Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Im Zuge der Globalisierung ist es mittlerweile keine Ungewöhnlichkeit mehr, dass z.B. international tätige Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vorschreiben, in einer bestimmten Sprache zu sprechen – sei es z.B. mit Kunden oder auch untereinander. Ist das eigentlich zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal besteht natürlich für Arbeitgeber die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag bestimmte Sprachen zu vereinbaren. Hier muss man dann prüfen, in welchem Umfang diese Vorgaben jeweils gelten und worauf genau sie sich ... weiter lesen