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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2017 – VII ZR 197/16 Schwarzarbeit ist dem Fiskus von jeher ein Dorn im Auge, da ihm auf diese Weise Steuern und Sozialabgaben entgehen. Dennoch ist das Phänomen in der Bundesrepublik alltäglich. Entsprechend hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) geschaffen, um dem Einhalt zu gebieten. Die Rechtsprechung beschäftigt dabei immer wieder die sogenannte „Ohne-Rechnung-Abrede“. Dabei vereinbaren der Werkunternehmer und der Werkbesteller bei einem Werkvertrag, keine Rechnung auszustellen und keine Steuern und Sozialabgaben zu leisten. In der Regel wird der Endpreis, ... weiter lesen
Wer Geschäfte ganz oder teilweise "schwarz" ausführt, kann bei Streitigkeiten mit seinem Vertragspartner nicht erwarten, dass er vor Gericht Recht bekommt - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2014, VII ZR 241/13 Leider zu oft einigen sich manche Vertragspartner darauf, dass bestimmte Arbeiten ganz oder teilweise ohne Rechnung durchgeführt werden. Es liegt somit meist eine Hinterziehung der oft anfallenden Umsatzsteuer vor, zudem wird auch die Steuer auf den Gewinn hinterzogen und entsprechend weniger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Wer in einem solchen Fall dann Probleme mit seinem Vertragspartner bekommt, sieht alt aus, denn die Gerichte in Deutschland helfen ihm nicht ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Handwerker und andere Dienstleister müssen auch bei einem persönlich, etwa in der Wohnung abgesprochenen Auftrag über das Widerrufsrecht informieren. Tun sie das nicht, können Verbraucher den Vertrag selbst dann noch widerrufen, wenn alle Arbeiten erledigt sind, urteilte am Mittwoch, 17. Mai 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-97/22). Danach ist der Kunde dann „von jeder Zahlungspflicht befreit“. Das Urteil erging zu sogenannten Haustürgeschäften, die persönlich aber außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurden. Die Regelungen für den sogenannten Fernabsatz, also etwa telefonisch oder per Mail erteilte Aufträge, sind identisch. Ausdrücklich hatte der EuGH ... weiter lesen
BGH Urteil vom 04.Juli 2013 Az.: VII ZR 249/12 Vorinstanzen: LG Köln - Urteil vom 8. Februar 2012 - 26 O 70/11 OLG Köln - Urteil vom 10. August 2012 - 6 U 54/12 Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bestimmte im Textilreinigungsgewerbe gebräuchliche Haftungsbeschränkungsklauseln unwirksam sind. Der beklagte Textilreinigungsverband verfasste sog. "Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes" (im Folgenden: Bedingungen), die eine Empfehlung an Textilreinigungsbetriebe für die Formulierung bzw. Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen. Diese Bedingungen meldete der Beklagte als sog. ... weiter lesen