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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit dem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) führt der BGH seine bisherige Rechtsprechung fort. Nach Ansicht des BGH seien einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen unwirksam. Es scheint, als habe der BGH nun eine klare Stellung im Hinblick auf die Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer eingenommen. Das Gericht hat vermeldet, dass das Urteil des BGH vom 25.07.2012 wohl bestätigt wurde. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen sollen anscheinend ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt. Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 29 U 589/11) über die Unwirksamkeit von Kapitalanlageklauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) entschieden. In dem Fall verwandte der Rechtsschutzversicherer eine Klausel nach welcher kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung bezüglich der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Aktien, Anleihen) sowie bei Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Immobilienfonds), gewährt wird. Das OLG trennte die Klausel in zwei eigenständige Teile, bezüglich der Effekten und der Kapitalanlagemodelle. Dem Gericht zufolge, seien beide Klauseln ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt "gebrauchte" Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt. Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung Zahlungen wegen auslaufenden Heizöls verweigern kann
Kurzfassung
Auch wenn eine private Heizöltankanlage nicht den Vorschriften entspricht, kann die Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden Zahlungen nur unter engen Voraussetzungen verweigern. Sie muss binnen Monatsfrist den Versicherungsvertrag kündigen. Und ihrem Versicherungsnehmer nachweisen, dass der vorsätzlich die dem Gewässerschutz dienenden Bestimmungen missachtet hat.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg, in dem eine Versicherung zur Zahlung verurteilt wurde. Sie muss ihrer klagenden Versicherten jetzt fast 9.500,- € Schaden ersetzen, der durch auslaufendes Heizöl ... weiter lesen
Zur Frage, ob es bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht, Vorerkrankungen nicht im Versicherungsantrag, sondern nur mündlich gegenüber dem Versicherungsagenten mitzuteilen
Kurzfassung
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte Fragen im Antragsformular nach Vorerkrankungen vollständig und schriftlich beantworten. Bloß mündliche Angaben gegenüber dem Versicherungsagenten sind jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn man weiß, dass der diese Informationen nicht an die Versicherung weiterleitet.
Folge unterlassener schriftlicher Angaben: Trotz jahrelanger Beitragszahlungen geht der Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit (BU) möglicherweise leer aus. Das zeigt ein vom ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen
Kurzfassung
Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist.
In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Transparenzgebot für Versicherungsverträge gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 13. Januar 2016, verkündeten Urteil dürfen die Versicherer vertragliche Inhalte nicht auf verschiedene Stellen und Verweisketten ihrer Versicherungsbedingungen verteilen (Az.: IV ZR 38/14). Konkret verwarfen die Karlsruher Richter Klauseln für die Kostenüberschussbeteiligung bei kleineren Riester-Verträgen der Allianz. Nach Angaben des Versicherers geht es dabei allerdings nur um allenfalls 60 Cent pro Jahr.
Die Kostenüberschüsse ergeben sich aus Einsparungen des Versicherers bei der Anlageverwaltung. In den Vertragsbedingungen der Allianz ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köln (AG Köln, Urteil vom 17. März 2014 – 142 C 118/13–, juris).
Immer wieder kommt es zum Streit mit Rechtsschutzversicherungen über die Eintrittspflicht. Rechtschutzversicherungen berufen sich gern auf Vorvertraglichkeit, um ihrer Zahlungspflicht zu entgehen. Dabei wird versucht, den eigenen Streitpunkt auf einen möglichst frühen Zeitpunkt zu verlagern, zu dem noch kein Versicherungsschutz bestand, entweder weil der Vertrag noch gar nicht abgeschlossen war oder weil sich der Versicherungsnehmer noch in der Wartefrist befand. Im vorliegenden Fall ... weiter lesen