unter anderem deshalb ab, weil sie die entsprechende Frage trotz einer Fehlgeburt mit „Nein“ beantwortet habe. Die Frage stelle ebenso wenig einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre dar wie z. B. die nach Depressionen. Ein „Recht zur ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.05.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Versicherungsnehmer von Renten-und Lebensversicherungen sowie Lebenszusatzversicherungen bei fehlender Belehrung trotz Ablauf der Jahresfrist widersprechen können (AZ.: IV ZR 76/11).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Der BGH war hier um eine richtlinienkonforme Auslegung einer Vorschrift aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nämlich § 5 a Absatz 1 Satz 1 VVG a.F. (alte Fassung), bemüht, welche allerdings nur für Renten- und Lebensversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherungen gelte.
Die ... weiter lesen