Infos zum Rechtsanwalt für Wehrrecht
Das Wehrrecht ist im öffentlichen Recht zu finden. Es umfasst alle Rechtsnormen, die sich mit den folgenden Bereichen befassen: Stellung und Einsatz der Streitkräfte, Rechte und Pflichten der Soldaten, Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarrecht, Wehrstrafrecht, Recht der Soldatenbeteiligung, Status und Versorgung der Soldaten. Als wichtigste Grundlage steht das Grundgesetz mit den im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen hinsichtlich des Wehrrechtes zur Verfügung. Seit 2005 ist eine Beteiligung des Parlamentes bei der Entscheidung über Auslandseinsätze notwendig. Die weiteren rechtlichen Grundlagen für das Wehrrecht sind das Soldatengesetz, das Wehrpflichtgesetz, die Vorgesetztenverordnung, die Wehrdisziplinarordnung, das Wehrstrafgesetz, das Soldatenbeteiligungsgesetz, die Wehrbeschwerdeordnung und das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Soldaten stehen generell die gleichen Rechte zu wie allen anderen Bürgern auch. Dennoch sind Einschränkungen hinsichtlich ihrer Grundrecht zu verzeichnen. In welchem Maße dies hinzunehmen ist, wird in Art. 17a Abs. 1 des Grundgesetzes geregelt. Die rechtliche Grundlage für eine Wehrpflicht werden in Art. 12a GG geregelt. Somit fallen auch die Dienstpflichten in diesen Artikel. Diese allerdings beziehen sich auf den „normalen“ Bürger. Die Dienstpflichten eines Soldaten sind im Soldatengesetz konkretisiert. Das Dienstverhältnis eines Soldaten ist als ein öffentlich-rechtliches anzusehen. Es ist auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen ausgerichtet.
Die Aufgaben und der grundlegende Auftrag der Bundeswehr ist in Deutschland klar umrissen: von der Bundeswehr werden Streitkräfte bei einer erforderlichen Verteidigung gestellt. Alle sich aus dieser Definition ergebenden Aufgaben und Aufträge sind im sogenannten Weißbuch niedergeschrieben. Die Aufgaben zur Sicherung der nationalen Sicherheit sind vielfältig. Sie sind unter Umständen mit internationalen, gleichwertigen Verbänden im Einklang durchzuführen.
Die Rechte und Pflichten eines Soldaten, egal in welcher Position der internen Hierarchie er sich befindet, sind klar definiert. Es wird eine strikte Umsetzung erwartet. Geschieht dies nicht, kann auf Grundlage des Wehrdisziplinargesetzes eine entsprechende Untersuchung angeordnet werden. Da die Grenze zwischen Pflichterfüllung und -unterlassung relativ fließend vor sich geht, ist es vernünftig, sich einen Rechtsanwalt für Wehrrecht zur Unterstützung und Vertretung vor Gericht zu suchen. Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin für Wehrrecht ist mit allen Rechtsgrundlagen, die für das Wehrrecht Gültigkeit finden, vertraut. Anhand der Aktenlage wird er bzw. sie gemeinsam mit dem Klienten die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um eine möglichst schnelle Klärung herbeiführen zu können. Da die verschiedenen rechtlichen Grundlagen direkt ineinander greifen, ist es für einen Laien in der Regel alleine nicht möglich, einen vollständigen Überblick zu behalten. Die konkrete Unterstützung findet er daher in der Vertretung durch einen Anwaltskanzlei für Wehrrecht.