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(Stuttgart) Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die bisherige Rechtsprechung zur Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhte auf der vom Senat ... weiter lesen
Hannover (jur). Polizisten im Streifendienst können für ihre Fahrten von der Wohnung zum Revier steuerlich nur noch die einfache sogenannte Entfernungspauschale geltend machen. Das ergibt sich aus dem seit 2014 geltenden neuen Reisekostenrecht, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 24. April 2017 entschied (Az.: 2 K 168/16). Um einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen zu können, müssen Polizisten danach nachweisen, dass sie für mehr als acht Stunden nicht ihr Revier aufsuchen könnten. Weil Streifenpolizisten nur den geringeren Teil ihrer Arbeitszeit auf dem Revier verbringen, wurde dies früher nicht als sogenannte ... weiter lesen
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats mittels Telefax Die Arbeitgeberin betreibt einen Kurier- und Frachtdienst. Für die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis erbat sie mit Schreiben vom 4. Januar 2000 die Zustimmung des Betriebsrats. Dieser widersprach der Einstellung mit einem Telefax, das der Arbeitgeberin am letzten Tag der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG zuging. Die Arbeitgeberin begehrt die Feststellung, daß die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Auszubildenden als erteilt gilt. Sie hat die Auffassung vertreten, das Telefax habe die Wochenfrist nicht gewahrt. Dem sind die Vorinstanzen gefolgt. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Der Glühbirnenhersteller OSRAM will die Zahl seiner Mitarbeiter weltweit von einst 40.000 auf 20.000 bis zum Jahr 2025 senken und damit halbieren. Schon bis September 2020 werden 1.700 Arbeitnehmer ihren Hut nehmen müssen; dann hat OSRAM noch ca. 21.700 Arbeitnehmer ; bis 2025 sollen es dann nur noch 20.700 Arbeitnehmer sein. Danach wird die Mitarbeiterzahl im Ende September auslaufenden Geschäftsjahr 2020 um etwa 1700 Stellen auf 21.700 sinken. Im Geschäftsjahr 2021 plant das Unternehmen, rund 1200 Jobs zu streichen. In Deutschland sollen von derzeit ca. 5.600 Arbeitnehmer bis September 2021 ca. 700 Arbeitnehmer wegfallen. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Mitarbeiter des Energiekonzern RWE sollen laut Pressemitteilungen auf Facebook gegen Umweltaktivisten ausfällig geworden sein. Arbeitnehmer, die so etwas selbst im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers tun, riskieren neben einer strafrechtlichen Verfolgung auch ihren Arbeitsplatz. Das zeigt dieser Fall sehr gut. Den Pressemeldungen zufolge hat sich RWE von diesen Äußerungen seiner Mitarbeiter distanziert. In Postings auf Facebook wurden wohl auch mögliche „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ in den Raum gestellt. Arbeitnehmer setzen sich immer dem Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen aus, wenn ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am Jahresende sind Kündigungen keine Seltenheit: Alle Jahre wieder steigt die Anzahl an Kündigungen zum Jahresende deutlich an. Dahinter steckt nicht unbedingt die böse Absicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Weihnachtsfest kaputt zu machen. Oftmals ist das schlicht dem Drang geschuldet, geplanten Angelegenheiten noch im alten Jahr zu erledigen und demnach dann auch Kündigung umzusetzen. Dass Arbeitnehmer eine Kündigung zu dieser Zeit besonders unangenehm trifft, ist natürlich klar. Keine Sonderregelungen zu Weihnachten: Dennoch ergibt sich auch aus dem Umstand, dass eine Kündigung etwa ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 25.10.2017 zum Aktenzeichen 1 Ca 37/17 in einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Richter, der eine Streitverkündung des Beklagten rechtmäßig macht, nicht befangen ist. Im Rechtsstreit bat die Beklagte das Arbeitsgericht um einen Hinweis, ob das Gericht eine Streitverkündung gegenüber dem Land Baden-Württemberg für zulässig erachte. Der abgelehnte Richter antwortete mit Verfügung. Der Kläger hält den rechtlichen Hinweis nicht im Sinne von § 139 ZPO sondern für eine ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 09.11.2021 zum Aktenzeichen 9 Ca 163/21 die Kündigungsschutzklage eines Lehrers an einer staatlichen Berufsschule gegen seine Kündigung wegen Leugnens der Corona -Pandemie und Nichtbefolgung pandemiebedingter Schutzvorschriften zurückgewiesen; die Kündigung ist rechtmäßig. Aus der Pressemitteilung des ArbG Darmstadt vom 30.11.2021 ergibt sich: Sachverhalt: Der Kläger ist 64 Jahre alt und seit 2006 Berufsschullehrer in Groß-Gerau im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Im November 2020 mahnte das staatliche Schulamt den Kläger unter anderem deshalb ab, weil er selbst den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 –). Ausgangslage: Gem. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Arbeitnehmer nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden. Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, sind unwirksam. Wegen der noch recht frischen Regelungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind die Reichweite und die Auslegung der Einzelvorschriften höchstrichterlich in vielen Fällen noch ungeklärt. Die Gerichte werden noch Jahre damit beschäftigt sein, den Anwendungsbereich ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer werden mehr und mehr gefordert. Sowohl Manager und leitende Angestellte, als auch manuelle und ausführende Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte) leiden unter den Anforderungen. Von der Automobilbranche zum Gesundheitswesen reicht die Bandbreite der betroffenen Unternehmenszweige. Im Gesundheitswesen führen Effizienzmaßnahmen dazu, dass eine Krankenpflegerin oder Altenpflegerin immer mehr Patienten oder Bewohner zu betreuen hatten. Wer sich dagegen auflehnt, riskiert schon mal die fristlose Kündigung. Beinahe symptomatisch ist der Fall einer Altenpflegerin, die sich über zu hohe Arbeitsbelastung in einem Pflegeheim beschwert hatte und schließlich auch wegen einer Strafanzeige ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“ Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen