VG 25 A 6.05
Verwaltungsgericht Berlin
Beschluss
In der Sache
des T.,
,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ...... Berlin,
g e g e n
das Land Berlin, vertreten durch
das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten,
Ausländerbehörde,
Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin,
,
hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin
am 22. Februar 2005 beschlossen:
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf
2500,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der 1945 in ... weiter lesen