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Leipzig (jur). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bindung der Krankenhäuser an die Krankenhausplanung des jeweiligen Bundeslandes gefestigt. Eine Ausweitung der Kapazitäten ohne Zustimmung der Krankenhausplanungsbehörde führt danach bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen immer zu einem „Mehrbedarfsabschlag“ (Az.: 3 C 9.14).
Der Abschlag ist im Krankenhausentgeltgesetz geregelt und beträgt seit 2013 25 Prozent der regulär vereinbarten Vergütung. Er greift für eine Ausweitung der Kapazitäten gegenüber dem Vorjahr. Ausgenommen sind unter anderem „zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung oder des Investitionsprogramms ... weiter lesen
Aufklärungspflicht der Gerichte beim Wiederaufgreifen eines Abschiebungsschutzverfahrens
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat heute entschieden, dass in einem Asylfolgeverfahren, in dem um einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Wiederaufgreifen des Verfahrens auf Gewährung von ausländerrechtlichem Abschiebungsschutz (gemäß § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz) gestritten wird, der Sachverhalt von den Tatsachengerichten auch im Hinblick auf eine mögliche Ermessensreduzierung aufzuklären ist.
Der Entscheidung liegt der Fall der 1992 wegen des Bürgerkriegs in Jugoslawien aus dem Kosovo eingereisten Klägerin zugrunde, deren Asylantrag 1996 rechtskräftig ... weiter lesen
Der zum 01. Januar 2013 neu eingeführte Rundfunkbeitrag wird derzeit kontrovers diskutiert und beschäftigt auch viele Verwaltungsgerichte.
Gegen den erhobenen Rundfunkbeitrag aufgrund eines Bescheides hatte sich eine Privatperson vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gera gewehrt. Das VG wies die Anfechtungsklage mit Urteil vom 19.03.2014 (Az. 3 K 554/13 Ge) ab.
Das Gericht wies in der Klagebegründung darauf hin, dass eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den Rundfunkbeitrag nicht vorliege. Der neue Staatsvertrag ist auf die Umstellung gerichtet, von einer Gebühr auf einen Beitrag überzugehen. Der Beitrag werde unabhängig davon fällig, ob in der Wohnung ein Empfangsgerät ... weiter lesen
Ausschluss vom Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft wegen Nähe zum kommunistischen Herrschaftssystem
Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Auslegung einer am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Ausschlussregelung im Vertriebenenrecht entschieden.
Das Bundesvertriebenengesetz schließt deutsche Volkszugehörige vom Erwerb der Rechtsstellung eines Spätaussiedlers aus, wenn sie in den Aussiedlungsgebieten Funktionen ausgeübt haben, die für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galten. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Inhaber einer solchen Funktion mindestens drei Jahre in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben (§ 5 Nr. 2 b und c BVFG). Das Berufungsgericht hat mehreren ... weiter lesen
Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 17. Juni 2004 entschieden, dass die Heranziehung eines Bürgers der Stadt Hamm (Kläger) zu einer höheren Hundesteuer für zwei von ihm gehaltene "gefährliche Hunde" rechtmäßig ist.
Der Kläger, der einen American-Staffordshire-Terrier und einen Mischling mit Anteilen eines American-Staffordshire-Terriers hält, wurde Anfang 2001 zu einer Hundesteuer für das Jahr 2001 in Höhe von 2 x 1.500 DM herangezogen. Für "normale" Hunde hätte er 2 x 204 DM zahlen müssen. Die gegen diese Heranziehung erhobene Klage hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht mit dem o. g. Urteil zurückgewiesen. Zur ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Eine Diskriminierung im Staatsdienst führt nicht immer zu einer Entschädigung. Dies gilt zumindest dann, wenn es um lediglich finanzielle Nachteile geht, die inzwischen rückwirkend ausgeglichen worden sind, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 25. Februar 2014 (Az.: 5 LA 204/13). Es ließ damit die Diskriminierungsklage einer lesbischen Lehrerin nicht zur Berufung zu.
Die verbeamtete Studienrätin hatte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 4.027 Euro verlangt. Die Frau, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ... weiter lesen
Der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte heute über die Asylklage eines iranischen Staatsbürgers, der im Laufe seines Asylverfahrens zum christlichen Glauben konvertiert war, zu entscheiden. Er macht geltend, im Iran seine christliche Religion als Apostat nicht ausüben zu können, ohne deswegen verfolgt zu werden.
Der Kläger, der 1996 nach Deutschland gekommen war, hat seinen Asylantrag im Verlauf seines Asylverfahrens u.a. auch damit begründet, 1997 getauft worden und zum evangelischen Glauben übergetreten zu sein. Das Verwaltungsgericht hat ihn deshalb als politischen Flüchtling nach § 51 Ausländergesetz anerkannt. Dem ist das das Oberverwaltungsgericht Bautzen nicht gefolgt. Es hat entschieden, dass dem ... weiter lesen
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat heute entschieden, dass ein erwachsener Ausländer auch dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, wenn seine Eltern in Deutschland Sozialhilfe beziehen.
Der Kläger, ein 1982 geborener Iraner, lebt seit 1988 in Deutschland. Seit 1991 erhielt er eine jeweils verlängerte Aufenthaltsbefugnis aufgrund einer niedersächsischen Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge aus dem Iran. Die 2001 beantragte unbefristete Aufenthaltserlaubnis lehnte die beklagte Landeshauptstadt Hannover ab. Sie begründete dies damit, dass die Eltern des Klägers, denen er zum Unterhalt verpflichtet sei, Sozialhilfe beziehen. Wer für sich oder seine Familienangehörigen Sozialhilfe erhalte, habe ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Integration von behinderten Schülern in allgemeinen Schulen darf bei der Schulplatzvergabe nicht vom Losglück abhängen. Die Auswahl per Los verstößt gegen das Berliner Schulgesetz, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 28. Juli 2014, bekanntgegebenen Urteil vom 15. Juli 2014 (Az.: VG 14 K 85.14).
Im konkreten Fall hatte sich eine Schülerin „mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ für die Aufnahme in die 7. Klasse einer allgemeinen Schule in Berlin-Mitte beworben. Die Schülerin war damit nicht alleine. Die Schule hatte 16 Plätze für die sogenannten Integrationskinder bereitgestellt, es gab jedoch 24 Bewerbungen. ... weiter lesen
Der Kläger leidet seit seiner Kindheit an totalem Haarausfall. Ihm wurde Beihilfe für eine ärztlich verordnete Perücke mit der Begründung abgelehnt, er habe das 30. Lebensjahr überschritten. Diese ausschließlich für Männer geltende Altersgrenze ist mit dem strengen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Danach darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Ein vollständiger oder sehr weitgehender Haarausfall tritt seiner Natur nach sowohl bei Männern als auch bei Frauen auf. Die geringere gesellschaftliche Akzeptanz von Frauen, die an Haarausfall leiden, rechtfertigt nicht ihre Bevorzugung im Rahmen der Beihilfe.
BVerwG 2 C 1.01 – Urteil vom 31. Januar 2002weiter lesen
Das Land Rheinland Pfalz ist verpflichtet, kinderreichen Beamten Teile der Besoldung von dem Zeitpunkt an nachzuzahlen, in dem sie die Höhe ihrer kinderbezogenen Besoldung als verfassungswidrig beanstandet haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat seit 1977 in mehreren Entscheidungen gerügt, dass die Besoldung der Beamten mit mehr als zwei Kindern nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Art. 6 und 33 Abs. 5 GG entspricht. Der Bundesgesetzgeber hat hierauf 1999 mit einem Gesetz reagiert, das die kinderbezogene Komponente der Beamtenbesoldung verbessert und auch die Nachzahlung für Beamte regelt, die ihren Anspruch innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 1988 bis zum 31. Dezember 1998 geltend gemacht haben. Nach dem Gesetz ... weiter lesen
Für die Teilnahme eines Rechtsreferendars im Beamtenverhältnis auf Widerruf an der zweiten juristischen Staatsprüfung darf das Land Berlin keine Gebühr verlangen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden.
Zwar steht es dem Landesgesetzgeber grundsätzlich frei, den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder privatrechtlich zu organisieren. Wählt er für das Referendariat das Beamtenverhältnis, so hat er die Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes und des Deutschen Richtergesetzes zu beachten. Danach ist die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für den Auszubildenden unentgeltlich. Dies gilt auch ... weiter lesen