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Rechtsanwalt in Chemnitz - Wasserrecht
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Koblenz (jur). Wasserversorger sind für die Leitungen bis zur Wasseruhr verantwortlich. Für einen Schaden vor der Wasseruhr müssen sie auch dann haften, wenn er auf dem Grundstück des Kunden entsteht, heißt es in einem am Montag, 12. Mai 2014, bekanntgegebenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 1 U 1281/12). Im entschiedenen Fall war Wasser aus einem verrosteten Rohr in einer Garage ausgetreten, als die Eigentümerin länger im Ausland war. Sie verlangte nun Schadenersatz vom Wasserversorgungszweckverband. Das OLG Koblenz gab ihr Recht. Der Schaden sei zwar oberhalb des Bodens in der Garagenmauer entstanden, aber noch vor der Wasseruhr. Dieser Teil der Leitungen stehe im ... weiter lesen