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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt "gebrauchte" Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt. Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Vollkaskoversicherer von der Leistung frei wird, wenn der Versicherungsnehmer einen Vorschaden am Kraftfahrzeug verschweigt
Kurzfassung
Nimmt ein Versicherungsnehmer seine Vollkaskoversicherung in Anspruch, hat er Vorschäden am PKW anzugeben. Andernfalls erhält er unter Umständen keine Versicherungsleistung. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung den früheren Schadensfall selbst reguliert hat.
Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines Fahrzeughalters wurde abgewiesen, weil der Versicherungsnehmer absichtlich die Frage nach Vorschäden verneinte. Denn der Versicherer müsse sich auf richtige und lückenlose Angaben über den Versicherungsfall verlassen können. ... weiter lesen
Nach § 648a Abs. 1 BGB kann der Bauunternehmer vom Auftraggeber Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen in der Weise verlangen, daß er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, daß er nach dem Ablauf der Frist die Leistung verweigert. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist darf der Unternehmer die Leistung einstellen. Außerdem hat er die Möglichkeit, dem Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist zur Stellung der Sicherheit zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt der Vertrag als aufgehoben, §§ 643, 645 BGB. Der Unternehmer hat dann Anspruch auf die Vergütung für die erbrachten Leistungen und Ersatz der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 08.12.2011 (AZ: 10 U 572/11) bestätigt das Oberlandesgericht Koblenz, dass den Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter der GmbH die Verpflichtungen treffen, die der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsrecht gegenüber dem Versicherer hat. Der Geschäftsführer einer GmbH sei Organ der GmbH und vertrete diese gerichtlich und außergerichtlich. Die GmbH müsse sich daher das Handeln ihrer Geschäftsführer als juristische Person zurechnen lassen. Damit sei der Geschäftsführer einer GmbH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Bereits im Juli 2012 (Urteil vom 25.07.2012 – IV ZR 201/10) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem entschieden, dass bestimmte Vertragsbedingungen, die die Abschlusskosten mit den ersten Versicherungsprämien verrechnen oder nicht ausreichend deutlich zwischen Rückkaufwert und Stornoabzug unterscheiden, unwirksam sind. Durch sein aktuelles Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) bestätigt der BGH nun diese Rechtsprechung und erklärt erneut einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam. Dabei stellt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köln (AG Köln, Urteil vom 17. März 2014 – 142 C 118/13–, juris).
Immer wieder kommt es zum Streit mit Rechtsschutzversicherungen über die Eintrittspflicht. Rechtschutzversicherungen berufen sich gern auf Vorvertraglichkeit, um ihrer Zahlungspflicht zu entgehen. Dabei wird versucht, den eigenen Streitpunkt auf einen möglichst frühen Zeitpunkt zu verlagern, zu dem noch kein Versicherungsschutz bestand, entweder weil der Vertrag noch gar nicht abgeschlossen war oder weil sich der Versicherungsnehmer noch in der Wartefrist befand. Im vorliegenden Fall ... weiter lesen
Ihre Rechte nach dem OLG Hamm-Urteil vom 04.04.2025
Stellen Sie sich vor, Sie haben jahrelang in eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt, und dann trifft es Sie: Gesundheitliche Probleme zwingen Sie, Ihren Beruf aufzugeben.
In dieser ohnehin belastenden Situation beginnt oft ein zermürbender Kampf mit der Versicherung.
Wer entscheidet eigentlich, ob Sie berufsunfähig sind? Was passiert, wenn die Versicherung vom Vertrag zurücktreten will? Und wie lange muss die Versicherung zahlen, wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen können?
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 04.04.2025 wichtige Antworten auf diese Fragen gegeben und dabei die Rechte von Versicherungsnehmern gestärkt.
Der Fall zeigt, ... weiter lesen
Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässig anzusehen ist, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in folgendem Fall grobe Fahrlässigkeit verneint (Urteil vom 11. Mai 2001, veröffentlicht in r+s 2001, 313): Der Versicherungsnehmer hatte vor einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von ... weiter lesen
Berlin/Köln/Bremen (jur). Versicherungs- und Finanzberater dürfen keine Unabhängigkeit vortäuschen, wenn sie Provisionen der Versicherungs- oder Anlagegesellschaften erhalten. Das hat das Landgericht Bremen in einem jetzt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil vom 11. Juli 2023 betont (Az.: 9 O 1081/22).
Auch nach einem weiteren Urteil des Landgerichts Köln vom 15. Juni 2023 dürfen unabhängige Honorarberater Honorare nur von dem beratenen Kunden annehmen (Az.: 33 O 15/23). Makler dürfen danach Beratung und Vermittlung nicht nebeneinander anbieten.
Im Bremer Fall hatte eine Finanzberatung unter anderem mit einer „unabhängigen Beratung“ geworben. Der vzbv hatte dies für unzulässig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ... weiter lesen