Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist im Familienrecht geregelt und bezeichnet den Ausgleich von Anwartschaften, die von Eheleuten während der Ehezeit erworben werden. Jeder Ehegatte gibt dabei jeweils zur Hälfte seine erworbenen Anwartschaften an den anderen ab, wodurch beide eigene Anrechte bei dem jeweiligen Versorgungsträger erwerben. Es besteht auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich teilweise oder ganz auszuschließen. Als Gründe können hierfür eine kurze Ehezeit von bis zu drei Jahren, die Geringfügigkeit der auszugleichenden Ansprüche oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Ehegatten sein.
Der Ausgleich erfolgt im Falle einer Scheidung, um die Versorgung im Alter oder bei einer verminderten Erwerbstätigkeit sicherzustellen, und wird vom zuständigen Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens durchgeführt. Um die Ehezeit ermitteln zu können, wird die Zeit vom Monatsanfang, in welchem die Eheschließung stattfand, bis zum Monatsende, der der Scheidungsantragszustellung vorausgegangen ist, zugrunde gelegt.
Um den Versorgungsausgleich durchführen zu können, werden sowohl die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, als auch Anwartschaften, die beispielsweise im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, bei berufsständischen Altersversorgungen (z. B. Ärzte- oder Rechtsanwaltsversorgung) oder durch private Lebensversicherungen erworben wurden. Die zuständigen Versorgungsträger sind gesetzlich verpflichtet, dem Familiengericht die zur Bestimmung der während der Ehezeit erworbenen Werte in Form einer nachvollziehbaren und übersichtlichen Aufstellung mitzuteilen.
Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens kommt es auch immer wieder zu Streitigkeiten hinsichtlich des Versorgungsausgleichs. Ein Rechtsanwalt für Versorgungsausgleich steht seinen Mandanten nicht nur während des Scheidungsverfahrens kompetent und fachlich zur Seite. Auch beim Versorgungsausgleich wird ein Rechtsanwalt zum Versorgungsausgleich die Interessen seiner Mandanten mit seinem Fachwissen kompetent vertreten und dafür sorgen, dass es zu keiner Benachteiligung kommt.