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Experten-Ratgeber
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Die Klägerin ist die 1970 geborene Tochter des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Nach dem 1991 abgelegten Abitur hat sie im November 1992 eine Ausbildung zur Heilpraktikerin begonnen. Da der Beklagte im September 1993 seine Unterhaltszahlungen einstellte, nahm sie im November 1993 eine Anstellung in der Verwaltung einer Universität an. Im Mai 1994 brach sie die Ausbildung als Heilpraktikerin ab. In der Folgezeit bewarb sie sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Studienplatz für das Medizinstudium, nahm im November 1994 erfolgreich an dem (damals erforderlichen) Eignungstest teil und begann im April 1995 mit dem Studium, in dem sie im September 1997 das Physikum bestand. Sie nimmt den Beklagten für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Nach Plänen der FDP soll eine neue Form der Partnerschaft in das Familienrecht aufgenommen werden. Auch die gegenseitige Verantwortungsübernahme soll dann Grundlage für eine sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ sein. Dieser sollen, ähnlich wie der Ehe, Rechte und Pflichten auferlegt werden können. Einen entsprechenden Antrag will die Partei nun im Bundestag einreichen. Partnerschaft abseits von Verwandtschaft oder Ehe Insbesondere mit der Eheschließung tritt zwischen den Eheleuten eine besondere Rechtsbeziehung ein, die viele Recht, aber auch besondere Pflichten begründet. Wenn es nach den Plänen der FDP geht, soll nun neben der Ehe eine weitere ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch nach dem Tod der Mutter noch möglich. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 19. Oktober 2023, veröffentlichten Beschluss erstmals entschieden (Az.: XII ZB 48/23). Danach genügt dann die Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters. Die Klägerin aus Unterfranken ist heut 60 Jahre alt. Im Geburtenregister ist kein Vater eingetragen, ihre Mutter starb 2004. Mit notarieller Urkunde erkannte 2021 ein Mann die Vaterschaft an, die Klägerin stimmte dem ebenfalls mit notarieller Urkunde zu. Der Mann starb bereits im nächsten Jahr. Das Amtsgericht Schweinfurt und das Oberlandesgericht Bamberg lehnten eine Eintragung der ... weiter lesen
— Die deutschen Gesetze zur Abstammung nennen klare Grenzen. Dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können, dürfte mittlerweile wohl auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen sein. So kann ein Kind mittlerweile durchaus zwei Mütter haben, wenn ein lesbisches Paar dieses großzieht. Doch die Mutterschaft im Rechtssinne ist davon zu unterscheiden. Dass zwei Frauen als leibliche Mutter eingetragen werden, geht so jedenfalls nach Meinung des Bundesgerichtshofes (BGH) noch lange nicht. Wieso eigentlich nicht? Recht für Transsexuelle Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Vor dem höchsten deutschen Gericht hatte eine Transsexuelle ... weiter lesen
Der Ehegattenunterhalt Unter bestimmten Umständen kann die bedürftige Person nach der Scheidung weiterhin von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangen. Allerdings gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nach der Scheidung ein jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Folgende Unterhaltsansprüche gibt es: Unterhalt wegen Kindesbetreuung Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Gebrechen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Aufstockungsunterhalt Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung Unterhalt aus Billigkeitsgründen 1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung Die ... weiter lesen
München (jur). Verpflichten sich junge Erwachsene zu einen mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr, können ihre Eltern deshalb nicht über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus Kindergeld erhalten. Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs sehen die gesetzlichen Bestimmungen für die Dienste im Katastrophenschutz nicht vor, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. April 2018 veröffentlichten Urteil (Az.: III R 8/17). Anderes gilt dagegen auch heute noch für einen freiwilligen Entwicklungsdienst. Geklagt hatte ein Vater aus dem Saarland, der von der Kindergeldkasse weiter Kindergeld-Zahlungen verlangte. Sein Sohn hatte ein ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht. Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Schwiegereltern können nach einer Scheidung Zahlungen zur Bedienung eines Wohnungskredits nur teilweise zurückverlangen. In Betracht kommt dafür nur die Hälfte des Tilgungsanteils, heißt es in einem am Freitag, 23. Januar 2015, veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 666/13). Danach bleiben die Zinsen außen vor, weil sie dem laufenden Lebensunterhalt dienen. Im Streitfall hatte ein Paar 1996 geheiratet und noch im selben Jahr ein Haus im Rheinland gekauft. 2008 trennten sie sich, 2011 wurde die Ehe geschieden. Bis zur Trennung hatten die Eltern der Frau monatlich 409 Euro auf das Konto des Mannes überwiesen, von dem die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Eine Umgangsregelung zwischen dem getrennt lebenden Elternteil und einem siebenjährigen Kind sollte den genauen Zeitraum der Betreuung festlegen. Bestimmt eine Regelung den Umgang des Vaters mit dem Kind „von Freitag nach der Schule“, kann der Mutter für einen verweigerten Umgang an schulfreien Tagen kein Ordnungsgeld auferlegt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Sonntag, 7. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 WF 29/23 ). Im Streitfall ging es um getrennt lebende Eltern eines sieben Jahre alten Kindes. Das Familiengericht hatte den regelmäßigen Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind geregelt. Danach sollte der Vater alle 14 Tage „von Freitag nach der Schule bis ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt. Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 30. Januar 2002 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben. Der Erste Senat hatte sich mit dieser Thematik auf Grund einer Vorlage des Amtsgerichts Hamburg zu beschäftigen; Hintergrund und Vorgeschichte des Verfahrens sind dargestellt in der Pressemitteilung Nr. 97/2001 vom 15. Oktober 2001, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist. Wie der Erste Senat feststellt, verstößt es weder gegen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes oder der Eltern, dass - sofern ein gemeinsamer Familienname nicht ... weiter lesen