Corona: Müssen Sie einen Gutschein für eine abgesagte Veranstaltung bzw. einen abgesagten Flug akzeptieren?
Nach dem Gesetz ist es grundsätzlich so, dass ein Veranstalter keinen Anspruch auf den vereinbarten Preis für das Ticket, die Eintrittskarte bzw. den Kurs hat, wenn es ihm – etwa wegen der Corona-Pandemie – nicht möglich ist, die geplante Veranstaltung, z.B. das Konzert, den Kurs oder eine sonstige Veranstaltung, durchzuführen. Sofern Sie also den Ticketpreis, die Eintrittskarte bzw. die Kursgebühr schon gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung.
Vor kurzem hat der Gesetzgeber aber nun ein neues Gesetz beschlossen, nach dem Veranstalter das Recht ... weiter lesen