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Rechtsanwälte und Kanzleien


Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Zur Frage der Haftung des Kaskoversicherers, wenn der Versicherte sich während der Fahrt nach einem Gegenstand bückt und hierdurch sein Auto beschädigt wird.
Kurzfassung
Tolle Reflexe zeichnen zwar einen Oliver Kahn aus. Für einen Autofahrer können sie sehr kostspielig werden. Verursacht er einen Unfall, weil er während der Fahrt eine in den Fußraum des Fahrzeugs heruntergefallenen Kassette aufhebt, verliert er in der Regel den Kaskoversicherungsschutz.
Diese Erfahrung musste jetzt ein Autobesitzer machen. Das Landgericht Coburg wies seine Klage gegen die Kaskoversicherung auf Ersatz von knapp 5.400 € ab. Der Versicherungsnehmer habe nämlich selbst grob fahrlässig den Versicherungsfall herbeigeführt. Wer sich und sein ... weiter lesen
Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers, wenn der Versicherungsnehmer eine rote Ampel missachtet und hierdurch einen Unfall verursacht
Kurzfassung
Ein Rotlichtverstoß mit anschließendem Verkehrsunfall kann teuer werden: Es drohen nicht nur ein saftiges Bußgeld von 125 €, ein einmonatiges Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Unter Umständen verliert der Pkw-Fahrer auch seinen Kaskoschutz und bleibt auf seinem eigenen Schaden sitzen.
So entschied jetzt das Landgericht Coburg. Es wies die Klage eines trotz roter Ampel in die Kreuzung gefahrenen und dort einen Unfall verursachenden Automobilisten ab. Er wollte von seiner Kaskoversicherung den an seinem Wagen entstandenen Schaden von rund 13.000 € ersetzt haben. Der ... weiter lesen
Ein paar Bierchen zu viel
Kurzfassung
Zurückhaltung beim Alkoholgenuss muss oberste Pflicht eines jeden Kneipenbesuchers sein. Jedenfalls dann, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. Sonst können die Folgen einer Trunkenheitsfahrt fatal sein: Strafrechtliche Verurteilung, Führerscheinentzug und in der Regel Verlust des Kaskoschutzes.
Zumindest letzteres erfuhr jetzt ein "Alkoholgenießer" vom Landgericht Coburg. Es wies seine Klage gegen den Kaskoversicherer auf Ersatz seiner Reparaturkosten von rund 24.500 € ab. Wer unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall verursache, handle grob fahrlässig. In einem solchen Fall dürfe er keine Hilfe von der Versicherung bei der Regulierung seines eigenen Schadens erwarten. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom OLG Karlsruhe zu entscheidenden Fall (Urt. v. 17.05.2011, Az. 12 U 445/11) habe der Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Invaliditäts-Zusatzversicherung geltend gemacht, woraufhin das Versicherungsunternehmen zulässigerweise den Versicherungsnehmer auf einen Beruf mit ähnlicher Ausbildung verwiesen habe, da dies im Versicherungsvertragswerk so geregelt sei. Der Verweis auf eine ähnliche Tätigkeit müsse gerade nicht der ursprünglichen beruflichen Ausbildung entsprechen, da – so die Richter – ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Landgericht Kiel (Urt. v. 02.11.2011, Az. 5 O 150/11) zu entscheidenden Fall stritten die Parteien darüber, ob eine isolierte Kostenausgleichsklausel im Vertragswerk wirksam sei. Insoweit vertrat die Klägerin, die Versicherung, die Ansicht, dass eine Klausel, wonach ein Kostenausgleich isoliert und nicht im Rahmen einer Prämienverrechnung erfolge, wirksam sei. Dem schloss sich das Landgericht Kiel in seiner Entscheidung an. Zur Begründung habe das Gericht § 169 Abs. 3 VVG sowie die entsprechende Gesetzesbegründung herangezogen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wohl entschieden, dass die von vielen Rechtsschutzversicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den besagten Klauseln wohl nicht entnehmen könne, welche Geschäfte durch sie ausgeschlossen werden sollen. Die Klauseln bestimmen wohl, dass den Versicherungsnehmern kein Rechtsschutz "für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in ... weiter lesen
Ein Mieter haftet nicht zwangsläufig grob fahrlässig, wenn er beim Zubereiten einer Tiefkühlpizza für wenige Minuten die Küche verlässt. Trotzdem sollte man vorsichtig sein.
Ein Student wollte sich mittags eine tiefgekühlte Pizza reinziehen. Nachdem er diese in den Ofen geschoben hatte, verließ er für zehn Minuten die Küche. Dabei kam es zu einem Brand, weil er aus Versehen ein Cerankochfeld eingeschaltet hatte. Im Folgenden nahm die Gebäudeversicherung den Mieter wegen des Schadens in Höhe von 27.000 Euro in Regress. Die Versicherung war der Auffassung, dass er grob fahrlässig gehandelt habe.
Das Landgericht Magdeburg sah das jedoch anders und wie die Klage ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen
Kurzfassung
Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist.
In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 260/11 – hat der BGH nun seine im vergangenen Jahr aufgrund einer Entscheidung des EuGH in Gang gesetzte Rechtsprechung zum Widerspruch bei Versicherungsverträgen im Wege des Policenmodells auch auf den Widerruf und Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gemäß § 8 Abs. 4 und Abs. 5 VVG a.F. übertragen.
Somit können Versicherungskunden nun nicht nur bei Lebensversicherungsverträgen, die im Policenmodell (Überlassung der Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bei Annahme des Vertragsangebots durch die Versicherungsgesellschaft), sondern auch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die im ... weiter lesen
Kunden haben das Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl, das hat nun auch der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 07.11.2013 (Az. C-442/12) bestätigt.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit in den Niederlanden, in dem zunächst ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt hatte. Der Arbeitnehmer wählte für das Verfahren einen Rechtsanwalt seiner Wahl und forderte die Rechtsschutzversicherung zur Erstattung der notwendigen Kosten auf. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung und bot ihrerseits einen eigenen Mitarbeiter als Rechtsbeistand an. Dies wiederum wollte der Arbeitnehmer nicht.
Die Auseinandersetzung über Begleichung der Anwaltskosten ging durch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Gegenstand zahlreicher neuer Urteile des BGH waren in letzter Zeit Fragen der Wirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen. Dabei hat der BGH in vielen Fällen die Unwirksamkeit solcher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen gerügt. Mit seinem jüngsten Urteil (Az.: IV ZR 202/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt und eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden von Lebensversicherern eingenommen. Durch das Urteil des BGH sollen die Rechte der Versicherungsnehmer bei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und ... weiter lesen