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VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG
- 6. KAMMER -
Urteil vom 22. Januar 2003 - Az. 6 A 3138/02
Behördeninterne Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
LEITSATZ:
Bei der behördeninternen Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes findet § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz, Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechend Anwendung.
Entscheidungsgründe:
I.
Der Kläger begehrt die Nachzahlung von Bezügen.
Der Kläger steht als Beamter im Dienste des Landes Niedersachsen und ist Vater von drei, im ... geborenen Kindern, für die er im streitbefangenen Zeitraum Kindergeld und die kinderbezogenen Bestandteile im Orts- bzw. Familienzuschlag erhielt. Mit Schreiben vom 15. November 1990 erklärte ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte über den Widerruf der Einberufung eines Reserveoffiziers zur sog. Alarmreserve der Bundeswehr zu entscheiden. Der Oberleutnant der Reserve war im Hinblick auf seine kommunal- und hochschulpolitische Tätigkeit als Funktionär der Partei "Die Republikaner" aus der Alarmreserve ausgeschlossen worden. Der Maßnahme waren die Beobachtung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und ihre Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht unter der Überschrift "Rechtsextremistische Bestrebungen – Parteien" vorangegangen. Die Widerrufsentscheidung war von der zuständigen Wehrbereichsverwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verteidigung wie folgt begründet worden: Die Bundeswehr sei ... weiter lesen
Die von einem Bundesbeamten einbehaltene Praxisgebühr und der Eigenanteil an den Kosten für Medikamente verstoßen jedenfalls dann nicht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn die Belastung weniger als 1% des Jahreseinkommens beträgt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Dem Kläger, einem Regierungsoberamtsrat a. D., wurde die Beihilfe für seine Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei- Verbands-, Hilfsmittel und Fahrtkosten um einen Eigenanteil von 285,57 € gekürzt. Außerdem musste er die sog. Praxisgebühr in Höhe von 10,00 € pro Kalenderquartal tragen. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. ... weiter lesen
Wer einen Dienstwagen aus Versehen mit falschem Kraftstoff betankt und dadurch beschädigt, muss damit rechnen, zu den Reparaturkosten herangezogen zu werden. So entschied das Oberverwaltungs*gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Für eine Dienstreise hatte der im Raum Trier wohnhafte Polizeibeamte einen Dienstwagen der Marke Mercedes-Benz 220 CDI erhalten. Nach Rückkehr betankte der Beamte den Wagen mit unverbleitem Superbenzin statt mit Dieselkraftstoff. Anschließend fuhr er noch etwa vier Kilo*meter zur Dienststelle. Die Kosten für die daraufhin erforderliche Reparatur beliefen sich auf rund 2.800 €. Als das Land Rheinland-Pfalz diesen Betrag von dem Beamten zurückforderte, kam es zum Rechtsstreit. Schon das Verwaltungsgericht ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Stasi-Unterlagen über Altbundeskanzler Helmut Kohl auch künftig weitgehend unter Verschluss bleiben müssen.
Im Jahr 2001 hatte Kohl ein Urteil erstritten, welches der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (sog. Birthler-Behörde) untersagte, Stasi-Unterlagen über ihn zu Zwecken der Forschung, der politischen Bildung oder der Presse herauszugeben. Zur Begründung hatte es geheißen, das 1991 erlassene Gesetz, welches den Umgang mit den Stasi-Unterlagen regelt, gestatte die Herausgabe von Informationen über die Opfer der Bespitzelung und Ausforschung durch die Stasi nur mit deren Zustimmung. Das gelte auch für Politiker und Prominente und damit auch für den ... weiter lesen
Soldatenrecht: Rückerstattung der Ausbildungskosten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine im Verwaltungsrecht und insbesondere im Soldatenrecht tätige und spezialisierte Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Baiker ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Das Soldatenrecht ist ein Teil-Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts.
Gem. § 56 Abs. 4 Nr. 1 SG muss ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder Fachausbildung verbunden war und der auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf einen Antrag entlassen gilt, die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten.
Die Höhe des Erstattungsanspruchs ist vom Gesetz nicht auf ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wenn eine Kommune den gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllt, führt dies nicht automatisch zu einem Schadenersatzanspruch der Eltern. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag, 27. Oktober 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied, muss die Kommune nur für entstehende Mehrkosten aufkommen, nicht aber für Kosten, die die Eltern ohnehin hätten tragen müssen (Az.: 5 C 19.16).
Im Ergebnis hängen danach mögliche Ansprüche der Eltern vom Landesrecht und der Kita-Gebührensatzung der jeweiligen Kommune ab.
Konkret wies das Bundesverwaltungsgericht eine Mutter ab, die im Frühjahr 2014 nach München gezogen war. ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG
- 13. KAMMER -
Beschluss vom 29. Januar 2003 - Az. 13 B 5168/02
Sozialhilfe bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft
LEITSÄTZE:
Zweifel an der Bedürftigkeit gehen zu Lasten des Hilfesuchenden.
Das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft muss der Träger der Sozialhilfe nachweisen.
Entscheidende Hinweistatsachen sind u. a. die Dauer des Zusammenlebens (hier: über 10 Jahre), die nach außen erkennbare Intensität des Zusammenlebens (hier: Bezeichnung als "Ehemann" gegenüber Dritten) und das Füreinandereinstehen in Notsituationen
Die "Suchfrist" von sechs Monaten zur Senkung unangemessen hoher Unterkunftskosten kann verkürzt werden, ... weiter lesen
Saarlouis (jur). Immer mehr Verwaltungsgerichte lehnen eine Abschiebung von Flüchtlingen nach Ungarn ab. In einem am Montag, 24. August 2015, veröffentlichten Beschluss vom 7. August 2014 sieht auch das VG Saarlouis „systemische Mängel im ungarischen Asylsystem“, die einer Abschiebung entgegenstehen (Az.: 3 L 672/15). Die ungarische Regierung selbst schüre Fremdenfeindlichkeit, begründet das VG seine geänderte Rechtsprechung.
Nach EU-Recht („Dublin-II-Verordnung“) ist dasjenige Land für die Entscheidung über einen Asylantrag zuständig, in das Flüchtlinge als erstes eingereist sind. Deutschland schickt Flüchtlinge daher in der Regel in das betreffende ... weiter lesen
Leipzig (jur). Gemeinnützige GmbHs müssen trotz ihrer Gemeinnützigkeit den vollen Rundfunkbeitrag zahlen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Dienstag, 13. Juni 2023, veröffentlichten Beschluss entschied, durfte der Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums für gemeinnützige Vereine und Stiftungen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag vorsehen, für gemeinnützige Kapitalgesellschaften dagegen nicht (Az.: 6 B 34.22). Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor.
Bei der Klägerin handelte es sich um eine gemeinnützige GmbH aus dem Raum Braunschweig, die ein psychiatrisches Krankenhaus sowie mehrere Tageskliniken und Psychiatriezentren betreibt. Für die einzelnen Betriebsstätten ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG
- 5. KAMMER -
Beschluss vom 17. Februar 2003 - Az. 5 B 4847/02
Versetzung (Schulrecht)
LEITSÄTZE:
Durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Notengebung können vorläufigen Besuch der gymnasialen Oberstufe rechtfertigen.
Im Falle einer Grundrechtsbetroffenheit kann eine reine Folgenabwägung ohne Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine vorläufige Regelung in Bezug auf die weitere Schullaufbahn gebieten.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller - vorläufig - so zu stellen, als habe er den Erweiterten Sekundarabschluss I und damit die ... weiter lesen
Wie berichtet wurden zwischenzeitlich auch in Bayern die wiederkehrenden (Anlieger-) Beiträge eingeführt. Zweck der Regelung ist es die ungeliebten Straßenausbaubeiträge abzulösen und eine Regelung zu schaffen, die kleine Beitragslasten auf mehrere, nämlich sämtliche Grundstückseigentümer verteilt, dafür aber regelmäßig.
Ob es sich dabei um einen neuen Lösungsansatz handelt, der die betroffenen Gründstückseigentümer zufriedenstellt ist eher fraglich. Ebenso dürften neue Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sein.
Kern der bayerischen Regelung ist die Möglichkeit der Gemeinden nunmehr, anstatt der bisherigen Beiträge, ... weiter lesen