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Leipzig (jur). Beim Einsatz von Strafgefangenen für Hilfsarbeiten in öffentlichen Dienststellen geht es vorrangig um Resozialisierung. Es handelt sich daher nicht um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung, entschied am Mittwoch, 14. August 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 P 8.12). Es wies damit den Personalrat des Universitätsklinikums Düsseldorf ab. Dort sind Strafgefangene für Hilfsarbeiten in den Gärten des Klinikums beschäftigt. Wer für diese Tätigkeit Freigang erhält, entscheidet die jeweilige Gefängnisleitung. Der Personalrat meint, es handele sich um mitbestimmungspflichtige Einstellungen. Wie schon das Verwaltungsgericht Düsseldorf und ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden, dass einem Taxiunternehmer nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung die Taxikonzession vorläufig verlängert wird.
Mit seinem Antrag verfolgte der Taxiunternehmer das Ziel, die Stadt Köln zu verpflichten, die Taxikonzession vorläufig zu verlängern. Zur Begründung machte er geltend, er habe die Antragsfrist für die Verlängerung nur um wenige Tage versäumt. Dass er deshalb keine Verlängerung der Konzession mehr erhalten solle, sei eine unverhältnismäßig harte Sanktion.
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat zur Begründung ausgeführt, die frühere befristete ... weiter lesen
Das Sammeln von Geld für karitative Zwecke kann verboten werden, wenn ein großer Teil des Spendenaufkommens anderen als wohltätigen Zwecken zufließt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Antragsteller hat als Hilfsorganisation über mehrere Jahre Gelder von Fördermitgliedern eingenommen. Der überwiegende Teil der Spenden wurde für Verwaltungskosten ausgegeben. Daraufhin untersagte ihm die zuständige Behörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Durchführung weiterer Sammlungen. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines hiergegen eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese ... weiter lesen
München (jur). Der bayerische Landesverfassungsschutz darf die Partei „Die Freiheit“ beobachten. Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Montag, 23. November 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 B 15.1320). Entsprechend billigte es mit einem weiteren Urteil Äußerungen des bayerischen Innenministeriums, mit denen es der Partei „Die Freiheit“ „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ vorgeworfen hatte (Az.: 10 B 15.1609).
Die „Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und Demokratie – Die Freiheit“ ... weiter lesen
Leipzig (jur). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bindung der Krankenhäuser an die Krankenhausplanung des jeweiligen Bundeslandes gefestigt. Eine Ausweitung der Kapazitäten ohne Zustimmung der Krankenhausplanungsbehörde führt danach bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen immer zu einem „Mehrbedarfsabschlag“ (Az.: 3 C 9.14).
Der Abschlag ist im Krankenhausentgeltgesetz geregelt und beträgt seit 2013 25 Prozent der regulär vereinbarten Vergütung. Er greift für eine Ausweitung der Kapazitäten gegenüber dem Vorjahr. Ausgenommen sind unter anderem „zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung oder des Investitionsprogramms ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Bundesregierung muss Sofortprogramme für den Klimaschutz in den Bereichen Verkehr und Gebäude auflegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag, 30. November 2023, in Berlin auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH, Az.: 11 A 11/22 und 11 A 27/22) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND, Az.: 11 A 1/23) entschieden. In diesen Bereichen seien die Klimaziele gerissen worden, als Konsequenz schreibe das Klimaschutzgesetz die Sofortprogramme vor.
Hintergrund ist das 2019 noch von der Großen Koalition unter Angela Merkel verabschiedete Klimaschutzgesetz. Die Umweltverbände rügten, dass die dort vorgegebenen Klimaziele insbesondere in den „Sektoren“ Verkehr und ... weiter lesen
Berlin (jur). Ein Polizeihauptkommissar darf nicht ohne Genehmigung auf TikTok und anderen sozialen Medien als „Officer“ auftreten. Auch wenn der Polizeibeamte sich live mit unterschiedlichen Personen aus unterschiedlichen Milieus unterhält und auf polizeikritische Internetbeiträge reagiert, um für die Polizei zu werben, überschreitet er damit seinen Aufgabenbereich, entschied das Oberverwaltunsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin mit Beschluss vom Montag, 17. April 2023 (Az.: OVG 4 S 4/23 ). Denn allein die Polizeiführung entscheide darüber, welche Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei.
Konkret ging es um einen Polizeihauptkommissar, der unter anderem auf TikTok einen eigenen Kanal betrieb. In seinem Profil war er als ... weiter lesen
Ein Rückforderungsbescheid muss sich nach ganz herrschender Meinung in der Rechtsprechung (vgl. statt aller, BVerwG, Beschluss vom 29.09.1987, Az. 7 B 161/87) und der Rechtsliteratur (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, § 49a RdNr. 10) nach Wegfall eines begünstigenden Verwaltungsaktes grundsätzlich gegen den Adressaten bzw. den Begünstigten des aufgehobenen bzw. unwirksam gewordenen Verwaltungsaktes richten.
Zu diesem Personenkreis zählt grundsätzlich ein Dritter nicht, der die Subvention - in welcher gesellschaftsrechtlichen Funktion auch immer - für seine Frima (bspw. GmbH, GmbH & Co. KG., AG, AG & Co. KG i. Gr...) lediglich beantragt hat.
Nur in besonderen ... weiter lesen
Das Land Rheinland Pfalz ist verpflichtet, kinderreichen Beamten Teile der Besoldung von dem Zeitpunkt an nachzuzahlen, in dem sie die Höhe ihrer kinderbezogenen Besoldung als verfassungswidrig beanstandet haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat seit 1977 in mehreren Entscheidungen gerügt, dass die Besoldung der Beamten mit mehr als zwei Kindern nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Art. 6 und 33 Abs. 5 GG entspricht. Der Bundesgesetzgeber hat hierauf 1999 mit einem Gesetz reagiert, das die kinderbezogene Komponente der Beamtenbesoldung verbessert und auch die Nachzahlung für Beamte regelt, die ihren Anspruch innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 1988 bis zum 31. Dezember 1998 geltend gemacht haben. Nach dem Gesetz ... weiter lesen
Berlin (jur). Bei der Vergabe von Sportstätten an Vereine dürfen Wettkampfsportarten nicht bevorzugt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Freitag, 13. Februar 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden und damit einem Freizeitturnverein recht gegeben (Az.: VG 26 L 286.14). Zumindest nach den Berliner Regelungen solle sowohl Freizeit- als auch Spitzensport ausgewogen gefördert werden.
Der Berliner Turnverein hatte sich dagegen gewandt, dass das Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zwei Sporthallen vorrangig an wettkampfbezogene Sportangebote vergibt. Der Turnverein bot jedoch nur für Freizeitsportler ein Angebot an, so dass er bei der Nutzung der Sporthallen häufiger das ... weiter lesen
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002 ist wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes mit Artikel 70, Artikel 75 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil. Zwei Richterinnen und ein Richter haben der Entscheidung eine abweichende Meinung angefügt.
Wegen der Einzelheiten des dem Normenkontroll-Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 26/2004 vom 12. März 2004 verwiesen.
In den Entscheidungsgründen heißt es:
1. Das Fünfte Änderungsgesetz wird den Anforderungen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Rockern kann allein wegen ihrer Mitgliedschaft bei den Bandidos, Hells Angels oder vergleichbaren Gruppen der Waffenschein entzogen werden. Das hat am Mittwoch, 28. Januar 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 6 C 1.14, 6 C 2.14 und 6 C 3.14). Danach ist es nicht erforderlich, dass das jeweilige Mitglied bereits durch Gewalt in Erscheinung getreten ist.
Konkret müssen danach die „Präsidenten“ der regionalen Untergruppierungen der Bandidos in Regensburg und Passau ihre Waffenscheine abgeben, in Passau auch der „Vizepräsident“. Die Rocker durften bislang Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen bei sich tragen. Der Bandidos-Chef in Regensburg hatte ... weiter lesen