Infos zum Rechtsanwalt für Versicherungsvertreterrecht
Die Berufsbezeichnung Versicherungsvertreter bezieht sich auf die Tätigkeit eines Außendienstlers, der dem Kunden Versicherungen vermittelt und sie entsprechend ihrer Bedürfnisse berät. Der allgemeine Oberbegriff des Versicherungsvermittlers ist im VVG § 59 Abs. 1 zu finden. Neben der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit obliegt dem Versicherungsvertreter die Pflege des aktuellen Kundenstammes sowie die Gewinnung neuer Kunden.
Ein Versicherungsvertreter ist gemäß deutscher Vorgaben in den meisten Fällen ein Handelsvertreter, HGB § 84. Die Verbindung zum Versicherungsunternehmen entspricht dem eines Agenturvertrages. In diesem werden individuelle Provisionsvereinbarungen festgehalten. Zudem werden in einem Agenturvertrag die folgenden Fragen geklärt:
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Ausschließlichkeit: nicht selten ist ein Versicherungsvertreter nur für ein Versicherungsunternehmen tätig.
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Tätigkeitsgebiet: In vielen Unternehmen werden den Agenturen bestimmte Gebiete zugeordnet. Auch ein Bestandsschutz ist denkbar.
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Kostenzuschüsse für Büro- und Werbekosten können individuell vereinbart werden.
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Ladenausstattung: In vielen Fällen schreibt das Versicherungsunternehmen die Büro-/Ladenausstattung in Form eines Ladenbüros vor.
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Haftungsübernahmen
Große Versicherungsunternehmen ermöglichen ihren Vertretern eine hausinterne Interessensgemeinschaft zu gründen (Hausverein).
Selbstverständlich ist es einem Versicherungsvertreter auch möglich, für verschiedene Versicherungsunternehmen tätig zu sein. In diesem Fall ist der Begriff des Versicherungsmaklers treffender. Die Vertragsbestandteile mit den einzelnen Versicherern sind jedoch ähnlich dem eines Alleinvertreters.
Folgende Einnahmequellen stehen dem Versicherungsvertreter zur Verfügung:
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Bestands- oder Folgeprovision
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Abschlussprovision
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Zuschüsse: Hier kommen etwa Aufbauzuschüsse zum Tragen, wenn in den Anfängen der Kundenbestand noch relativ klein ist.
Zudem gibt es noch ausgeschriebene Bonifikationen oder interne Wettbewerbe. Hierfür kann es bei Erfolg Extra-Gratifikationen geben. Die Provision ist abhängig von der Art des Versicherungsobjektes und dem generierten Umsatz. Daher ist es für einen Versicherungsvertreter nicht möglich, die monatlichen Einnahmen im Voraus zu berechnen.
Nicht immer ist die Zusammenarbeit zwischen dem Versicherungsvertreter und dem Versicherer zufriedenstellend. Kommt es zu schwerwiegenden Konflikten, ist es an der Zeit, die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Versicherungsvertreterrecht in Anspruch zu nehmen. Anhand des Vertrages kann der Anwalt bzw. die Anwältin für Versicherungsvertreterrecht seinem/ihrem Klienten Auskunft geben, inwieweit seine Forderungen durchzusetzen sind. Gemeinsam werden sie die notwendigen Schritte in die Wege leiten, beispielsweise um einen Agenturvertrag zu kündigen. Sollten nach Beendigung der Zusammenarbeit weitere Ansprüche bestehen, obliegt es der Anwaltskanzlei für Versicherungsvertreterrecht, diese für den Klienten einzufordern.