GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 23.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: I-8 U 281/11) wohl, dass für Anleger eines geschlossenen Investmentfonds auch die Vorschriften über den Widerruf bei Haustürgeschäften nach dem BGB gelten, wenn sie die betreffende Anlage im Rahmen einer Haustürsituation gezeichnet haben. Dies gelte selbst dann, wenn es zu mehreren Beratungsgesprächen in der Wohnung des Anlegers gekommen sei. Vorliegend hatten sich die Kläger im Jahr 2008, nach mehreren ... weiter lesen