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Soldatenrecht: Rückerstattung der Ausbildungskosten Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind eine im Verwaltungsrecht und insbesondere im Soldatenrecht tätige und spezialisierte Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Baiker ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Das Soldatenrecht ist ein Teil-Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts. Gem. § 56 Abs. 4 Nr. 1 SG muss ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder Fachausbildung verbunden war und der auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf einen Antrag entlassen gilt, die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. Die Höhe des Erstattungsanspruchs ist vom Gesetz nicht auf ... weiter lesen
Trier (jur). Tischtennis spielende Kinder auf einem Spielplatz und deren Anfeuerungsrufe müssen Nachbarn hinnehmen. Solche Geräuscheinwirkungen, die von Kinderspielplätze ausgehen, sind vom Gesetzgeber privilegiert und stellen im Regelfall keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 28. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 9 K 1721/23.TR ). Die Klägerin bewohnt in einer kleinen Gemeinde ein Einfamilienhaus. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein von der Gemeinde betriebener Kinderspielplatz. Kinder unter 14 Jahren dürfen dort täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr spielen. Als die Gemeinde im Frühjahr 2023 auch eine Tischtennisplatte aufstellte, ... weiter lesen
München (jur). Wollen Behörden in einem Mietshaus nach Feuergefahren fahnden, dürfen sie nicht unangekündigt kommen. Solch eine nicht angemeldete sogenannte Feuerbeschau beeinträchtigt den Vermieter ansonsten in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Dienstag, 23. Oktober 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 BV 09.1860). Die Behörden seien aber nicht dazu verpflichtet, im Vorfeld mit dem Vermieter erst einen Termin abzustimmen. Die in regelmäßigen Abständen stattfindende Feuerbeschau wird in Gebäuden vorgenommen, in denen eine größere Zahl von Menschen leben, die bei einem ... weiter lesen
Berlin (jur). Geldautomatenbetreiber dürfen ohne Erlaubnis nicht einfach ihre Geldautomaten auf dem öffentlichen Gehweg aufstellen. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses keine Einwände hat, dass vor seinem Haus ein Fundament errichtet und darauf ein Geldautomat aufgestellt wird, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in zwei am Dienstag, 22. August 2023, bekanntgegebenen Urteilen (Az.: VG 1 K 342.18 und VG 1 K 98.19 ). Der Kläger, eine Gesellschaft, die ein bundesweites Geldautomatennetzwerk betreibt, hatte mit dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses einen Mietvertrag über die Aufstellung eines Geltdautomaten abgeschlossen. Ein im Boden eingelassenes Fundament sollte die Standfestigkeit des ... weiter lesen
Ein Rückforderungsbescheid muss sich nach ganz herrschender Meinung in der Rechtsprechung (vgl. statt aller, BVerwG, Beschluss vom 29.09.1987, Az. 7 B 161/87) und der Rechtsliteratur (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, § 49a RdNr. 10) nach Wegfall eines begünstigenden Verwaltungsaktes grundsätzlich gegen den Adressaten bzw. den Begünstigten des aufgehobenen bzw. unwirksam gewordenen Verwaltungsaktes richten. Zu diesem Personenkreis zählt grundsätzlich ein Dritter nicht, der die Subvention - in welcher gesellschaftsrechtlichen Funktion auch immer - für seine Frima (bspw. GmbH, GmbH & Co. KG., AG, AG & Co. KG i. Gr...) lediglich beantragt hat. Nur in besonderen ... weiter lesen
Für die Teilnahme eines Rechtsreferendars im Beamtenverhältnis auf Widerruf an der zweiten juristischen Staatsprüfung darf das Land Berlin keine Gebühr verlangen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Zwar steht es dem Landesgesetzgeber grundsätzlich frei, den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder privatrechtlich zu organisieren. Wählt er für das Referendariat das Beamtenverhältnis, so hat er die Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes und des Deutschen Richtergesetzes zu beachten. Danach ist die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für den Auszubildenden unentgeltlich. Dies gilt auch ... weiter lesen
Koblenz (jur). Der Ukrainekrieg ist kein ausreichender Grund für die Änderung eines russisch klingenden Namens. Mit einem am Dienstag, 25. April 2023, veröffentlichten Urteil wies das Verwaltungsgericht Koblenz eine entsprechende Klage ab ( Az.: 3 K 983/22.KO ). Geklagt hatte ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz. Seit Beginn des Ukrainekrieges müssten sie und ihre Tochter verschiedene Benachteiligungen erleben, weil sie einen russisch klingenden Nachnamen haben. So würden sie in abfälligem Ton mit Kommentaren wie „Oh, Russe“ konfrontiert. In einem Restaurant hätten, nachdem der Kellner sie mit ihrem Namen begrüßte, andere Gäste den Wunsch nach Abstand geäußert. Der Mann, der als Beamter auf Lebenszeit bei der Bundeswehr ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Anfeindungen gegen Politiker rechtfertigen noch nicht automatisch das Tragen einer Waffe. Notwendig ist, dass sie „wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet“ und deshalb Schusswaffen zur Abwehr erforderlich sind, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einem am Montag, 11. September 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 11 LA 65/23). Konkret ging es um den parteilosen hauptamtlichen Bürgermeister der gut 11.000 Einwohner großen niedersächsischen Gemeinde Harsum, Marcel Litfin. Dieser hatte beim Landkreis Hildesheim die Erteilung eines Waffenscheins beantragt. Er hatte angeführt, dass er in der Vergangenheit wegen seiner Tätigkeit als Bürgermeister ... weiter lesen
Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat heute eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, nach der die Voraussetzungen für eine zwingende Ausweisung vorliegen, wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Rauschgiftdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist ( § 47 Abs. 1 Nr. 2 Ausländergesetz - AuslG -). Der Entscheidung lag der Fall eines iranischen Staatsangehörigen zugrunde, der 1986 nach Deutschland gekommen und als Asylberechtigter anerkannt worden war. Nachdem er wegen Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war, ... weiter lesen
Mannheim (jur). Auch abgelehnte Asylbewerber können ausnahmsweise einen Wohnberechtigungsschein bekommen. Voraussetzung ist, dass sie zum Schutz ihres Familienlebens dauerhaft nicht abgeschoben werden können, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Donnerstag, 8. August 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 17. Juli 2013 entschied (Az.: 3 S 1514/12). Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich, um eine öffentlich geförderte Sozialwohnung anmieten zu können. Im entschiedenen Fall sprach der VGH einer Frau aus Kamerun einen Wohnberechtigungsschein zu. Sie lebt seit 2005 mit ihrer heute achtjährigen Tochter in einer Gemeinschaftsunterkunft für ... weiter lesen
Das Land Rheinland Pfalz ist verpflichtet, kinderreichen Beamten Teile der Besoldung von dem Zeitpunkt an nachzuzahlen, in dem sie die Höhe ihrer kinderbezogenen Besoldung als verfassungswidrig beanstandet haben. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 1977 in mehreren Entscheidungen gerügt, dass die Besoldung der Beamten mit mehr als zwei Kindern nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Art. 6 und 33 Abs. 5 GG entspricht. Der Bundesgesetzgeber hat hierauf 1999 mit einem Gesetz reagiert, das die kinderbezogene Komponente der Beamtenbesoldung verbessert und auch die Nachzahlung für Beamte regelt, die ihren Anspruch innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 1988 bis zum 31. Dezember 1998 geltend gemacht haben. Nach dem Gesetz ... weiter lesen
In der niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere werden zwei Kategorien von Hunden unterschieden. Das Halten, die Zucht und die Vermehrung der ersten Kategorie von Hunden, zu denen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde gehören, ist verboten. Für vorhandene Hunde wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat, die Haltung sicher ist und der Halter über die persönliche Eignung und die notwendige Sachkunde verfügt. Hunde, die den Wesenstest wegen eines außergewöhnlichen Aggressionspotenzials nicht bestehen, müssen getötet werden. Das Bestehen des Wesenstests führt zu näher bestimmten Anforderungen an die Haltung und Führung ... weiter lesen