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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.08.2020 zum Aktenzeichen 21 Sa 1900/19 entschieden, dass einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin der geforderte Mindestlohn ausgehend von einer täglichen Arbeitszeit von 21 Stunden zuzusprechen war. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 20/2020 vom 17.08.2020 ergibt sich: Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von Führungskräften oder außertariflichen Angestellten ist keine konkrete Arbeitszeit vereinbart. Die Arbeitsvertragsparteien gehen stillschweigend davon aus, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin ohnehin weit mehr als 40 Stunden pro Woche für das Unternehmen tätig sein wird. Aber ist es auch denkbar, dass die Arbeit nur in wenigen Stunden erledigt wird, so dass der Arbeitsplatz zur Halbtagsstelle mutiert? Dieser Auffassung war eine Referentin „Gas Market Analytics“, die bei einem Energieunternehmen für fast EUR 8.000,00 brutto monatlich als außertarifliche Angestellte beschäftigt war. In ihrem Arbeitsvertrag war in Bezug auf die ... weiter lesen
1. Anders als Arbeitnehmer werden freie Mitarbeiter nicht in die Betriebsabläufe eingegliedert. Sie arbeiten, was die inhaltliche Gestaltung ihrer Tätigkeit angeht, frei von Weisungen. 2. Freie Mitarbeiter müssen sich selbst sozial absichern und sie sind auch für das Versteuern ihrer Einkünfte allein verantwortlich. 3. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz. 4. Beschäftigt ein Arbeitgeber freie Mitarbeitern werden diese nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz eingestellt. Es sei denn, die Tätigkeit unterscheidet sich nicht nennenswert von der Tätigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer desselben Betriebes und eine ... weiter lesen
Münster (jur). Die Arbeit der Richter in Nordrhein-Westfalen wird ausreichend vergütet. Die Besoldung entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie das Verwaltungsgericht Münster in einem am Freitag, 5. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil zu den Jahren 2013 und 2014 entschied (Az.: 5 K 1609/14). Nordrhein-Westfalen hatte sich bei seinen Besoldungserhöhungen für Richter und Beamte an den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst angelehnt. Danach sollte die Besoldung 2013 und 2014 um insgesamt 5,6 Prozent steigen. Das galt allerdings nur für die Besoldungsgruppen bis A 10. Ab Besoldungsgruppe A 11 (das entspricht einem Grundeinkommen von je nach Diensterfahrung 2.733 bis 3.646 ... weiter lesen
Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich. Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein. Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. § 60 SeemG verbietet die Abgeltung des ... weiter lesen
Für die Rechtsberatung ist bekanntlich immer ausschlaggebend, was die Gerichte sagen. Wenn möglich sucht man nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines sonstigen Obergerichtes. Manchmal gibt es aber auch Entscheidungen einfacher Arbeitsgerichte, die man im Hinterkopf behalten sollte. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 17.03.2010, AZ 2 Ca 319/10 gehört hierzu. Denn dieses vertritt gut und ausführlich begründet eine von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts abweichende Rechtsauffassung, die - wenn sie sich durchsetzen würde - einer Revolution gleichkäme. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen nahm nämlich an, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers in ... weiter lesen
KURZINFO: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Betriebsvereinbarungen tatsächlich eingehalten werden. Auf Antrag des Betriebsrats und der IG Metall untersagte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts daher einem Stuttgarter Automobilunternehmen, die Überschreitung des in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen täglichen Gleitzeitrahmens durch die Arbeitnehmer weiterhin zu dulden. Erfolglos berief sich der Arbeitgeber darauf, er habe die außerhalb des Arbeitszeitrahmens geleisteten Arbeitsstunden weder angeordnet noch bezahlt. Der Arbeitgeber muss die zur Einhaltung der Betriebsvereinbarung erforderlichen Maßnahmen treffen und tätig werden, um Überschreitungen des Gleitzeitrahmens zu verhindern. Dagegen wurde ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. In der Praxis werden häufig Überstunden geleistet, die zunächst nicht vergütet werden. Viele Arbeitnehmer verzichten zunächst auf eine Geltendmachung der Vergütung, teilweise, weil sie den Arbeitgeber nicht verärgern wollen, teilweise weil sie auf andere Vorteile (zum Beispiel eine Verlängerung der Befristung) hoffen, teilweise weil sie darauf vertrauen, die Überstunden später abfeiern zu können. Kommt es dann später zur Enttäuschung oder gar zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, stellt sich die Frage, ob die Vergütung der Überstunden noch verlangt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09). Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Einstellung von Mitarbeitern davon abhängig machen, dass diese einer bestimmten Religion zugehörig sind. Wenn er einen Mitarbeiter allerdings in Kenntnis seiner fehlenden Religionszugehörigkeit einstellt, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen in der oben zitierten Entscheidung noch einmal festgestellt. Eine christliche Sozialstation ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht soll entschieden haben, dass dem Verzicht eines Arbeitnehmers auf seine Urlaubsansprüche nichts entgegensteht. Einzig bei Vorliegen einzelvertraglicher Abreden, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen, müsse man anders entscheiden. Nach dem BurlG (Bundesurlaubsgesetz) stehen Arbeitnehmern Abgeltungsansprüche zu, wenn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch ... weiter lesen
Die Klägerin ist Muslimin. Sie begann 1989 bei der Beklagten eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau und ist seit deren Abschluß als Verkäuferin beschäftigt. Die Beklagte betreibt in einer hessischen Kleinstadt das einzige Kaufhaus mit insgesamt ca. 100 Arbeitnehmern. Die Klägerin befand sich zuletzt im Erziehungsurlaub. Kurz vor dessen Abschluß teilte sie der Beklagten mit, sie werde bei ihrer Tätigkeit künftig ein Kopftuch tragen; ihre religiösen Vorstellungen hätten sich gewandelt, der Islam verbiete es ihr, sich in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch zu zeigen. Die Beklagte schloß einen solchen Einsatz aus. Nachdem die Klägerin bei ihrer Auffassung blieb, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. Oktober 1999. ... weiter lesen