Zur Frage, ob das vor 15 Jahren im Grundbuch eingetragene ausschließliche Recht einer Brauerei, auf einem Grundstück Brauereierzeugnisse zu verkaufen, den jetzigen Eigentümer hindert, andere Biersorten in seiner Gastwirtschaft auszuschenken
Kurzfassung
Im Grundbuch eingetragene Rechte einer Brauerei können auch noch nach langer Zeit die Bierwahlfreiheit des Gastwirts einschränken. Hat der nämlich das Kneipen-Grundstück bereits belastet mit einem „Biervertriebsrecht“ zu Gunsten der Brauerei erworben, kann die ihm auch nach 15 Jahren verbieten, Gerstensaft anderer Hersteller auszuschenken.
Das zeigt ein jetzt von Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg entschiedener Fall. Ein Wirt wurde verurteilt, den Vertrieb ... weiter lesen